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Gion Deplazes erhält den diesjährigen Kulturpreis in Würdigung seines umfassenden und bedeutenden literarischen Werks und in Anerkennung seiner grossen Verdienste zur Förderung der bündnerischen und insbesondere der rätoromanischen Kultur.
Peter Zumthor bekommt den Kulturpreis in Würdigung seines architektonischen Schaffens, das sich durch seinen hohen, kompromisslosen Qualitätsanspruch in formaler, gestalterischer und ideeller Hinsicht auszeichnet, sowie seiner Lehrtätigkeit, die zum internationalen Ruf der gegenwärtigen Bündner Architektur beigetragen hat.
Anerkennungspreise
Anerkennungspreise im Betrag von je 10'000 Franken werden zugesprochen an: -
Alfred Berger in Anerkennung seines Einsatzes für das Laientheater, insbesondere seines langjährigen Wirkens als künstlerischer Leiter der Theatergruppe Jenins, -
Elsy Caprez-Schäublin in Anerkennung ihres Wirkens als Pionierin der Klöppelkunst und als Begründerin einer neuen Klöppeltradition in Graubünden, -
Heinrich Figi in Anerkennung seines grossen Einsatzes für funktionell und gestalterisch überzeugende Kunstbauten im kantonalen Strassenbau, -
Colette Hasler-Mühlethaler in Anerkennung ihrer reichen Konzerttätigkeit als Solistin und Begleiterin an der Orgel, am Klavier und am Cembalo, -
Touty Hunziker-Druey in Anerkennung ihrer musikalischen Tätigkeit als Instrumentalistin und Pädagogin sowie als Mitbegründerin und Animatorin der Domleschger Sommerkonzerte, -
Robert Indermaur in Anerkennung seines malerischen und plastischen Schaffens, insbesondere im öffentlichen Raum des Kantons Graubünden, -
Hans Lanicca in Anerkennung seiner Leistungen als Komponist, Dirigent und Gesangspädagoge in der Region Heinzenberg/Domleschg -
Philipp Lenz in Anerkennung seines vielfältigen Einsatzes für das Laientheater, insbesondere seiner kreativen künstlerischen Leistungen als Regisseur des "Theater Muntanellas", -
Emil Anton Räber in Anerkennung seines langjährigen Wirkens für das Film- und Kinowesen in Graubünden, und -
Hansheinrich Rütimann in Anerkennung seines schriftstellerischen Werks und der kreativen Beiträge zur pädagogischen Grundausbildung, insbesondere im sprachdidaktischen Bereich.
Förderungspreise
Förderungspreise im Betrag von je 7'000 Franken bekommen: -
Mathias Balzer-Brunold, Theaterschaffender, -
Evelina Cajacob, bildende Künstlerin, -
Martin Camenisch, Botaniker, -
Gion Andrea Casanova, Musiker, -
Menga Huonder-Jenny, Schauspielerin und Filmemacherin, -
Gian Rupf, Schauspieler, und -
Corsin Tuor, Musiker.
Übergabe der Preise
Die Preise werden im Rahmen einer schlichten Feier übergeben, die vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement organisiert wird. Der Anlass findet statt am Freitag, 6. November 1998, 17.15 Uhr, im Saal des Grossrats-Gebäudes in Chur.

40 Gemeinden wechseln in eine neue Finanzkraft-Gruppe
Die Regierung hat die Bündner Gemeinden neu den fünf Finanzkraft-Gruppen zugeteilt. Die Einteilung gilt für die Jahre 1999 und 2000, wobei das Ergebnis der laufenden Gesetzesrevision vorbehalten bleibt. Nach den neuesten Berechnungen wechseln 40 Gemeinden oder rund 18 Prozent die Finanzkraft-Klasse. Bei 12 Gemeinden haben Steuerfuss-Anpassungen einen Klassenwechsel bewirkt. Vergleicht man die Anzahl der Gemeinden pro Finanzkraft-Klasse, ergeben sich die grössten Veränderungen bei den finanzschwächeren Gemeinden: Die Gruppe 5 nimmt um drei Gemeinden ab, während die Gruppe 4 um vier Gemeinden zunimmt. Bei den finanzstarken Gruppen gibt es nur geringfügige Verschiebungen. Insgesamt hat die Anzahl Gemeinden durch die Vereinigung von Rona und Tinizong abgenommen auf 212. Die Einzelheiten werden im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Kulturbeiträge
Für kulturelle Zwecke werden zu Lasten des Landeslotterie-Fonds Beiträge im Gesamtbetrag von annähernd 333'000 Franken an 63 Vereinigungen und Organisationen ausgerichtet.
Humanitäre Hilfe
Der Glückskette wird zu Gunsten der Opfer der Hungerkatastrophe im Südsudan ein Betrag von 8'000 Franken ausgerichtet.
Vernehmlassungen an den Bund
Gegenüber dem Bund begrüsst die Regierung die Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die angestrebten Neuerungen im AHV-Bereich betreffen gewisse Einschränkungen bei der freiwilligen Versicherung von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen. Zu dieser Versicherung soll nur noch zugelassen sein, wer in einem Land wohnt, das mit der Schweiz keine Sozialversicherungs-Abkommen abgeschlossen hat. Diese Einschränkung drängt sich auf, weil die freiwillige Versicherung seit ihrem Bestehen (1948) defizitär ist und es den im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizern grösstenteils problemlos möglich ist, sich im Standortland gleichwertig abzusichern.
Aus den Gemeinden
Das Vorprojekt für den Schulhaus-Neubau in der Compogna in Thusis wird grundsätzlich genehmigt. An die anrechenbaren Anlagekosten von etwa 6.7 Mio. Franken wird ein Baubeitrag von 17.5 Prozent in Aussicht gestellt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von 1.4 Mio. Franken freigegeben.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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