Ist es Ihnen nicht auch schon aufgefallen oder haben Sie sich
als Fussgänger, Radfahrer oder Autofahrer sogar schon darüber geärgert, dass
Fahrzeuglenker das Blinken zunehmend vergessen oder gar für überflüssig
halten? Viele Radfahrer biegen ab, ohne dies dem übrigen Verkehr durch
Handzeichen anzuzeigen.
Gerade die konsequente Betätigung des Blinkers oder die
rechtzeitige Abgabe von Handzeichen trägt jedoch wesentlich sowohl zur Sicherheit
als auch zur Flüssigkeit des Strassenverkehrs bei.
Sehr oft kommt es gemäss Unfallstatistik wegen fehlender
Zeichengebung zu folgenschweren Verkehrsunfällen mit erheblichen
Personen- oder hohen Sachschäden.
Sich verständigen beim Richtungswechsel
Jeder Fahrtrichtungswechsel, jeder Wechsel der Fahrspur oder des
Fahrstreifens ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Dabei spielt es
keine Rolle, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe ist und Ihre
Fahrtabsicht erkennen kann oder ob Sie weit und breit alleine unterwegs
sind. Ich zeige meine Absicht an, um Konfliktsituationen zu vermeiden.
Beim Überholen
Die Verpflichtung, rechtzeitig und deutlich Zeichen zu geben,
gilt sowohl für das Ausscheren zum Überholen als auch für das
anschliessende Wiedereinbiegen.
Auf der Autobahn betätige ich den Richtungsblinker bei jedem
Spurwechsel.
Abbiegen
Kreisverkehr
Das korrekte Benützen der Richtungsblinker im Kreisverkehr
beeinflusst den Verkehrsfluss positiv.
Vor der Einfahrt in den Kreisel muss der Blinker nicht gestellt
werden. Vor dem Verlassen des Kreisels muss ein Handzeichen oder der
Blinker nach rechts gestellt werden. Dies darf nicht zu früh erfolgen,
damit einfahrende Fahrzeuglenker nicht irritiert werden und zu früh
einbiegen.
Haltestellen von Bussen im Linienverkehr
Kündigt der Führer eines Busses im Linienverkehr innerorts bei einer
gekennzeichneten Haltestelle mit den Richtungsblinkern an, dass er
wegfahren will, so müssen die von hinten herannahenden Fahrzeugführer
nötigenfalls die Geschwindigkeit mässigen oder halten, um die Wegfahrt
zu ermöglichen.
Verwendung des Warnblinklichts
Diese dürfen nur zur Warnung vor Gefahren wie folgt verwendet
werden:
Am stehenden Fahrzeug zusätzlich zum Pannensignal sowie beim
gekennzeichneten Schulbus beim Ein- und Aussteigenlassen der Schüler.
Am fahrenden Fahrzeug, namentlich vor einer unvermutet auftauchenden
Unfallstelle, einem Fahrzeugstau, oder auf Autobahnen und Autostrassen
zum Abschleppen
Denken Sie deshalb bitte im Interesse der eigenen Sicherheit, aber
auch im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer immer daran:
Korrekte Zeichen schaffen Klarheit!
Quelle: Kantonspolizei Graubünden