Anpassung Kantonaler Richtplan im Bereich Siedlung, Ergänzung mit Kapitel 5.5 «Störfallvorsorge» von der Regierung beschlossen
Ein Störfall ist ein ausserordentliches Ereignis in einer Produktionsstätte, einem Lagerort oder auf einem Verkehrsweg, bei dem erhebliche negative Einwirkungen auf die umgebende Umwelt und die betroffene Bevölkerung auftreten. Zweck der Störfallvorsorge ist es, Unglücke wie jenes der Entgleisung eines Güterzuges mit flüssigem Butangas im Bahnhof Viareggio (I) im Jahre 2009, wo es zu Explosionen mit rund 30 Todesfällen kam, zu verhindern. Deshalb sieht die Bundesgesetzgebung vor, dass die Kantone die Störfallvorsorge in der Richt- und Nutzungsplanung sowie bei ihren übrigen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen müssen (Art. 11 Abs. 1 der Störfallverordnung (StFV; SR 814.012)). Mit der Ergänzung des Richtplans kommt der Kanton Graubünden den gesetzlichen Erfordernissen im Bereich der Störfallvorsorge nach.
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