Die von den Jägern lang ersehnte Jagdzeit ist gekommen. Die Zeit, in
welcher der Jäger seiner liebsten Tätigkeit, der schönsten Nebensache
der Welt, frönen und dabei manche gemütliche Stunden geniessen kann. Die
Jagd ist jedoch mehr als ein Hobby. Denn mit der Jagd erfüllt der Jäger
eine Aufgabe im Dienste der Öffentlichkeit. Die Aufgabe der Jagd besteht
darin, gesunde, den örtlichen Verhältnissen angepasste und natürlich
strukturierte Wildbestände zu erhalten, die Schäden am Wald und an
landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen und
die Wildbestände nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu bejagen. Dies
konnte beim Stein-, Gems- und Hirschwild weitgehend erreicht werden.
Die vor zwei Jahren vorgenommene Standortbestimmung hat aber auch
aufgezeigt, dass bei der Rehwildbejagung ein Handlungsbedarf besteht.
Der Rehwildbestand weist einen Überhang an Geissen und Jungwild auf, und
der jährliche Zuwachs von mindestens 30 % des Frühlingsbestandes wird
mit der Jagd nicht abgeschöpft. Die Konsequenzen sind ein äusserst hoher
Fallwildanteil, örtliche Überbestände, teilweise untergewichtige Rehe
und erhöhte Wildschäden. All dies ist aus Gründen des Tier- und
Naturschutzes nicht annehmbar. Daher hat der Kanton in enger
Zusammenarbeit mit der Jagdkommission ein zeitgemässes und
wildbiologisch fundiertes Konzept für die Rehwildbejagung entwickelt. In
einem ersten Schritt hat die Wildhut im Spätherbst 1996 rund 100 Rehe
erlegt und letztes Jahr sind in einem zweiten Schritt in drei
Testregionen Sonderjagden auf Rehwild durchgeführt worden. Mit dieser
Erfahrung ist das neue Rehbejagungskonzept optimiert worden und kann
dieses Jahr im ganzen Kanton umgesetzt werden. Das Ziel dieses Konzeptes
besteht darin, örtliche und regionale Überbestände zu regulieren und
damit verbunden auch das Rehwild nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit
zu bejagen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem bei Bedarf im
Spätherbst in einzelnen Regionen Sonderjagden auf Rehwild angesetzt
werden. Im Rahmen dieser Sonderjagden dürfen - mit Ausnahme von krankem
und verletztem Wild - nur junge und weibliche Tiere erlegt werden. Die
verstärkte Bejagung von jungen und weiblichen Tieren reguliert naturnah
den Bestand und verbessert überdies die Struktur der Bestände. Daher ist
die Bejagung der inzwischen herangewachsenen Rehkitze im Spätherbst
notwendig. Das Erlegen von Rehkitzen im Spätherbst ist keine
aussergewöhnliche Massnahme, denn dies erfolgt aus den dargelegten
Gründen in den meisten Kantonen bereits seit Jahren.
Das neue Rehbejagungskonzept ist ein weiterer Meilenstein in der
Bündner Jagdplanung. Die Neuregelung der Rehjagd ist aus Gründen des
Tier- und Naturschutzes richtig und notwendig. Sie setzt aber auch in
verschiedener Hinsicht höhere Anforderungen an den Bündner Jäger. Ich
bin überzeugt, dass die Bündner Jägerschaft diese Herausforderung
annehmen und die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen wird. In diesem
Sinne wünsche ich allen Jägerinnen und Jägern bei der diesjährigen
Jagdausübung Freude, guten Anblick und Erfolg.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Regierungspräsident Luzi Bärtsch