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Das Instrument der Prämienverbilligung bezweckt, Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Krankenpflege-Grundversicherung einen angemessenen Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen zu gewährleisten.

Rücklauf von 93 Prozent
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden stellte Anfang dieses Jahres allen ledigen Personen mit einem anrechenbaren Einkommen bis 30'000 Franken sowie allen verheirateten Personen mit einem anrechenbaren Einkommen bis 45'000 Franken und allen verheirateten Versicherten mit bis zu drei Kindern und einem anrechenbaren Einkommen bis 65'000 Franken Anmeldeformulare für die Prämienverbilligung zu. Darüber hinaus wurden Familien mit höheren anrechenbaren Einkommen und höherer Kinderzahl ebenfalls mit Anmeldeformularen bedient. Insgesamt wurden 46'227 Anmeldeformulare verschickt. Gesamthaft wurden 83'210 Versicherte, also ungefähr die Hälfte der Bevölkerung des Kantons, direkt angesprochen. Die Rücklaufquote dieser direkt zugestellten Anträge betrug rund 93 Prozent. 1997 waren 90 Prozent der versandten Formulare zurückgekommen.

49.3 Mio. Franken werden ausgerichtet
Gemäss dem von der Regierung aufgrund der eingegangenen Anmeldeformulare gefassten Beschluss erhalten Einzelpersonen bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 30'714 Franken, Ehepaare bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 55'806 Franken, Familien mit zwei Kindern bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 59'081 Franken noch Prämienverbilligungen.
15'239 Alleinstehende bekommen insgesamt 13'187'666 Franken, 1'653 Alleinerziehende insgesamt 2'370'415 Franken, 4'168 Ehepaare insgesamt 6'363'616 Franken und 9'640 Familien insgesamt 18'665'576 Franken, Waisen insgesamt 4'716 Franken und 3'041 EL-Bezüger/innen insgesamt etwa 6'800'000 Franken Prämienverbilligungsbeiträge.

Ende September wird ausbezahlt
Die Regierung geht davon aus, dass mit den von ihr festgelegten Prämienverbilligungen das vom Gesetzgeber gesetzte Ziel erfüllt wird, beitragsberechtigten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch eine Verbilligung der Prämien für die Krankenpflegegrundversicherung einen angemessenen Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen zu gewährleisten.
Die Auszahlung der Prämienverbilligungsbeiträge an die Krankenkassen, respektive wo diese auf die direkte Verrechnung mit der Prämie verzichten an die Berechtigten, erfolgt Ende September. Die Personen, welche ein AHV-Ausgleichskassen-Anmeldeformular eingereicht haben, erhalten eine Mitteilung über ihren Prämienverbilligungsanspruch.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung nimmt gegenüber Bundesrat Arnold Koller Stellung zum Vorentwurf über die Änderung des Zivilgesetzbuchs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuchs und des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs. Die Revision einzelner Bestimmung der genannten Erlasse bezweckt, dem gewandelten Volksempfinden gegenüber Tieren Rechnung zu tragen und die Rechtsstellung der Tiere zu verbessern. Die auf der römisch-rechtlichen Tradition basierende Auffassung, das Tier sei eine Sache, gilt in weiten Teilen der Bevölkerung als überholt. Die Achtung vor dem Tier als Lebewesen wird ausdrücklich festgeschrieben. Die Regierung unterstützt die vorgesehenen Änderungen.
Gegenüber Bundesrat Pascal Couchepin äussert sie sich zur Änderung der Tierseuchenverordnung und zu einer Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer. Bezweckt wird damit die Ausrottung einer Viruskrankheit bei Ziegen, der Caprinen Arthritis-Encephalitis (CAE). Die neuen Massnahmen sollen das im internationalen Vergleich hohe Gesundheitsniveau der schweizerischen Ziegenbestände noch verbessern, womit der Marktvorteil ausgebaut werden kann. Der Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer löst den Ziegengesundheitsdienst ab und soll das Ausbreiten von Krankheiten bei Ziegen, Schafen sowie Hirschen, die in Gehegen gehalten werden, vermeiden helfen. Die Bündner Regierung begrüsst die entsprechenden Bestrebungen.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Furna, Luzein und Poschiavo (Ausscheidung einer Campingzone und der Gefahrenzonen im Gebiet Cavresc).
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von annähernd 1.6 Mio. Franken freigegeben.

Personelles
Ende August 1998 treten in den Ruhestand:
- Ignaz Cathomen, Falera, Übersetzer bei der Standeskanzlei,
- Thomas Poltera, Sur, Strassenwart beim Bezirks-Tiefbauamt 3, Samedan, und
- Herbert Strohbach, Trin, Geographielehrer am Bündner Lehrerseminar.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für die dem Kanton geleisteten Dienste.
Daniel Andenmatten, geb. 1950, von Eisten VS, wohnhaft in Chur, wird Sachbearbeiter/Projektleiter Gesundheitswesen beim Gesundheitsamt. Der Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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