Unter dem Vorsitz von Grossrat Hansjörg Trachsel, Celerina, und im Beisein von Regierungsrat
Aluis Maissen, Vorsteher des Finanz- und Militärdepartements, hat die Vorberatungs-Kommission
Gesetz und Verordnung über die Graubündner Kantonalbank in vier Sitzungen durchberaten.
Anlässlich der ersten Sitzung im Dezember 1997 hatte die Kommission beschlossen, neben
Vertretern der GKB einen weiteren externen Experten einzuladen. Er sollte über die
Entwicklungen im Bankenwesen Auskunft geben. Mit Kurt Hauri, Präsident der Eidgenössischen
Bankenkommission, stand anlässlich der zweiten Kommissionssitzung ein ausgewiesener
Fachmann zur Verfügung. Nachdem die Kommissionsmitglieder von der Möglichkeit, sich beim
Experten zu informieren, eingehend Gebrauch gemacht hatten, wurden Gesetz und Verordnung
in der Folge umfassend und sehr engagiert durchberaten.
Der Finanzsektor ist bekanntlich einer rasanten Umgestaltung unterworfen, der die geltenden
Statuten der GKB aus dem Jahre 1970 immer weniger zu genügen vermögen. Mit dem Erlass
eines Gesetzes und einer Vollziehungsverordnung über die GKB sollen die rechtlichen
Grundlagen der Bank der Bündner auf eine zeitgemässe, zukunftsgerichtete Grundlage gestellt
werden. In der nun durchberatenen Vorlage mit Gesetz und Vollziehungsverordnung über die
GKB sind gleichzeitig die im 1994 revidierten Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen
geforderten Anpassungen ins kantonale Recht eingearbeitet worden. Andererseits ist in der
Vorlage an Bewährtem festgehalten worden. An einigen Beispielen konkretisiert heisst das:
-      Eine externe Revisionsstelle schaffen;
-      Die bankengesetzliche Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) unterstellen;
-      Staatsgarantie und Leistungsauftrag beibehalten;
-      Die aufsichtsrechtlichen und strategischen Aufgaben des Bankrats klar und konsequent von
den operativen Aufgaben der Geschäftsleitung trennen.
Eine Minderheit der Vorberatungs-Kommission sprach sich für die Aufnahme eines Artikels ins
Gesetz aus, der es dem Grossen Rat ermöglichen würde, die Privatisierung der GKB in einem
späteren Zeitpunkt zu beschliessen, ohne dass diese Umwandlung dem Volk vorzulegen wäre.
Ferner verlangte eine Minderheit der Kommission, den Bankrates auf sieben Mitglieder zu
reduzieren.
Die Kommissionsmehrheit sprach sich jedoch deutlich gegen diese Anträge aus.
In Abweichung der regierungsrätlichen Botschaft beschloss die Kommission einstimmig, dem
Grossen Rat eine Altersbegrenzung für Bankräte vorzuschlagen. Demnach sollen Bankräte nach
Erfüllung des 65. Altersjahres aus dem Rat ausscheiden.
In der Vorberatungs_Kommission ist zum Ausdruck gekommen, dass die überaus erfolgreiche
Geschäftstätigkeit und die erfreuliche Entwicklung der GKB in den letzten Jahren nur dank einer
motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeiterschaft und Direktion und einem umsichtig
agierenden Bankrat möglich war. Trotz dieser optimalen Ausgangslage hat es sich die
Vorberatungs-Kommission nicht leicht gemacht. Im Bestreben, der Bank ein möglichst passendes
Rechtskleid auf dem Weg ins nächste Jahrtausend zur Verfügung zu stellen, hat sie die Vorlage
und einzelne Bereiche, wie etwa die Staatsgarantie, die Rechtsform, den Leistungsauftrag, die
Kontrolle und die Aufsicht sehr eingehend beraten. Ausdrücklich begrüsst hat sie die klare
Trennung von operativer und strategischer Ebene sowie den zeitgemässen Ausbau der Aufsicht.
Zuhanden des Grossen Rats hat sie schliesslich ein Gesetz samt Verordnung verabschiedet, das
mit einigen wenigen Abweichungen der Vorlage der Regierung entspricht. Es ist vorgesehen,
das Geschäft im Mai 1998 im Grossen Rat zu behandeln.
Gremium:Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission