Ende 1998 läuft die derzeit geltende Regelung über die Hochschulbeiträge der Kantone
aus. Sie soll von der Interkantonalen Universitätsvereinbarung abgelöst werden, welche
den Hochschul-Zugang und die Verteilung der Kosten unter den Kantonen regelt. In
ihrer Botschaft an den Grossen Rat beantragt die Regierung, der neuen Vereinbarung
beizutreten.
Wie die bisherigen Regelungen hat auch die neue Interkantonale Universitätsvereinbarung den
Zweck, den Angehörigen aller Kantone den gleichberechtigten Zugang zu den Universitäten zu
sichern und die Kosten der Ausbildung angemessen unter den Kantonen zu verteilen. Sie dient
damit dem Lastenausgleich unter den Kantonen und sichert die Qualität der höheren Bildung in der
Schweiz. Der freie und gleichberechtigte Zugang zur höheren Ausbildung sowie die Qualität und
die Wettbewerbsfähigkeit des Universitätsplatzes Schweiz sind Anliegen aller Kantone, auch jener,
die über keine Universitäten verfügen.
Die Kantonsbeiträge lagen 1981 bei 3'000 Franken pro studierender Person und sind
mittlerweile gestiegen auf annähernd 9'000 Franken. Der Gesamtbetrag der interkantonalen
Beiträge betrug 1996 gut 228 Mio. Franken. Der Kanton Graubünden steuerte 10.35 Mio. bei
(für 1161 Studierende). Bis im Jahr 2002 wird das gesamte Beitragsvolumen stufenweise
ansteigen auf etwa 334 Mio. Franken, was eine Erhöhung um 46 Prozent bedeutet. Für Graubünden
ergibt dies unter Annahme der gleichen Zahl an Studierenden einen Gesamtbeitrag von rund
15.5 Mio. Franken.
Wurden bis anhin fixe Beiträge für alle Studierenden bezahlt, werden neu drei Fakultätsgruppen
geschaffen, um den unterschiedlichen Kosten Rechnung zu tragen. Die Zahlungspflicht wird
begrenzt auf 16 Semester für Studierende der Medizin und auf 12 Semester für die übrigen
Studierenden.
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für einen Beitritt des
Kantons Graubünden zur Vereinbarung. Trotz erheblicher Beitragserhöhungen zu Lasten der
Nichtuniversitätskantone ist sie als fairer Kompromiss und als Bestätigung für einen funktionsfähigen
Föderalismus zu betrachten.
Vernehmlassungen an den Bund:
Begrenzung der Zahl der Ausländer/innen
Der Entwurf für eine Teilrevision der bundesrätlichen Verordnung über die Begrenzung der Zahl
der Ausländer und Ausländerinnen ist für den Kanton Graubünden absolut inakzeptabel. Für die
Kontingentsperiode 1997/98 wird erneut ein Abbau bei den Höchstzahlen für Saisonbewilligungen
vorgesehen. Für Graubünden wären demnach gerade noch 14'487 Saisonbewilligungen verfügbar.
Im vergangenen Kontingentsjahr waren deren 20'000 beansprucht worden. Wohl hat das BIGA
den Kanton Graubünden in den vergangenen Jahren mit Zuteilungen aus dem BIGA-Kontingent
unterstützt, sodass es nie zu effektiven Engpässen gekommen ist. Die abermalige Kürzung wird
indessen dazu führen, dass auch andere Tourismuskantone um entsprechende Zuteilungen
ansuchen werden. Graubünden wird ca. 5'500 Bewilligungen aus dem BIGA-Kontingent benötigen,
für andere Kantone blieben lediglich noch 3'500 übrig.
Der Kanton Graubünden unternimmt grosse Anstrengungen, Saisonstellen mit einheimischen
Arbeitslosen zu besetzen. Trotzdem wird es auch im kommenden Jahr sicher nicht gelingen, den
Bedarf an ausländischen Saison-Arbeitskräften merklich zu senken. Mit einer weiteren Kürzung des
Saisonnierskontingents besteht also die Gefahr, der mittlerweile angeschlagenen
Tourismuswirtschaft weiteren Schaden zuzufügen. Die Regierung ersucht den Bundesrat deshalb
dringend, auf eine erneute Kürzung des Saisonnierskontingents zu verzichten.
Teilrevision der eidg. Jagdverordnung
Die Regierung unterstützt grundsätzlich die im Vernehmlassungs-Entwurf für eine Teilrevision der
eidgenössischen Jagdverordnung vorgesehenen Änderungen. Diese umfassen folgende Punkte:
Verbot von Bleischrot für die Jagd auf Wasservögel,
Schutz der Moorente,
Moratorium zum Schutz des Rebhuhns, und
Verstärkte Bejagung der Wildschweine.
Eidg. Verordnung zum Postgesetz
Das Eidg. Parlament hat Ende April dieses Jahres das Postgesetz zusammen mit dem
Fernmelde-, dem Postorganisations- und dem Telekommunikations-Unternehmungsgesetz
verabschiedet. Die genannten Erlasse treten voraussichtlich Anfang 1998 in Kraft, ebenso die
revidierte Ausführungsverordnung zum Postgesetz. Der Entwurf für die Postverordnung umfasst im
wesentlichen folgende Bereiche:
Abgrenzung zwischen dem Schnellpost-Dienst und den in den reservierten Diensten
verbleibenden Post-Dienstleistungen,
weitere Ausnahmen von den reservierten Diensten,
Bestimmung der nicht reservierten Dienste,
Bezeichnung der Wettbewerbsdienste der Post, und
Kriterien für das Gewähren von Vorzugspreisen beim Befördern von Zeitungen und Zeitschriften.
Mit Blick auf die Berg- und Randregionen beantragt die Bündner Regierung, dass die
Postverordnung ausgewogener formuliert wird und dass einzelne Bestimmungen angepasst
werden. Es wird gefordert, für den ganzen Universaldienst eine distanzunabhängige Preisgestaltung
vorzusehen. Nicht nur die Preise für die Monopoldienste müssen distanzunabhängig ausgestaltet
sein, sondern auch jene für die übrigen Pflichtdienste. Andernfalls besteht keine Gewähr dafür, dass
Berg- und Randregionen auch inskünftig über eine bedarfsgerechte Grundversorgung verfügen
werden.
Mit Nachdruck abgelehnt wird die Zuweisung der Schnellpost-Sendungen zu den
Wettbewerbsdiensten. Dadurch wäre die Post nicht mehr verpflichtet, einen Expressdienst
landesweit anzubieten. Eine solche Regelung wäre einem Verzicht auf Schnellpost-Sendungen in
Berg- und Randregionen gleichzusetzen.
Die Vollzugsverordnungen zum Fernmeldegesetz werden gutgeheissen.
Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung von Arosa betreffend Lärmschutz, mit
Vorbehalten, Auflagen und Anweisungen die Totalrevision der Ortsplanung von Haldenstein,
mit Auflagen und Anweisungen die Teilrevision der Ortsplanung von Siat betreffend das Gebiet
ausserhalb des Dorfes und die Teilrevision der Ortsplanung von Sils i.D.
Gutgeheissen werden die Verfassung des Kreises Domleschg, die Teilrevision der
Kreisverfassung Lugnez/Lumnezia, Teilrevisionen der Steuergesetze von Alvaschein, Küblis,
Leggia und Mesocco sowie die Totalrevision des Steuergesetzes von Vals.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von
annähernd 3.7 Mio. Franken freigegeben.
Jahr: 1998