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Gemäss Art. 91 des Schulgesetzes obliegt dem Amt für Volksschule und Sport die Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung in der Volksschule. Die periodische Evaluation der Volksschulen gemäss Art. 72 der Schulverordnung erfolgt durch das Schulinspektorat. Dieses evaluiert alle Regelschulen seit 2004 und alle Institutionen der Sonderschulung seit 2008 regelmässig mit einem kantonal standardisierten Verfahren.

Im 2021/22 evaluierte das Schulinspektorat in Zusammenarbeit und unter fachlicher Leitung der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH) erstmalig die Integrative Sonderschulung im Kanton Graubünden.

Der kantonale Bericht sowie sämtliche Resultate aus den Befragungen liegen nun vor.

 

Das Evaluationsverfahren im Überblick:

September 2021

Vorbefragung (online)

  • Personen, die aktuell in ein ISS-Setting involviert sind: Schülerinnen und Schüler (ab 3. Klasse), Erziehungsberechtigte, Klassenlehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Therapiepersonen, Schulassistenzen
  • Alle Schulleitungen der Regelschulen
  • Alle Leitungen der Sonderschulen inkl. ISS-Verantwortliche
Ende Oktober bis Anfang Dezember 2021

Besuche von ca. 60 ISS-Fördersettings

Der Besuch umfasst einen halben Tag vor Ort mit Beobachtungen von Unterricht und Förderung sowie kurzen Interviews mit Schülerin/Schüler, Klassenlehrperson, Schulischer Heilpädagogin / Schulischem Heilpädagogen, Schulleitung und allenfalls Therapieperson. Mit den Erziehungsberechtigten wird in der Regel ein Telefoninterview durchgeführt.

Im Vorfeld des Besuchs wird das Dossier der Schülerin / des Schülers angeschaut.

Die Auswahl der Fördersettings erfolgt durch die Evaluationsleitung nach definierten Kriterien (anteilmässige Verteilung nach Kompetenzzentrum, Sprachregion, Art der Beeinträchtigung, Stufe bzw. Zyklus sowie Dauer der Integration).

Januar 2022

Fokusinterviews (Interviews in Gruppen)

  • Klassenlehrpersonen mit ISS-SuS, die nicht besucht wurden
  • Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie weitere Fachpersonen/Therapiepersonen, die nicht besucht wurden
  • Schulleitungen aus den Regelschulen, deren Schulen nicht besucht wurden
  • ISS-Verantwortliche der Kompetenzzentren
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
  • Bereichsleitungen Sonderpädagogik, AVS
Februar 2022

Schriftliche Berichte

  • Kantonaler Bericht
  • Teilbericht pro Kompetenzzentrum (Giuvaulta, Casa Depuoz, Schulheim Chur)
Ende Februar 2022

Mündliche Rückmeldung der Ergebnisse

  • Departement sowie Amt für Volksschule und Sport
  • Kompetenzzentren sowie Regelschulen

 

Für weitere Auskünfte steht Christina Nigg gerne zur Verfügung.

christina.nigg@avs.gr.ch

Tel. 081 257 53 14