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Gemäss Regierungsbeschluss vom 1. Dezember 2015 treten per 1. Januar 2016 das Gesetz über den Zivilschutz des Kantons Graubünden, die dazu gehörige Verordnung, das Gesetz über den Bevölkerungsschutz des Kantons Graubünden und die dazu gehörende Verordnung in Kraft.