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Im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe der Stiftung Rhätisches Kantons- und Regionalspital Chur betreffend die Baumeisterarbeiten für den Neubau Bettenhaus und Umbau Untersuchungstrakt musste sich die Regierung anlässlich ihrer beiden letzten Sitzungen mit den subventionsrechtlichen Aspekten des Falles auseinandersetzen. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte Anfang Oktober im Rahmen von zwei Nichteintretensentscheiden zu den fraglichen Vergaben des Kantonsspitals in seinen Erwägungen festgestellt, dass die Angebote der beiden berücksichtigten Arbeitsgemeinschaften als ungültig aus dem Wettbewerb hätten ausgeschlossen werden müssen.
Die Regierung ist in ihrer Funktion als Subventionsbehörde nach gründlicher Prüfung und nach Abwägung der im Spiele stehenden öffentlichen Interessen zum Schluss gelangt, dass die Interessen des Kantons als Subventionsgeber an einer konsequenten und korrekten Anwendung der massgeblichen Submissionsvorschriften gegenüber denjenigen des Kantonsspitals an einer raschen Realisierung des Vorhabens eindeutig überwiegen. Auf die strikte Beachtung der geltenden Bestimmungen als Voraussetzung für kantonale Beiträge hatte die Regierung bereits bei der Genehmigung des Bauprojektes ausdrücklich hingewiesen.
Nachdem diesem Umstand durch die Vergabe der Arbeiten an zwei Anbieter mit ungültigen Angeboten nicht Rechnung getragen wurde, hat die Regierung beschlossen, keine Subventionen in Aussicht zu stellen, sofern das Rhätische Kantons- und Regionalspital nicht auf seine Vergabeentscheide zurückkommt. Die Regierung hat folglich das Spital aufgefordert, die Angelegenheit nochmals zu prüfen. Dieses soll insbesondere entscheiden, ob es die strittigen Arbeiten durch direkte Vergabe an einen der Mitkonkurrenten oder durch eine neue Ausschreibung und somit durch eine Wiederholung des Verfahrens neu vergeben soll. Die Regierung erachtet die zusätzlichen Verzögerungen als bedauerlich, doch vertritt sie die klare Meinung, dass geltende Vorschriften von allen Beteiligten zu beachten sind.

Massnahmen gegen BSE werden unterstützt
Der Bund hat eine Revision der Tierseuchen-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, welche die schweizerische Regelung jener der EU angleichen will. Indem die Massnahmen gegen die BSE vereinheitlicht werden, erfolgt ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öffnung der EU-Märkte für Tiere und tierische Produkte schweizerischer Herkunft. Zurzeit halten 32 Länder an Einschränkungen und Einfuhrverboten aus der Schweiz fest, darunter die Mehrheit der EU-Länder. Mit gewissen Einschränkungen begrüsst die Regierung die Neuregelung.

Humanitäre Beiträge
Der Kanton Graubünden unterstützt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Entwicklungs- und Katastrophenhilfen im Ausland. Die Regierung gewährt in diesem Sinn Beiträge im Gesamtbetrag von 54'000 Franken an folgende Institutionen und Projekte:
- Swissaid zugunsten des Projekts "Umwelterhaltung in der nördlichen Sierra, Ecuador",
- Swisscontact zugunsten des Gewerbeförderungs-Programms in Bolivien,
- Schweizer Freunde der SOS-Kinderdörfer zugunsten des Projekts "Bau der Hermann-Gmeiner-Schule in Ca Mau, Vietnam,
- Médecins sans Frontières zugunsten der Unterstützung des Gesundheitssystems für das tibetische Volk,
- Hilfswerk der Evang. Kirchen der Schweiz (HEKS) zugunsten des Entwicklungsprojekts "Nahrungsmittel-Sicherung und Dorfentwicklung in Kambodscha",
- Helvetas zugunsten des Projekts "Bewässerungs-Landwirtschaft in Fuladugu und Siby, Mali",
- Heilsarmee zugunsten des Projekts "Kinderkrippe in Carmo do Rio Claro, Brasilien",
- Medikamenten-, Medizinal- und Spitalgerätehilfe für Rumänien, und
- Verein "Pro Predeal, Bergün", der die Lebensbedingungen in der rumänischen Stadt Predeal verbessern will.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt mit Empfehlungen die Teilrevision der Ortsplanung von Bivio und die Teilrevision der Ortsplanung von Tartar.

Aus den Beratungen der Regierung
Quelle (immer anzugeben): Standeskanzlei Graubünden
Zustelldatum: Freitag, 7. November 1997
Jahr: 1998
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