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Die Bündner Regierung steht der Unterstützung ziviler Behörden durch die Armee in bestimmten Krisenlagen positiv gegenüber. Sie stimmt den drei neuen Verordnungen über den subsidiären Truppeneinsatz zur allgemeinen Existenzsicherung grundsätzlich zu.

Seit Anfang 1996 ist das neue Militärgesetz in Kraft, in dem die verschiedenen Aufträge der Armee ausdrücklich verankert sind. Neben dem Hauptauftrag der Kriegsverhinderung und Verteidigung soll die Armee auch als Ordnungsdienst zur Gewährleistung der inneren Sicherheit eingesetzt werden können. Der Bundesrat möchte daher die Verordnung über den Truppeneinsatz für den Ordnungsdienst (VOD) total revidieren und überdies zwei neue Verordnungen erlassen, welche den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst (VGD) und jenen zum Schutz von Personen und Sachen (VSPS) regeln. In Ihrer Stellungnahme an Bundesrat Adolf Ogi stimmt die Bündner Regierung den drei Verordnungsentwürfen grundsätzlich zu.

Verantwortung bleibt bei zivilen Behörden
In den drei Verordnungen geht es um Armee-Einsätze, die nicht der militärischen Landesverteidigung dienen. Das Militärgesetz nennt in diesem Zusammenhang die Unterstützung ziviler Behörden, wenn deren Sach- oder personelle Mittel erschöpft sind. In solchen Fällen gilt also das Subsidiaritätsprinzip: die Einsätze dürfen nur auf ausdrückliches Verlangen der zivilen Behörden erfolgen. Bei letzteren liegt die Einsatzverantwortung, während die Armee Mittel und Personal zur Verfügung stellt. Einsätze zum Schutz von Personen und Sachen sowie zur Verstärkung der Grenzpolizei kann nur der Bundesrat, den Ordnungsdienst grundsätzlich nur die Bundesversammlung anordnen.

Militärische Polizeieinsätze nur als "ultima ratio"
Das Aufbieten des militärischen Ordnungsdienstes kommt nur als allerletzte Möglichkeit in Frage. Denkbar wäre ein Einsatz dann, wenn die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft oder eines Kantons schwerwiegend bedroht ist und die zur Verfügung stehenden polizeilichen Mittel auch nach Beizug interkantonaler Hilfe nicht ausreichten. Die Armee kann derartige Aufträge nur erfüllen, wenn ihr das dazu nötige Material zur Verfügung steht. Aus diesem Grund sollen für den Ordnungsdienst u.a. Schutzschilder, Schlagstöcke, Tränengaswerfer, Gummischrot und ähnliches beschafft werden. Konkret werden das Miltärpolizei-Bataillon 1 und die Einsatzzüge des Festungswachtkorps entsprechend ausgerüstet.

Aus Gemeinden und Regionen
Die Regierung genehmigt die Gemeindeverfassung von Feldis/Veulden und gibt für verschiedene Strassenbau-Projekte Kredite im Gesamtbetrag von rund zwei Mio. Franken frei.

Personelles
Gian Carlo Sala, geb. 1958, von Poschiavo, wohnhaft in Chur, wird Mittelschullehrer für Italienisch und ein weiteres Fach an der Bündner Kantonsschule. Er tritt seine Stelle im kommenden Schuljahr an.
Jahr: 1998
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