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(staka) In ihrer Stellungnahme an Bundesrätin Ruth Dreifuss äussert die Regierung gewisse Bedenken gegen die vorgesehene Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung. Ihre Skepsis richtet sich in erster Linie gegen das vorgesehene Sistieren der Leistungen durch die Versicherer bei Prämienrückständen der Versicherten. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzliche Frage, ob ein solches Vorgehen nicht der im Krankenversicherungsgesetz festgelegten Versicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung widerspricht. Nach Auffassung der Regierung muss sichergestellt werden, dass die Leistungserbringer ihre Leistungen ungeachtet der wirtschaftlichen Situation einer Person erbringen. Mit den übrigen Revisionspunkten, die hauptsächlich versicherungstechnischer Natur sind, kann sich die Regierung einverstanden erklären.
Demgegenüber befürwortet die Regierung in ihrer Stellungnahme an Bundesrat Arnold Koller die vorgesehene Änderung der Verordnungen hinsichtlich der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge sowie der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Anpassungen an das EU-Recht.

Rindviehabsatz fördern
Die Regierung erlässt aufgrund des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes sowie der grossrätlichen Tierzucht-, Tierabsatz und Viehversicherungsverordnung neue Ausführungsbestimmungen über den Selbsthilfefonds zur Förderung des Rindviehabsatzes. Dieser wird durch jährliche Beiträge der Rindviehbesitzer und durch einen gleich hohen Beitrag des Kantons geäufnet. Darüber hinaus zahlen die Rindviehbesitzer einen jährlichen Beitrag von zwei Franken je Tier. Diese Ausführungsbestimmungen treten auf den 1. September 1997 in Kraft.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Thusis, die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Conters i.P. sowie die Totalrevision des Gastwirtschaftsgesetzes der Gemeinde Says.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, Bergbahnen Brämabüel & Jakobshorn AG in Davos die Konzession für eine Zweier-Sesselbahn mit Verfahrensvorbehalten sowie mit Auflagen zu erteilen.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 500'000 Franken freigegeben.

Personelles
Peter Martin Fehr, geb. 1961, von Zürich, wohnhaft in Reinach BL, wird Oberarzt am Frauenspital Fontana in Chur. Er tritt seine Stelle Anfang November 1997 an.
Ivetta Strnad, geb. 1965, von Binningen BL, wohnhaft in Basel, wird Oberärztin am Frauenspital Fontana in Chur. Sie tritt ihre Stelle Anfang Dezember 1997 an.
Ende Juli 1997 sind folgende Mitarbeiter in den Ruhestand getreten, denen die Regierung für ihre dem Kanton geleisteten Dienste dankt:
Johann Georg Camenisch, Sarn, Strassenwart beim Bezirkstiefbauamt 7, Thusis,
Peter Mathis, Davos-Dorf, Handwerker beim Bezirkstiefbauamt 5, Davos.
Jahr: 1998
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