Seit Ende März 1998 wurden in Davos wegen Widerhandlungen gegen das
Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten insgesamt 11 Personen festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat gegen 10 Schweizer, wovon zwei Frauen, und
einen deutschen Staatsangehörigen eine Strafuntersuchung eröffnet.
Aufgrund verschiedener Hinweise, dass die Davoser Drogenszene regelmässig von teils selbst
süchtigen Kleindealern mit Betäubungsmitteln beliefert werde, wurden durch die Kantonspolizei
Davos im Einvernehmen mit dem Untersuchungsrichteramt seit dem 27. März 1998 insgesamt elf
Personen verhaftet. Gegen neun Personen musste wegen Kollusions- und Fortsetzungsgefahr
Untersuchungshaft angeordnet werden. Zur Zeit befinden sich noch sechs Personen in Haft. Bei
den Festgenommenen konnten kleine Mengen Betäubungsmittel - vor allem Heroin - und
dazugehörende Utensilien sichergestellt werden.
Gestützt auf die bisherigen Ermittlungen wird die Davoser Drogenszene regelmässig durch
Kleindealer versorgt. Diese fahren mehr oder weniger wöchentlich nach Zürich und kaufen dort fünf
bis zehn Gramm Heroin. Diese Dealer werden sich wegen Widerhandlung gegen das
Betäubungsmittelgesetz vor dem Kreisgerichtsausschuss Davos beziehungsweise in schweren
Fällen vor dem Kantonsgericht Graubünden zu verantworten haben. Im Interesse der noch
laufenden Ermittlungen können zur Zeit keine weiteren Details oder Angaben über den Umfang der
Straftaten gemacht werden.
Da im Davoser Untersuchungsgefängnis lediglich fünf Plätze zur Verfügung stehen, mussten wegen
Platzmangel, aber auch infolge Kollusionsgefahr verschiedene Personen zeitweise in
Polizeihaftzellen ausserhalb von Davos sowie in die kantonale Strafanstalt Sennhof nach Chur
verlegt werden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden