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2003
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Vals: ein Verletzter bei Selbstunfall
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02.03.2003
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In Vals erlitt am Samstagnachmittag ein Fahrzeuglenker bei einem Selbstunfall Rückenverletzungen und musste mit dem Rettungshelikopter nach Zürich überflogen werden. Am Fahrzeug entstand grosser Sachschaden.
Von Vals herkommend fuhren am Samstagnachmittag zwei Personenwagenlenker hintereinander über die Kantonsstrasse in Richtung Ilanz. Nach der Galerie beim Dorfausgang setzte der an zweiter Stelle fahrende Lenker auf einem geraden, übersichtlichen Strassenstück zu einem Ueberholmanöver an. In der Folge beschleunigte der Überholte seinen Wagen. Dies führte dazu, dass der Überholende sein Manöver abbrach und wieder auf seine Fahrbahn einbog. Der vorausfahrende Automobilist verlor jedoch die Herrschaft über seinen Wagen und geriet ins Schleudern. Unmittelbar vor einer Linkskurve touchierte er die rechtsseitige Leitplanke, überquerte danach die Gegenfahrbahn und prallte gegen die linksseitige Stützmauer. Dabei überschlug sich das Fahrzeug. Auf dem Dache liegend rutschte der PW anschliessend einige Meter über die Fahrbahn und danach über den rechten Strassenrand hinaus. Dabei drehte sich das Auto wieder auf die Räder und rollte etwa 10 Meter die abfallende Böschung hinunter. Mit dem Ambulanzfahrzeug wurde der Verunfallte ins Spital nach Ilanz überführt, von wo er danach mit Rückenverletzungen mit dem Rettungshelikopter ins Unispital nach Zürich überflogen werden musste.
Ardez: Verkehrsunfall
Bei einem Kreuzungsmanöver in Ardez geriet ein Fahrzeug über den rechten Strassenrand hinaus und rutschte einige Meter die Böschung hinunter. Verletzt wurde niemand.
Ueber die Gemeindestrasse fuhr am Samstagnachmittag ein Personenwagenlenker von Ardez herkommend in Richtung Ftan. Bei schneebedeckter Fahrbahn geriet der bergwärtsfahrende Lenker beim Kreuzen mit seinem Auto zu weit nach rechts. In der Folge brach die Schneeunterlage am rechten Fahrbahnrand und der Wagen rutschte etwa 20 Meter die abfallende Böschung hinunter. Der Automobilist blieb unverletzt. Am Fahrzeug entstand nur geringer Sachschaden.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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