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Am Montagmorgen ist ein 51-jähriger Mitarbeiter der Kantonspolizei Graubünden bei einer Verkehrskontrolle ausgangs Saas im Prättigau von einem Automobilisten angefahren und dabei tödlich verletzt worden. Der vorerst flüchtige Automobilist und sein Beifahrer konnten gefasst werden.
Bei Fideris-Station führte die Kantonspolizei am Montagmorgen Geschwindigkeitskontrollen durch. Ein Fiat Panda, der mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden war, missachtete die Anhaltezeichen der Polizei und flüchtete Richtung Saas weiter. Dies wurde zwei Polizisten mitgeteilt, die ausgangs von Saas gleichzeitig Verkehrskontrollen vornahmen. Bei Saas schloss der Panda auf einen Personenwagen auf, der den Haltezeichen der Polizisten Folge leistete und anhielt. Der Panda hingegen überholte den Personenwagen, obwohl einer der Polizisten näher an die Fahrbahn trat und nochmals deutliche Haltezeichen machte. Mit unverminderter Geschwindigkeit fuhr der Lenker des Panda weiter und erfasste den Polizisten, der auf die Motorhaube gehoben und nach rund 20 Metern vom Fahrzeug heruntergeschleudert wurde. Dabei erlitt der Polizist tödliche Verletzungen. Trotz sofortiger Erster Hilfe durch Kollegen am Unfallort konnte der Rega-Arzt nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Der flüchtende Fiat Panda bog hinter Saas nach links auf einen Alpweg ab und fuhr noch rund 1.5 Kilometer weit bergwärts. Dann flüchteten der Lenker und sein Beifahrer zu Fuss weiter. Rund 300 Meter oberhalb der Örtlichkeit Flersch wurden die beiden dann mit Hilfe eines Polizei-Hundeführers, unterstützt von einem Helikopter der Rega und danach der Air Grischa, im Gelände gesichtet und gestellt. Es handelt sich um zwei in Graubünden wohnhafte jüngere Männer. Der Lenker ist Schweizer, der Mitfahrer italienischer Staatsangehöriger. Das Tatmotiv ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Der Tod des aktiven Kollegen während der Dienstausübung hat im ganzen Polizeikorps tiefe Betroffenheit ausgelöst. Die Anteilnahme aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei Graubünden gilt besonders der Ehefrau und den drei Kindern des verstorbenen Kollegen.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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