Verlängerung der Kontingentsperiode für L-Bewilligungen EU/EFTA und B-Bewilligungen EU/EFTA gegenüber kroatischen Arbeitskräften
Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L EU/EFTA) und Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B EU/EFTA) gegenüber kroatischen Arbeitskräften für ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die Medienmitteilung des Bundesrates finden Sie unter folgendem Link:
Der Bundesrat führt die Schutzklausel gegenüber Kroatien weiter (admin.ch)