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Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L EU/EFTA) und Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B EU/EFTA) gegenüber kroatischen Arbeitskräften für ein weiteres Jahr zu verlängern.

Die Medienmitteilung des Bundesrates finden Sie unter folgendem Link: Der Bundesrat führt die Schutzklausel gegenüber Kroatien weiter (admin.ch)