Am letzten Donnerstag, 9. Januar 1997, hat eine Kommission des Grossen Rates unter dem
Präsidium von Grossrat Hansjörg Trachsel die Revision der Verordnung über die Finanzkontrolle
des Kantons Graubünden vorberaten.
Diese Revision hat zum Ziel, die Finanzkontrolle von internen Kontroll- und Vollzugsaufgaben zu
entlasten. Solche Aufgaben sollen künftig vermehrt durch die Departemente und Dienststellen
erfüllt werden. Die Finanzkontrolle soll darauf hinwirken, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Dies
soll vermehrt durch vorauslaufende Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfungen gefördert
werden. Im übrigen bleibt die Finanzkontrolle nach wie vor selbständiges Fachorgan der
Finanzaufsicht im Dienste der Regierung und des Parlaments (bzw. der
Geschäftsprüfungs-Kommission GPK).
Die Vorberatungskommission hat die Verordnung mit wenigen Änderungen, die auf eine Stärkung
des Informationsflusses an die GPK abzielen, zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Dieser wird das Geschäft in der kommenden Januar-Session behandeln.
Auskunftsperson:
Grossrat Hansjörg Trachsel Tel. G: 081-833'77'74
Tel. P: 081-833'29'71
Jahr: 1998