Bei einer automatischen Geschwindigkeitskontrolle ohne Anhalteposten ist in St.
Moritz Bad am Freitagabend ein Fahrzeuglenker mit stark übersetzter Geschwindigkeit
geschnappt worden. Der Raser war zwischen den zwei Kreiseln, die rund 500 Meter
voneinander entfernt sind, mit 107 km/h unterwegs, anstelle der allgemeinen
Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Der fehlbare Automobilist muss mit
einem Entzug des Führerausweises und einer saftigen Busse rechnen. Ein anderer
Lenker wurde mit einer Geschwindigkeit von 73 km/h vom Radar erfasst. Als er den Blitz
des Radargerätes bemerkte, kehrte er sein Fahrzeug um, um den Standort des Gerätes
zu eruieren. In der Folge wurde er ein zweites Mal mit 64 km/h vom Messgerät erfasst.
Im Verlauf der Geschwindigkeitskontrolle wurden insgesamt 47 Widerhandlungen gegen
die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit registriert.
Roveredo: vermisster Pilzsammler tot aufgefunden
Der seit dem 21. September im Gebiet der Gemeinde Roveredo/GR vermisste
72-jährige Pilzsammler aus Italien wurde am Samstag um die Mittagszeit im Val di
Roggiasca tot am Fusse einer 200 Meter hohen Felswand aufgefunden. Der Leichnam
wurde im unzugänglichen Gebiet durch den Rega-Helikopter mittels einer Windenaktion
geborgen.
Der Vermisste hatte sich am Mittwochmorgen, 21. September 2005, zusammen mit
zwei weiteren Personen ins Gebiet südlich von Roveredo begeben, um Pilze zu
sammeln. Seine Begleiter verloren ihn dabei aus den Augen und meldeten ihn am
frühen Abend als vermisst. Unverzüglich wurde die umfangreiche Suchaktion im teils
felsigen, stark bewaldeten Gebiet zwischen Val d’Albionasca und Val di Roggiasca
gestartet. Daran beteiligten sich während fast drei Tagen die Rettungskolonne des SAC
San Bernardino mit über 20 Mann, 10 Hundeführer, Mitarbeiter der Polizei und
verschiedene Rettungskräfte aus dem Kanton Tessin und aus Italien. Zudem wurden
Helikopter der Rega, der Heli Rezia und der Air Grischa eingesetzt. Die Suche nach dem
vermissten 72-Jährigen blieb aber erfolglos. Private Suchtrupps setzten sie in den
darauf folgenden Tagen selbständig fort.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden