Die Fremdenpolizei des Kantons Graubünden trifft im Einvernehmen mit dem kantonalen Sozialamt, dem Amt für Zivilschutz sowie der Kantonspolizei Graubünden Massnahmen, um die illegale Einwanderung in den Südtälern des Kantons Graubünden zu bekämpfen.
Die illegale Einreise an der Südgrenze der Schweiz hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Unter den illegal einreisenden Personen waren zahlreiche albanische Staatsangehörige, welche im Verlauf des Frühjahrs nach Italien eingereist sind und dort Bewilligungen für einen befristeten Aufenthalt erhielten. Nachdem Italien nun nicht mehr bereit ist, den Aufenthalt dieser Personen weiter zu regeln und aufenthaltsbeendende Massnahmen in Aussicht gestellt hat, ist in nächster Zeit mit einer weiteren Zunahme der illegal Einreisenden zu rechnen. Diese Einreisen werden oftmals von professionellen Schlepperorganisationen vorbereitet und geleitet. Angesichts dieser Tatsache erscheint es besonders wichtig, das Entstehen neuer Reiserouten bereits in den Anfängen zu unterbinden.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass neben dem Kanton Tessin auch die Südgrenze des Kantons Graubünden von den illegal Einreisenden benutzt wird. Aufgrund dieser Ausgangslage haben die zuständigen Behörden die notwendigen präventiven Massnahmen angeordnet, um die illegale Einwanderung in den Südtälern zu bekämpfen. Im Vordergrund steht dabei das Sicherstellen einer möglichst optimalen Zusammenarbeit aller beteiligten kantonalen Behörden sowie den betroffenen Gemeinden in den Grenzregionen. Im Rahmen eines Massnahmenpapiers wurde dabei die Rückübergabe, die Organisation der polizeilichen Abklärungen, die Unterbringung, der Transport u.a.m. von grösseren Gruppen illegal Einreisender geregelt. Mit den getroffenen Massnahmen soll u.a. verhindert werden, dass sich plötzlich grössere Gruppen von illegal Einreisenden in den Grenzregionen aufhalten. Ferner soll damit sichergestellt werden, dass der Weitertransport aller Betroffenen sowie die korrekte verfahrensmässige Behandlung der Eingereisten gewährleistet wird.
Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:
Heinz Brand, Vorsteher der Fremdenpolizei des Kantons Graubünden,
Tel. 081 257 25 23
Chur, den 24. Juli 1997
Jahr: 1998