Die Bündner Regierung stimmt einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in
der Schweiz grundsätzlich zu. Sie schlägt eine Frist von 12 Wochen vor und will die
Fristenregelung mit einer obligatorischen Beratung verknüpfen.
Der Bund will den Schwangerschaftsabbruch im Schweizerischen Strafgesetzbuch neu regeln.
Der entsprechende Vorentwurf sieht vor, dass ein Abbruch der Schwangerschaft straflos ist,
wenn er innerhalb von 14 Wochen seit Beginn der letzten Periode auf Verlangen der Frau und
unter Mitwirkung eines patentierten Arztes oder einer patentierten Ärztin vorgenommen wird.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil
angezeigt ist, um von der Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder
einer schweren seelischen Notlage abzuwenden. Die Gefahr muss umso schwerer wiegen, je
weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist.
Die Regierung hat sich einlässlich mit den mit einem Schwangerschaftsabbruch
zusammenhängenden ethischen Fragen befasst. Sie hat eine vertiefte Güterabwägung zwischen
einer Indikationen- und einer Fristenlösung vorgenommen und ist schliesslich zur Ansicht gelangt,
dass eine gegenüber dem Vorschlag des Bundes modifizierte Fristenlösung der heutigen Situation
am ehesten gerecht wird und deshalb unterstützt werden kann.
In ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz stimmt die Bündner Regierung einer
Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zwar grundsätzlich zu, will die Frist indessen von
14 auf 12 Wochen verkürzen und mit einer obligatorischen Beratung verknüpfen. Angesichts der
Tragweite des Entscheids eines Schwangerschaftsabbruchs verbunden mit der ethischen
Konfliktsituation einer ungewollten Schwangerschaft erachtet es die Regierung als sinnvoll, dass
mit einer Fristenregelung eine obligatorische Beratung einhergehen soll.
Die heutige rechtliche Regelung vermag nicht mehr zu befriedigen. Eine Fristenregelung stellt die
Eigenverantwortung der Frau in den Mittelpunkt und beseitigt derzeit noch bestehende
Rechtsunsicherheiten und Rechtsungleichheiten. Das Schweizerische Strafgesetzbuch wird in
Einklang gebracht mit einer liberalen Praxis, die in immer mehr Kantonen herrscht. Zudem
gleicht die Schweiz ihre Gesetzgebung der grossen Mehrheit der europäischen Länder an, die
ebenfalls eine Fristenlösung anwenden.
Eine 12wöchige Frist stellt nach Ansicht der Regierung einen guten Kompromiss dar. Sie geht
davon aus, dass eine Fristenlösung nicht zu einem Anstieg der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche
führen wird. Erfahrungen aus dem Ausland belegen, dass die Zahl der Abtreibungen weitgehend
unabhängig ist von der gesetzlichen Regelung. Für die Schweiz lässt sich nachweisen, dass die in
den letzten Jahren immer liberaler gewordene Praxis von einer Abnahme von Abbrüchen begleitet
war. Weltweit gilt, dass dort, wo eine liberale Praxis des Schwangerschaftsabbruchs mit gutem
Zugang zu Sexualinformation und Verhütung gekoppelt ist, die niedrigsten Abbruchraten
festzustellen sind. Mit der vorgeschlagenen Liberalisierung sind deshalb Präventionsmassnahmen
zu verstärken.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Peter Aliesch, Tel. 081-257 25 01
- Mathias Fässler, Departementssekretär, Tel. 081-257 25 11
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt mit Anweisungen und Bedingungen das Projekt für den Neubau eines
Wohnheims der Argo (Stiftung Bündnerische Werkstätten und Wohnheime für Behinderte).
Vorbehalten bleibt die Subventionierung des Bauvorhabens durch das Bundesamt für
Sozialversicherung. An die anrechenbaren Kosten von annähernd 5.8 Mio. Franken wird ein
kantonaler Baubeitrag von 40 Prozent zugesichert.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr, Sektion Seilbahn-Konzessionen, wird beantragt, der
Luftseilbahnen Samnaun AG die Konzession für eine Sechser-Sesselbahn von der Planer Salaas
auf den Greitspitz zu erteilen.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund
4.6 Mio. Franken freigegeben.
Personelles
Roland Bont, geb. 1964, von Oberriet SG, wohnhaft in St. Gallen, wird Organisator beim
Personal- und Organisationsamt. Der Dienstantritt erfolgt Mitte September 1997.
Niklaus Frey, geb. 1963, von Wattwil SG, wohnhaft in Chur, wird mit Wirkung ab Anfang
September 1997 Abteilungsleiter Organisation beim Personal- und Organisationsamt.
Ruedi Waldburger, geb. 1965, von Bühler AR, wohnhaft in Herisau, wird Abschnittsbauleiter
beim Tiefbauamt. Er tritt seine Stelle Anfang November 1997 an.
Jahr: 1998