Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Mit Inkrafttreten des neuen Eisenbahngesetzes am 1. Januar 1996 sind die Kantone grundsätzlich frei, auf eine Subventionierung des Einheimischentarifs zu verzichten: Mit der Aufhebung des sog. Tarifannäherungsbeschlusses hätten auch die tarifarischen Bestimmungen für Einheimische (T 612) aufgehoben werden können. Bund, Kantone und Transportunternehmungen einigten sich aber, den geltenden Einheimischentarif bis zur Neuregelung zu verlängern, die gesamtschweizerisch bis spätestens Fahrplanwechsel 1999 vorzunehmen ist. In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe "Einheimische" mit Vertretern von Bund, Kantonen und Transportunternehmungen gebildet, die im Mai 1997 ihren Schlussbericht ablieferte.

Kürzlich hat die Regierung deren Schlussfolgerungen zustimmend zur Kenntnis genommen und die zuständigen Stellen damit beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten. Auch in Zukunft sollen zugunsten der häufigen sowie der gelegentlichen Benützer und Benützerinnen des öffentlichen Verkehrs Vergünstigungen vorgesehen werden. Einheimische Fahrgäste, die sehr selten fahren, sollen in Zukunft den "normalen" Tarif bezahlen. Konkret wird folgendes Massnahmenbündel vorgeschlagen:
- Vergünstigung der Streckenabonnemente: Die Streckenabos sollen weiterhin im heutigen Rahmen rabattiert werden und neu ohne Ausweis erhältlich sein.
- Vergünstigung der Mehrfahrtenkarte (MFK): Die Vergünstigung der MFK soll in etwa dem heutigen Einheimischentarif für Einzelreisende entsprechen. Die MFK soll neu ebenfalls generell erhältlich sein. Sie ist drei Jahre gültig und übertragbar. Zudem ist die Einführung einer MFK mit nur sechs statt zwölf einfachen Fahrten geplant.
- Einzelbillette für Einheimische: Die heute gewährte Vergünstigung auf Einzelbilletten kann mit den obigen Ersatzmassnahmen aufgehoben werden.

Neben der Vergünstigung der Streckenabonnemente und Mehrfahrtenkarten werden ergänzende Massnahmen geprüft, wie die Förderung des Bündner Generalbos (DUO bzw. FAMILIA-Regelung) oder Tariferleichterungen durch Kanton oder Gemeinden wie UGA-Verleih, Umweltabos, Einschluss Postautolinien in Abo "Gleis 7" für Jugendliche (freie Fahrt ab 19 Uhr).

Die Umsetzung der Massnahmen muss zwischen den mitbeteiligten Kantonen und Transportunternehmungen (FO, RhB, PTT, LRF) koordiniert werden. Es ist vorgesehen, die Umsetzung auf Fahrplanwechsel 1998, ev. per Anfang 1999 (abhängig von allg. Tarifrunde) oder Fahrplanwechsel 1999 anzustreben.
Jahr: 1998
Neuer Artikel