Mit Inkrafttreten des neuen Eisenbahngesetzes am 1. Januar 1996 sind die Kantone grundsätzlich
frei, auf eine Subventionierung des Einheimischentarifs zu verzichten: Mit der Aufhebung des
sog. Tarifannäherungsbeschlusses hätten auch die tarifarischen Bestimmungen für Einheimische (T
612) aufgehoben werden können. Bund, Kantone und Transportunternehmungen einigten sich
aber, den geltenden Einheimischentarif bis zur Neuregelung zu verlängern, die
gesamtschweizerisch bis spätestens Fahrplanwechsel 1999 vorzunehmen ist. In der Folge wurde
eine Arbeitsgruppe "Einheimische" mit Vertretern von Bund, Kantonen und
Transportunternehmungen gebildet, die im Mai 1997 ihren Schlussbericht ablieferte.
Kürzlich hat die Regierung deren Schlussfolgerungen zustimmend zur Kenntnis genommen und
die zuständigen Stellen damit beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten. Auch in Zukunft sollen
zugunsten der häufigen sowie der gelegentlichen Benützer und Benützerinnen des öffentlichen
Verkehrs Vergünstigungen vorgesehen werden. Einheimische Fahrgäste, die sehr selten fahren,
sollen in Zukunft den "normalen" Tarif bezahlen. Konkret wird folgendes Massnahmenbündel
vorgeschlagen:
- Vergünstigung der Streckenabonnemente: Die Streckenabos sollen weiterhin im heutigen
Rahmen rabattiert werden und neu ohne Ausweis erhältlich sein.
- Vergünstigung der Mehrfahrtenkarte (MFK): Die Vergünstigung der MFK soll in etwa dem
heutigen Einheimischentarif für Einzelreisende entsprechen. Die MFK soll neu ebenfalls
generell erhältlich sein. Sie ist drei Jahre gültig und übertragbar. Zudem ist die Einführung einer
MFK mit nur sechs statt zwölf einfachen Fahrten geplant.
- Einzelbillette für Einheimische: Die heute gewährte Vergünstigung auf Einzelbilletten kann mit den
obigen Ersatzmassnahmen aufgehoben werden.
Neben der Vergünstigung der Streckenabonnemente und Mehrfahrtenkarten werden ergänzende
Massnahmen geprüft, wie die Förderung des Bündner Generalbos (DUO bzw.
FAMILIA-Regelung) oder Tariferleichterungen durch Kanton oder Gemeinden wie
UGA-Verleih, Umweltabos, Einschluss Postautolinien in Abo "Gleis 7" für Jugendliche (freie Fahrt
ab 19 Uhr).
Die Umsetzung der Massnahmen muss zwischen den mitbeteiligten Kantonen und
Transportunternehmungen (FO, RhB, PTT, LRF) koordiniert werden. Es ist vorgesehen, die
Umsetzung auf Fahrplanwechsel 1998, ev. per Anfang 1999 (abhängig von allg. Tarifrunde) oder
Fahrplanwechsel 1999 anzustreben.
Jahr: 1998