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Um die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen, erlässt die Regierung für das Budget 1998 verbindliche Vorgaben an die Spitäler und Pflegeheime. Diese umfassen im Grundsatz eine leistungsabhängige Budgetierung.

Die Aufwendungen des Kantons im Gesundheitswesen haben in den letzten Jahren überdurchschnittlich zugenommen. Diese Entwicklung muss angesichts der finanziellen Perspektiven für den Kanton unbedingt gebremst werden. Die bisherigen Massnahmen werden weitergeführt und neu durch verbindliche Vorgaben für den Voranschlag 1998 ergänzt. Gemäss Krankenpflege-Gesetzgebung gewährt die Regierung Beiträge nur dann, wenn die beitragsberechtigten Institutionen die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachten. Um diesen zum Durchbruch zu verhelfen, müssen die Spitäler und Pflegeheime für die Berechnung des Budgets 1998 die Basiszahlen der Jahresrechnung 1996 zugrunde legen. Von diesem Grundsatz kann einzig in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
Die Voranschläge der beitragsberechtigten Institutionen sind neu durch das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement zu genehmigen und in der Folge verbindlich einzuhalten. Fallen im Lauf des Jahres 1998 zusätzliche Aufwendungen an, müssen dafür Nachtragskredite angesucht werden. Nicht genehmigte Aufwendungen werden beim Bemessen der Subventionen nicht berücksichtigt.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Peter Aliesch, Tel. 081-257 25 01
- Gion-Claudio Candinas, Departementssekretär, Tel. 081-257 25 12
Jahr: 1998
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