Am Montagmorgen ist ein 51-jähriger Mitarbeiter der Kantonspolizei
Graubünden bei einer
Verkehrskontrolle ausgangs Saas im Prättigau von einem Automobilisten
angefahren und dabei tödlich
verletzt worden. Der vorerst flüchtige Automobilist und sein Beifahrer
konnten gefasst werden.
Bei Fideris-Station führte die Kantonspolizei am Montagmorgen
Geschwindigkeitskontrollen
durch. Ein Fiat Panda, der mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt
worden war, missachtete die
Anhaltezeichen der Polizei und flüchtete Richtung Saas weiter. Dies
wurde zwei Polizisten mitgeteilt, die
ausgangs von Saas gleichzeitig Verkehrskontrollen vornahmen. Bei Saas
schloss der Panda auf einen
Personenwagen auf, der den Haltezeichen der Polizisten Folge leistete
und anhielt. Der Panda hingegen
überholte den Personenwagen, obwohl einer der Polizisten näher an die
Fahrbahn trat und nochmals
deutliche Haltezeichen machte. Mit unverminderter Geschwindigkeit fuhr
der Lenker des Panda weiter
und erfasste den Polizisten, der auf die Motorhaube gehoben und nach
rund 20 Metern vom Fahrzeug
heruntergeschleudert wurde. Dabei erlitt der Polizist tödliche
Verletzungen. Trotz sofortiger Erster Hilfe
durch Kollegen am Unfallort konnte der Rega-Arzt nur noch den Tod des
Mannes feststellen.
Der flüchtende Fiat Panda bog hinter Saas nach links auf einen
Alpweg ab und fuhr noch rund 1.5
Kilometer weit bergwärts. Dann flüchteten der Lenker und sein Beifahrer
zu Fuss weiter. Rund 300
Meter oberhalb der Örtlichkeit Flersch wurden die beiden dann mit Hilfe
eines Polizei-Hundeführers,
unterstützt von einem Helikopter der Rega und danach der Air Grischa, im
Gelände gesichtet und
gestellt. Es handelt sich um zwei in Graubünden wohnhafte jüngere
Männer. Der Lenker ist Schweizer, der Mitfahrer italienischer Staatsangehöriger. Das
Tatmotiv ist noch
Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Der Tod des aktiven Kollegen während der Dienstausübung hat im
ganzen Polizeikorps tiefe
Betroffenheit ausgelöst. Die Anteilnahme aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der
Kantonspolizei Graubünden gilt besonders der Ehefrau und den drei
Kindern des verstorbenen
Kollegen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden