Die Wappenkommission berät die Regierung und die Gemeinden in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Kantons- und den Gemeindewappen (bzw. den Hoheitszeichen der öffentlichen Körperschaften) stellen. Insbesondere stellt sie sicher, dass bei der Schöpfung neuer Wappen die Regeln der Heraldik eingehalten werden. Zurzeit kommt es beim Zusammenschluss von Gemeinden regelmässig zu solchen Neuschöpfungen. Die gesetzliche Grundlage ihrer Tätigkeit bildet Art. 3 der Verordnung zum Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Kantonale Wappenschutzverordnung, KWSchV) vom 26.04.2016 [BR 110.300].