Die Regierung beauftragt den Bündner Kantonsgerichts-Präsidenten Alex Schmid damit,
einen Bericht zur Reform der bündnerischen Gerichtsorganisation auszuarbeiten.
Dass das Bündner Justizwesen revisionsbedürftig ist, wird von niemandem bestritten. Die
Trennung von Zivil- und Strafgerichtsbarkeit und das Vorhandensein von separaten Gerichten in
den Kreisen und Bezirken führt zu einer unerwünschten Zersplitterung der Rechtspflege.
Im Spätherbst 1996 hat die Regierung eine Expertenkommission eingesetzt, um die
Reformbemühungen hinsichtlich des Gerichtswesens unabhängig vom laufenden Verfahren zur
Totalrevision der Kantonsverfassung an die Hand zu nehmen. Diese Kommission benötigt für ihre
Arbeit eine fundierte Übersicht über die Entwicklung der letzten 20 Jahre sowie einen konkreten
Vorentwurf. Die Regierung beauftragt deshalb Alex Schmid, Präsident des Kantonsgerichts
Graubünden, damit, einen entsprechenden Bericht zu verfassen. Darin wird der Experte die
Entwicklung der bündnerischen Gerichtsorganisation seit den 1976 gescheiterten
Reformbemühungen aufarbeiten, ihren gegenwärtigen Stand sowie künftige Herausforderungen
aufzeigen. Um letztlich zu einer professionelleren und wirksameren Gerichtsorganisation zu
gelangen, wird der Bericht ein Konzept für eine neue Gerichtsorganisation umfassen und
Vorschläge für die nötigen gesetzlichen Änderungen formulieren.
Entscheidverfahren straffen
Gegenüber Bundesrat Moritz Leuenberger nimmt die Regierung Stellung zum Entwurf eines
Bundesgesetzes über die Koordination und die Vereinfachung von Entscheidverfahren für grössere
Infrastrukturvorhaben. Im Zug dieses Gesetzesentwurfs sollen insgesamt 17 Bundesgesetze
angepasst werden. Beim Erstellen von Bauten und Anlagen müssen heute verschiedene parallele
oder gestaffelte Bewilligungsverfahren durchlaufen werden. Die Vielzahl der Verfahren und die
unterschiedlichen eidgenössischen und kantonalen Vorschriften haben nicht selten
Doppelspurigkeiten und schlecht koordinierte Teilgenehmigungen sowie erhebliche zeitliche
Verzögerungen zur Folge. Ziel der vorgeschlagenen Neuerungen ist es, die Bewilligungsverfahren
zu vereinfachen, zu koordinieren und zu beschleunigen. Dabei soll nach dem sog.
Konzentrationsmodell vorgegangen werden, wonach eine sog. Leitbehörde bestimmt wird,
welche den Gesamtentscheid fällt. Allfällige Beschwerden würden von einer
verwaltungsunabhängigen Rekurskommission behandelt, womit die Departemente und der
Bundesrat von Beschwerdeentscheiden entlastet werden.
Grundsätzlich unterstützt die Bündner Regierung diese Bestrebungen des Bundes, macht aber dort
gewichtige Vorbehalte, wo die Anliegen der Kantone nicht berücksichtigt worden sind. Diese
beanspruchen in verschiedenen Bereichen ebenfalls entsprechende Spielräume. So wurden u.a. im
Zusammenhang mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVPV) im Sommer
1996 Anregungen und Vorschläge für einfachere Verfahren formuliert. Diese wurden nicht
berücksichtigt resp. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Regierung fordert jetzt mit
Nachdruck, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf bringt erhebliche Änderungen bei Bauvorhaben, für die der
Bund die Bewilligung erteilen muss. Diesbezüglich wird die Revision gutgeheissen. Die
Revisionsarbeiten müssen aber unbedingt mit den Anliegen der Kantone verknüpft werden. Begrüsst
wird ausdrücklich, dass sich der Bundesrat für das Modell der Anhörung von Bundesbehörden
entschieden hat, womit das Zustimmungserfordernis wegfällt. Die negativen Erfahrungen im
Zusammenhang mit der UVPV mahnen aber auch beim vorliegenden Gesetzesentwurf zur
Vorsicht, hat es der Bund doch immer wieder verstanden, unter dem Titel der Vereinfachung
und Beschleunigung von Verfahren in den Hoheitsbereich der Kantone einzugreifen. Es kann
keinesfalls angehen, dass sich der Bund in Verfahren einmischt, bei denen es um Vorhaben mit
ausschliesslich kantonaler Verfahrenshoheit geht.
Swissair-Monopol fällt
Gegenüber dem Bundesamt für Zivil-Luftfahrt nimmt die Regierung Stellung zur Teilrevision des
eidg. Luftfahrt-Gesetzes (LFG). Das Ziel der Neuerung besteht insbesondere darin, das Monopol
der Swissair bei internen, kontinentalen und interkontinentalen Linienverbindungen aufzuheben.
Nach Abschluss des angestrebten, umfassenden Luftverkehrs-Abkommens mit der EU würde die
Schweiz in die europäische Liberalisierung des Luftverkehrs-Markts einbezogen. Ein gesetzliches
Monopol zugunsten der Swissair wäre mit diesem Einbezug nicht vereinbar.
Die Regierung befürwortet das Aufheben der bisherigen Monopolstrukturen, sofern flankierende
Massnahmen vorgesehen werden. Aus Bündner Sicht steht dabei insbesondere die
Versorgungssicherheit und Versorgungspflicht bei Streckenkonzessionen von und nach
Regional-Flughäfen (Samedan) im Vordergrund.
Wie bezahlt der Bund den Wasserzins?
Gemäss revidiertem Wasserrechts-Gesetz des Bundes beträgt der höchstzulässige Wasserzins neu
80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Um allfällige Ausgleichszahlungen an Kantone und
Gemeinden finanzieren zu können, darf der Bund vom Wasserzins höchstens einen Franken pro
Kilowatt Bruttoleistung abziehen. Wie dieser Bezug des Wasserzins-Anteils erfolgen soll, will der
Bund in einer bezüglichen Verordnung regeln. Dabei stehen zwei Möglichkeiten zur Diskussion:
einerseits ein fixer Ansatz, der einen Fond speisen würden und andererseits ein variabler Ansatz,
der sich am jeweiligen Jahresbedarf orientiert. Die Regierung favorisiert eindeutig die zweite
Variante. Diese Lösung ist einfacher und verursacht wesentlich weniger Verwaltungsaufwand.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt das Projekt für die energetische Sanierung des Frauenspitals Fontana
in Chur, für welches mit Kosten von 12.5 Mio. Franken gerechnet wird, sowie das neue
Betriebskonzept dieses Spitals.
Grundsätzlich gutgeheissen wird das Vorprojekt für den Umbau und die Sanierung der
Schulgebäude der Bäuerinnen- und Haushaltungsschule Schiers. An die anrechenbaren Kosten von
annähernd 4.2 Mio. Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 50 Prozent in Aussicht gestellt.
Ebenfalls grundsätzlich genehmigt wird das Vorprojekt für die Erweiterung und Sanierung der
Oberstufen-Schulanlage "Feld" in Zizers. An die anrechenbaren Kosten von annähernd 2.5 Mio.
Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 25 Prozent in Aussicht gestellt.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr, Sektion Seilbahn-Konzessionen, beantragt die
Regierung, dem Konzessionsgesuch der Weissen Arena AG (vormals Bergbahnen Crap Sogn
Gion AG) für eine Sechser-Sesselbahn von der Alp Nagens auf den Mutta Rodunda
(Gemeindegebiet Laax) stattzugeben.
Jahr: 1998