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Fortschritte bei der Digitalisierung und Robotisierung machen mechanisierte Pflanzenschutzbehandlungen möglich, die immer präziser und gezielter auf die Zielorganismen ausgerichtet sind. In der Praxis gibt es mittlerweile Maschinen, welche die zu bekämpfenden Pflanzen genau identifizieren, beispielsweise anhand von digitaler Unkrauterkennung, und Herbizidbehandlungen ermöglichen, die mindestens genauso wirksam sind wie Behandlungen, die manuell in Form einer Einzelstock- oder Nesterbehandlung vorgenommen werden.

Für das Jahr 2023 plant Agroscope Untersuchungen zur detektionsbasierten Applikation von Herbiziden auf BFF. Damit sollen Erfahrungen über die Eignung der detektionsbasierten Applikation von Herbiziden auf BFF gesammelt werden. Dazu wird Agroscope Daten zur Genauigkeit, Wirkung etc. solcher Anwendungen sammeln. Aufgrund der Resultate kann entschieden werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses Verfahren künftig auf BFF zugelassen werden kann.

Auf BFF sind gemäss der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) nur Einzelstock- oder Nesterbehandlungen von Problempflanzen erlaubt, sofern diese nicht mit einem angemessenen Aufwand mechanisch bekämpft werden können (Art. 58 Abs. 4 Bst. a DZV). Maschinenbasierte Pflanzenschutzanwendungen auf Basis von Bilderkennung (detektionsbasierte Applikation) dürfen auf BFF und Nützlingsstreifen grundsätzlich nicht angewendet werden. Für diese Versuche von Agroscope gilt eine Ausnahme, sofern die Flächen dafür angemeldet wurden.

Folgende Vorgaben gelten:

  • Es gelten folgende Bestimmungen:
    Infonotiz des Bundesamts für Landwirtschaft betreffend den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anhand detektionsbasierter Applikation (Version März 2023)
    Herbizideinsatz auf Biodiversitätsförderflächen und Nützlingsstreifen – bewilligte Wirkstoffe
  • Bewilligungen sind nur für "Extensiv genutzte Wiesen" (611) oder "Wenig intensiv genutzte Wiesen" (612) möglich, sowohl für Flächen der Qualitätsstufe I als auch II.
  • Keine Anwendung von Herbiziden mittels detektionsbasierter Applikation auf NHG-Objekten gemäss Art. 18 a und b des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) sowie auf artenreichen Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet.
  • Bewilligungen sind nur für die Bekämpfung von Blacken möglich. Der Unkrautbesatz darf eine Blacke/m² oder 20 Prozent der Fläche mit Blacken nicht überschreiten.
  • Mittlere Wuchshöhe der Vegetation zum Einsatzzeitpunkt: maximal 25 cm.
  • Die Landwirtinnen und Landwirte verpflichten sich sicherzustellen, dass spätestens drei Tage nach der Behandlung die Details der Behandlung im Onlineformular eingetragen sind. Falls Lohnunternehmer die Arbeit übernehmen, sind diese explizit zu informieren.

Im ganzen Kanton Graubünden können maximal zehn Flächen angemeldet werden, die durch Agroscope untersucht werden. Pro Betrieb können höchstens für zwei Flächen Bewilligungen erteilt werden. Falls Sie an diesen Untersuchungen teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und schicken dieses an das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation.

Traktor
©Ecorobotix

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