Vorläufig aufgenommene Personen aus Bosnien-Herzegowina müssen die Schweiz gemäss
Bundesrats-Beschluss im Lauf des kommenden Jahres verlassen. Um am
Wiedereingliederungs-Programm des Bundes teilnehmen zu können, haben sich die betroffenen
Personen bis spätestens 31. 12.1997 für dieses Programm bei der kantonalen
Rückkehr-Beratungsstelle anzumelden.
Vor einigen Wochen wurden alle in Graubünden wohnhaften Personen aus
Bosnien-Herzegowina, die die Schweiz 1998 verlassen müssen, durch die
Rückkehr-Beratungsstelle Graubünden darauf hingewiesen, dass die Anmeldefrist für das
Wiedereingliederungs-Programm Bosnien-Herzegowina am 31. 12.1997 abläuft.
Um die bosnische Gemeinschaft, die sich in unserem Kanton aufhält, möglichst gut zu informieren,
appelliert die Rückkehr-Beratungsstelle Graubünden nochmals an alle bosnischen Familien, die bis
am 30. April 1998 oder später die Schweiz zu verlassen haben, sich vor dem 31. Dezember
1997 zur Teilnahme am erwähnten Wiedereingliederungs-Programm anzumelden.
Es ist unbedingt zu beachten, dass zwischen der Anmeldung zum Programm und der Frist für die
Ausreise aus der Schweiz keinerlei Zusammenhang besteht. Eine bosnische Familie, die sich bis
zum 31. 12.1997 anmeldet, erhält auch dann Hilfe für die Wiedereingliederung, wenn die
Ausreisefrist im Lauf des Jahres 1998 von den Behörden im Rahmen der Weisungen des Bundes
verlängert wird. Dagegen verliert eine bosnische Familie, die sich nicht bis Ende 1997 anmeldet,
jeden Anspruch auf eine solche Unterstützung.
Bis heute haben bereits über 5'000 Bosnier und Bosnierinnen finanzielle
Wiedereingliederungs-Hilfe erhalten, die ihnen von den Schweizer Behörden zugesprochen
wurde. Zudem haben sich über 1'200 bosnische Staatsangehörige zum Programm angemeldet und
werden in den nächsten Monaten nach Bosnien-Herzegowina zurückkehren. Zu erwähnen ist auch,
dass die gewährte Starthilfe Tausenden von Bosnierinnen und Bosniern die Möglichkeit gegeben
hat, sich in Bosnien-Herzegowina eine neue Existenz aufzubauen. So konnten sie zum Beispiel ihr
Haus oder ihre Wohnung renovieren, ein kleines Unternehmen gründen oder ein Studium
finanzieren.
Überdies stellt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) seit Oktober 1997
den Bosnierinnen und Bosniern, die in Bosnien-Herzegowina keine Bleibe haben, in
verschiedenen Gebieten des Landes eine Wohnung mit einem oder mehr Zimmern zur Verfügung.
Hierbei wird bosnischen Personen, die aus der Schweiz zurückkehren, der Vorzug gegeben. Sie
müssen der DEZA eine minimale monatliche Miete bezahlen.
Aus all diesen Gründen empfiehlt die Rückkehr-Beratungsstelle Graubünden allen Familien, welche
beabsichtigen 1998 auszureisen, sich vor dem 31. 12.1997 zum Programm
Wiedereingliederungs-Hilfe anzumelden. Für anerkannte Flüchtlinge, die an dem Programm
teilnehmen möchten, gilt ebenfalls der 31. 12.1997 als Anmeldeschluss.
Für weitere Auskünfte steht die Rückkehr-Beratungsstelle Graubünden gern zur Verfügung (Tel.
081-257 25 37).
Rückkehr-Beratungsstelle des Kantons Graubünden
Karlihof 4, 7000 Chur
Eine Dienststelle des Amts für Polizeiwesen, Graubünden