Be. Die Bündner Staatsrechnung 1996 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 5,2
Mio. Franken ab; budgetiert war ein Defizit von 22,2 Mio. Franken. Aus der
Finanzierungsrechnung resultiert ein Finanzierungsüberschuss von 20,2 Mio. Franken.
Im Voranschlag wurde mit einem Finanzierungsfehlbetrag von 70,7 Mio. Franken
gerechnet. Die Strassenschuld konnte von 20 Mio. auf 10 Mio. Franken reduziert
werden.
Die Regierung hat die Staatsrechnung 1996 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die
Laufende Rechnung schliesst bei einem Gesamtaufwand von 1,735 Milliarden Franken und
einem Gesamtertrag von 1,740 Milliarden Franken mit einem Ertragsüberschuss von 5,2 Mio.
Franken ab. Im Aufwand sind zusätzliche, im Zuge der Abschlussdispositionen vorgenommene
Abschreibungen von 29,2 Mio. Franken auf dem Verwaltungsvermögen enthalten (Vorjahr 30,8
Mio.). Mit dieser Massnahme konnten die im Berichtsjahr ausgerichteten und aktivierten
Investitionsbeiträge an Gemeinden und private Institutionen von 62,6 Mio. Franken vollständig
abgeschrieben und der aus den Vorjahren herrührende Bestand um 5 Mio. auf 20 Mio. Franken
abgebaut werden. Der gesamte Abschreibungsaufwand beläuft sich auf 155,3 Mio. und liegt
damit um rund 10 Mio. unter dem budgetierten Abschreibungsvolumen von 165,1 Mio.
Franken. Unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Grossen Rat wurden sodann aus
allgemeinen Staatsmitteln 2,6 Mio. der Spezialfinanzierung Strassen und 10 Mio. Franken der
Reserve für den Bau des Vereina-Tunnels zugewiesen. Weitere 3,4 Mio. wurden für die
Aufstockung der Delkredere-Rückstellung verwendet. Nach Aufrechnung dieser zusätzlichen, nicht
budgetierten Aufwendungen ergibt sich aus der Laufenden Rechnung ein
Brutto-Ertragsüberschuss von 50,4 Mio. Franken (Vorjahr 51,4 Mio.). Dem damit im
Vergleich zum Budget um 72,6 Mio. Franken besseren "Rohergebnis" liegen
Minderaufwendungen von 103,2 Mio. Franken (= - 5,8 % der budgetierten
Gesamtaufwendungen) und Mindererträge von 30,6 Mio. Franken (= - 1,7 %) zugrunde.
Die Investitionsrechnung weist bei Ausgaben von 332,3 Mio. Franken und vorwiegend aus
Bundesbeiträgen stammenden Einnahmen von 175,1 Mio. Franken ein Total an
Nettoinvestitionen von 157,2 Mio. Franken aus. Darin sind Darlehenszahlungen an die
Arbeitslosenversicherung von netto 5,8 Mio. Franken enthalten. Ohne Berücksichtigung dieser
sonderfinanzierten Ausgaben verbleiben mit Budget und Vorjahren vergleichbare
Nettoinvestitionen von 151,4 Mio. Franken. Das sind 25,1 Mio. Franken weniger als
geplant und 15,1 Mio. Franken weniger als im Vorjahr.
Das Total der selbst finanzierten Mittel (Cash flow) von 171,6 Mio. Franken hat die
Budgeterwartungen um 65,8 Mio. und das Vorjahresergebnis um 4,1 Mio. Franken übertroffen.
Aus dem Vergleich der massgebenden Nettoinvestitionen von 151,4 Mio. Franken zu den
selbst finanzierten Mitteln ergibt sich ein Selbstfinanzierungsgrad von 113,3 % (Budget 59,9
%, Vorjahr 100,6 %). Diese Kennzahl zeigt auf, dass die Nettoinvestitionen nicht nur vollständig
aus eigenen Mitteln finanziert wurden, sondern dass zudem ein Finanzierungsüberschuss in
Höhe von 20,2 Mio. Franken erwirtschaftet werden konnte. Gegenüber dem prognostizierten
Finanzierungsfehlbetrag von 70,7 Mio. Franken resultiert daraus eine Verbesserung um 90,9
Mio. Franken.
Einsparungen, aber auch Mindereinnahmen in der Laufenden Rechnung
Minderaufwendungen von 58 Mio. Franken, denen auf der anderen Seite aber auch
Mindererträge von 30,6 Mio. gegenüberstehen, haben in der Laufenden Rechnung zu einem
Ertragsüberschuss von 5,2 Mio. und damit zu einem im Vergleich zum Budget um 27,4 Mio.
Franken besseren Ergebnis geführt. Den Ausschlag dazu gaben auf der Ausgabenseite vor allem
die um 7,9 Mio. bzw. um 2,4 % günstiger ausgefallenen Personalkosten von 322,9 Mio.
Franken und die beim Sachaufwand (Betriebskosten, Ankauf von Gütern, Dienstleistungen)
erzielte Einsparung um 27,1 Mio. bzw. um 10,7 % auf 225,1 Mio. Franken. Weitere
Minderaufwendungen von 20,9 Mio. Franken bzw. von 6,1 % sind sodann bei den
Kantonsbeiträgen an die Betriebsausgaben von Gemeinden und gemischtwirtschaftliche
Unternehmungen (- 6,2 Mio.) sowie an private Institutionen und Haushalte (- 14,7 Mio.) von
zusammen 319,1 Mio. Franken zu verzeichnen.
Auf der Einnahmenseite mussten gegenüber dem Voranschlag verschiedene Ertragseinbussen
hingenommen werden, so u.a. bei den unter dem Begriff Entgelte zusammengefassten
Gebührenerträgen, Verkaufserlösen, Taxen usw. von 164,8 Mio. Franken (- 8,7 Mio. / - 5 %) und
bei den Bundesbeiträgen an die laufenden Ausgaben des Kantons von 111 Mio. Franken (- 8
Mio. / - 6,7 %). Desgleichen fielen auch die Anteile des Kantons an den Bundeseinnahmen
(Anteil an der eidg. Verrechnungssteuer, Bundessteuern usw.) von zusammen 100,2 Mio. um 1,9
Mio. Franken etwas geringer aus als gerechnet. Dieser Minderzufluss vom Bund konnte jedoch
durch die um rund 5,2 Mio. höheren Rückerstattungen für die vom Kanton übernommenen
Bundesaufgaben von 15,6 Mio. Franken zumindest teilweise etwas aufgefangen werden. Den
Hauptanteil an der Verbesserung des Rechnungsergebnisses auf der Einnahmenseite können aber
wiederum die um 15,6 Mio. über den Budgeterwartungen liegenden Erträge aus kantonalen
Steuern von 620,8 Mio. Franken beanspruchen. Zum guten Abschneiden der Rechnung haben
sodann auch die im Vergleich zum Voranschlag um 2,9 Mio. höher ausgefallenen
Vermögenserträge von 41,2 Mio. Franken beigetragen. Diesen Erträgen stehen Aufwendungen
für Passivzinsen von 15,8 Mio. Franken gegenüber (Budget 17,8 Mio.). Der
Vermögensertragsüberschuss von 25,4 Mio. Franken liegt damit um 4,9 Mio. über dem
Planwert und um 1,5 Mio. Franken über dem Vorjahresergebnis.
Höhere Investitionen als im Vorjahr
Das Ergebnis der Investitionsrechnung bzw. die Verwirklichung der geplanten Investitionen ist
neben verschiedenen äusseren Einflüssen vor allem von der Höhe der vom Bund zugesicherten
Investitionsbeiträge und -kredite abhängig. Trotz der für das Jahr 1996 zusätzlich bewilligten
Nachtragskredite von rund 21,2 Mio. wurde das vom Grossen Rat genehmigte
Investitionsvolumen von 348 Mio. Franken mit einem tatsächlichen Ausgabentotal von 325,6
Mio. Franken (ohne Darlehenszahlungen an die Arbeitslosenversicherung von 6,7 Mio.) nicht
voll beansprucht. Der daraus resultierende Ausschöpfungsgrad von 93,5 % liegt jedoch um 4,1
% über jenem des Vorjahres. Ohne Berücksichtigung der sonderfinanzierten Ausgaben für die
Erhöhung des Dotationskapitals der Graubündner Kantonalbank (1995 = 20 Mio.) und für die
erwähnten Darlehen wurde das Investitionstotal des Vorjahres um 13 Mio. Franken übertroffen.
Die Investitionsquote, d.h der Anteil der Investitionsausgaben an den konsolidierten
Gesamtausgaben beträgt 21,3 % (Vorjahr 21,9 %). Während in die Hochbauten rund 3,3 Mio.
Franken mehr investiert wurden als geplant, konnte das Budgetziel im Bereich Tiefbau um 5,6
Mio. Franken nicht erreicht werden. Die für die Sicherung der Beschäftigung in den Regionen und
Talschaften bedeutungsvollen Investitionsbeiträge des Kantons an Gemeinden, private
Institutionen und Unternehmungen sind mit einem Ausgabentotal von 87,1 Mio. sogar um
14,2 Mio. Franken tiefer ausgefallen als geplant. Ohne Berücksichtigung einer im Berichtsjahr
vereinnahmten Zahlung des Bundes an Investitionsausgaben früherer Jahre von 10,9 Mio.
Franken verringerten sich die Bundesbeiträge an die Investitionsausgaben des Kantons im
Vergleich zum Budget um 8,1 Mio. auf 95,1 Mio. Franken. Diese Mindereinnahmen gingen
praktisch vollumfänglich zu Lasten der Strassenrechnung. Ein weiterer Abstrich gegenüber dem
Budget in Höhe von rund 6,3 Mio. musste sodann bei den durchlaufenden
Investitionsbeiträgen des Bundes von 59,7 Mio. Franken hingenommen werden.
Weiterer Abbau der Strassenschuld
Die Strassenrechnung 1996 schliesst bei Gesamtausgaben von 320,6 Mio. Franken und
Gesamteinnahmen von 328,0 Franken mit einem Einnahmenüberschuss von 7,4 Mio.
Franken ab. Im Budget wurde mit einem Defizit von 22,5 Mio. Franken gerechnet. Im Vorjahr
belief sich der Ausgabenüberschuss dieser Spezialfinanzierung auf 6 Mio. Franken. Mit einem
zusätzlichen Beitrag aus allgemeinen Staatsmitteln von 2,6 Mio. Franken, worüber noch der
Grosse Rat zu befinden hat, konnte die Strassenschuld von 20 Mio. auf 10 Mio. Franken
reduziert werden.
Der Grund für das positive Abschneiden der Strassenrechnung liegt einerseits in einer
nachträglichen Beitragszahlung des Bundes von 10,9 Mio. Franken an die Kosten früherer Jahre
für Projektierungsarbeiten, Sondierbohrungen usw. im Zusammenhang mit der Umfahrung
Klosters. Anderseits hat der Bund die Ausführung verschiedener, im Kantonsbudget
vorgesehener Unterhalts- und Ausbauarbeiten für die Nationalstrasse zurückgestellt. Ohne den
erwähnten ausserordentlichen Mittelzufluss und nach Realisierung der vom Bund zurückgestellten
Arbeiten hätte sich ein Defizit von mehreren Millionen Franken ergeben.
Aus der Laufenden Rechnung wurde die Strassenrechnung mit 161 Mio. Franken belastet.
Im Vergleich zum Budget resultiert daraus ein Minderaufwand von 18,4 Mio. Franken. Dieser ist
zu einem grossen Teil auf die massiven Kreditkürzungen des Bundes zurückzuführen, was zur
Folge hatte, dass u.a. dringende Unterhaltsarbeiten an der Nationalstrasse
(Minderaufwand 9,9 Mio.) wiederum stark eingeschränkt bzw. zurückgestellt werden mussten.
Mit einem Ausgabentotal von 115,8 Mio. Franken konnte sodann auch der Budgetkredit der
Investitionsrechnung für den Ausbau der National- und Hauptstrassen von 128,5 Mio.
Franken nur zu rund 90 % ausgeschöpft werden. Auf der Einnahmenseite sind vor allem der um 8
Mio. unter den Erwartungen liegende Anteil am Treibstoffzollertrag für den Unterhalt der
Nationalstrasse von 29 Mio. Franken und die um 7,9 Mio. reduzierten Bundesbeiträge an
den Ausbau der Nationalstrasse von 39,9 Mio. Franken zu erwähnen. Diese Ausfälle konnten
zwar mit einem um 4,3 Mio. Franken höheren Zufluss aus Rückerstattungen sowie durch andere
Mehreinnahmen etwas gemildert werden, jedoch ändert dies nichts an der Tatsache, dass -
aufgrund der anhaltenden restriktiven Haltung des Bundes - grössere Unterhalts- und Bauarbeiten
laufend hinausgeschoben werden müssen, was sich später in einer für den Kanton spürbaren
finanziellen Mehrbelastung auswirken wird.
Zukunftsaussichten
Das wiederum gute Abschneiden der für die Beurteilung der Finanzlage massgebenden
Finanzierungsrechnung darf nicht zu einer allzu optimistischen Einschätzung der künftigen
finanziellen Aussichten verleiten, weil insbesondere im Investitionsbereich verschiedene
Vorhaben nicht wie geplant realisiert werden konnten und Beiträge des Bundes nicht
erwartungsgemäss ausgerichtet wurden. Das insgesamt erfreuliche Ergebnis der Staatsrechnung
1996 ist aber ein weiterer Schritt bei der Konsolidierung der Bündner Staatsfinanzen und eines
ausgeglichenen Haushaltes. Dies in einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte in Bund und vielen
Kantonen stark unter Druck geraten sind. Die anhaltend schwierige Wirtschaftslage bleibt
indessen nicht ohne Auswirkungen auf die Bündner Staatskasse. Auf den Kanton kommen in den
nächsten Jahren sodann kostspielige Aufgaben zu. Das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht ist
daher nicht ohne weiteres gesichert. Haushälterischer Umgang mit den Steuergeldern bleibt
deshalb auch in Zukunft eine wichtige Zielsetzung der kantonalen Finanzpolitik. Die Regierung
wird auf alle Fälle alles daran setzen, um den Bündner Staatshaushalt auch längerfristig im Griff zu
halten.
Jahr: 1998