Feuerverbot mit Ausnahmen
In weiten Teilen Graubündens (Herrschaft, Prättigau, Davos, Rheintal, Schanfigg, Surselva, Mittelbünden, Moesano und Puschlav) bleibt es weiterhin absolut verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Grillstellen im Wald und in Waldesnähe dürfen nicht benutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Wald und
Naturgefahren.