Die Regierungen der Gebirgskantone treten bei einer Öffnung des Elektrizitätsmarktes Schweiz für
eine weitgehende Liberalisierung ein. Sie fordern jedoch wirksame Leitplanken, damit die
Kohärenz mit der Energie-, Umwelt- und Regionalpolitik sichergestellt wird. In diesem
Zusammenhang verlangen die Gebirgskantone, dass die Stromversorgung in abgelegenen
Gebieten unseres Landes zu gleichwertigen Bedingungen gewährleistet wird. Zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft setzen sich die Gebirgskantone sowohl für eine
Priorisierung der Wasserkraft im liberalisierten Elektrizitätsmarkt, als auch für eine
Energielenkungsabgabe auf den nichterneuerbaren Energieträgern Erdöl, Gas, Kohle und Uran ein.
Diese sollte aber staatsquotenneutral ausgestaltet, d.h. über eine Senkung der Lohnsteuern an
die Wirtschaft und Bevölkerung zurückerstattet werden. Während einer befristeten Übergangszeit
sollen die Erträge zur Förderung der Energieeffizienz sowie der einheimischen und erneuerbaren
Energieträger Wasserkraft, Solarenergie, Holz und Biomasse verwendet werden können.
Weiter verlangen die Gebirgskantone die Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft oder einer
gleichwertigen Alternativorganisation sowie die Gewährleistung des freien Zugangs zum
Übertragungs- und Verteilnetz gegen Gebühr (negotiated third party access) für die grossen
Endverbraucher, die Produzenten und die Versorgungs- und Verteilunternehmen. Bei letzteren
soll der Marktzugang von den Kantonen jedoch mit Auflagen zugunsten des service public
verknüpft werden können.
Die in der Regierungskonferenz der Gebirgskantone zusammengeschlossenen Kantone Uri,
Graubünden, Tessin, Wallis, Obwalden, Nidwalden und Glarus, haben in eine Grundlagenstudie
"Öffnung des Elektrizitätsmarktes Schweiz - Folgerungen für die Elektrizitätspolitik der
Gebirgskantone" in Auftrag gegeben und unter Leitung eines internen Ausschusses ihren
Standpunkt erarbeitet. Mitglieder dieses Ausschusses sind die Regierungsräte Luzi Bärtsch,
Graubünden, Anton Stadelmann, Uri und Peter Bodenmann, Wallis (bis Ende April 1997
Wilhelm Schnyder). Mit der Ausarbeitung der Grundlagenstudie wurde das Beratungsbüro
Brugger, Hanser & Partner AG (BHP), Zürich, unter Mitarbeit von Dr. Fritz Kilchenmann, Bern,
für juristische Fragen und dipl. Ing. ETH, Martin Neuhaus, Affoltern a. Albis, für die technischen
Fragen beauftragt.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Luzi Bärtsch
unter folgenden Tel.Nr. erreichbar:
Donnerstag, 4. Sept. 1997 15 bis 18 Uhr 041-819 67 73
18 bis 19 Uhr 041-811 45 05
ab ca. 20 Uhr 041-811 54 66
Freitag, 5. Sept. 1997 Vormittag 055-412 27 20
Jahr: 1998