Das Krankenversicherungsgesetz schreibt Spitälern und Kantonen vor,
für eine qualitativ hoch stehende und zweckmässige medizinische
Versorgung der Bevölkerung zu sorgen. Um diese Aufgabe wahrzunehmen
stehen verschiedene Qualitätssicherungssysteme zur Wahl. Das
Kantonsspital Chur und das Regionalspital Scuol haben sich dabei für das
sog. Akkreditierungsverfahren entschieden. Dieses Modell ist in der
Deutschschweiz am weitesten verbreitet und wurde von der Vereinigung für
Qualitätssicherung und Qualitätsförderung im Gesundheitswesen (VQG)
erarbeitet.
In den vergangenen zwei Wochen sind die ersten
Akkreditierungsgespräche durchgeführt worden. Unabhängige externe
Experten beurteilten dabei die qualitätssichernden Vorkehren und
Massnahmen des Kantonsspitals Chur und des Regionalspitals Scuol. Es
wurde untersucht, inwieweit diese Massnahmen mit zuvor vereinbarten
Standards übereinstimmen und welche Vorkehren die Verantwortlichen der
Spitäler getroffen haben, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für
die qualitativen Herausforderungen zu gewinnen. Primär wurden das Kader
befragt und die vom Spital erarbeiteten Materialien und Vorkehren
analysiert. Daneben wurden aber auch mit einer ganzen Reihe von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern "an der Front" Gespräche geführt.
Während das Ergebnis der ersten Analyse nur dem betreffenden Spital
zugänglich gemacht wird, sollen die Berichte der weiterführenden
Analysen öffentlich zugänglich sein.
Die Qualität zu sichern und zu fördern ist für die mittelfristige
Zukunft eines Spitals von grosser Bedeutung. Mit institionalisierten
Qualitätsbeurteilungen muss sichergestellt werden, dass die
Öffentlichkeit zu aussagekräftigen Informationen über die Qualität der
Bündner Spitäler gelangt. Es ist davon auszugehen, dass Defizite der
Spitäler bei der Qualitätssicherung sich auf die Tarife auswirken
können. Die Krankenversicherer können im Rahmen der Tarifverhandlungen
Abzüge machen bei Spitälern, welche sich nicht über qualifizierte
Anstrengungen zur Qualitätssicherung ausweisen können. Das Justiz-,
Polizei- und Sanitätsdepartement wird dann beim Festlegen des
Kantonsbeitrags ebenfalls Abstriche vornehmen.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt. Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement