Die Bündner Regierung beantragt dem Bundesrat, vom Erlass des
Landschaftskonzepts Schweiz (LKS) abzusehen. Sie macht dafür politische, rechtliche
und sachliche Gründe geltend.
Der Entwurf des LKS will zeigen, welche Ziele und Massnahmen der Bund im Bereich von
Natur und Landschaft künftig verfolgen will. Für die untergeordneten politischen Ebenen soll das
Konzept orientierenden Charakter haben.
In ihrer Stellungnahme gegenüber Bundesrätin Ruth Dreifuss lehnt die Bündner Regierung das LKS
ab. Insbesondere wird die Hauptstrategie zurückgewiesen, wonach die Städte mit ihren
Agglomerationen als Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung vermehrt gefördert werden sollen,
während im ländlichen Raum ein möglichst weitgehendes Freihalten der Landschaft und der
natürlichen Lebensräume angestrebt wird. Die ländlichen Räume und Berggebiete werden dadurch
einmal mehr als wirtschaftlich vernachlässigbare Natur- und Erholungsgebiete für die städtischen
Zentren dargestellt und behandelt. Eine solche Strategie kann aus der Sicht des Gebirgs- und
Tourismuskantons Graubünden keinesfalls akzeptiert werden. Der touristische Standortvorteil lässt
sich auf Dauer nämlich nur aufrechterhalten, wenn die Landschaft auch bewirtschaftet wird, um
als akzeptable Lebensgrundlage für die einheimische Bevölkerung zu dienen. Unter Umständen setzt
das auch voraus, dass zivilisatorische Eingriffe in die Landschaft in Kauf zu nehmen sind. Diesen
Standpunkt hat die Regierung bereits im Rahmen der Verhandlungen über die Alpenkonvention
wie auch in ihrer Vernehmlassung zu den "Grundzügen der Raumordnung Schweiz" mit aller
Deutlichkeit vertreten. Generell wird festgehalten, dass dem Entwurf für ein LKS das nötige
Verständnis und die erforderliche Besorgnis um die langfristige Entwicklung der Berg- und
Randregionen fehlt.
Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen hält die Regierung zum Entwurf des LKS was folgt fest:
Soweit das LKS in die verfassungsmässige Zuständigkeit der Kantone auf dem Gebiet des Natur-
und Heimatschutzes eingreift und bestehende Kompetenzen der Kantone untergräbt oder
gar aufhebt, wird das Konzept entschieden abgelehnt.
Der Bund ist nicht befugt, ein Landschaftskonzept der vorliegenden Art zu erlassen, welches in
die Kompetenzen der Kantone eingreift. Dazu fehlt ihm eine genügende gesetzliche
Grundlage in einem Spezialerlass, insbesondere im Natur- und Heimatschutz-Gesetz.
Das LKS darf nur Sachziele und Massnahmen enthalten, welche in den ausschliesslichen
Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen.
Neue Strassenfinanzierung tritt Anfang Juli in Kraft
Am 2. März 1997 hat das Bündner Volk den Gegenvorschlag des Grossen Rats zur
Volksinitiative "Mitbestimmung bei der Motorfahrzeugsteuer" angenommen. Er regelt die
Kompetenz zur Festlegung der Verkehrssteuer durch den Grossen Rat und enthält überdies eine
Teilrevision des Strassenfinanzierungs-Gesetzes (Artikel 14). Damit verbunden ist eine
Teilrevisionen der Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr und der
Erlass der Verordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger. Die Regierung
beschliesst, dieses Erlasspaket auf den 1. Juli 1997 in Kraft zu setzen.
Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt mit Vorbehalten das Entwicklungskonzept II der Regionen am
Hinterrhein, die Gemeindeverfassungen von Casti-Wergenstein und Vaz/Obervaz sowie mit
Auflagen die von der Gemeinde Wiesen im Hinblick auf die Erweiterung der bestehenden
Kiesgrube "Tola" erlassene Nutzungsplanung.
Mit Anweisungen wird das Vorprojekt für die Erweiterung und Sanierung der Schulanlage
Rheinau in Chur grundsätzlich gutgeheissen. An die anrechenbaren Kosten von rund 3.2 Mio.
Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 17.5 Prozent in Aussicht gestellt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund
11 Mio. Franken freigegeben.
Personelles
Cornel Ehrler-Parantainen, geb. 1958, von Küssnacht am Rigi, wohnhaft in Zürich, wird
EDV-Sachbearbeiter beim Amt für Raumplanung. Der Dienstantritt erfolgt nach Vereinbarung.
Jahr: 1998