Gion Deplazes erhält den diesjährigen Kulturpreis in Würdigung
seines umfassenden und bedeutenden literarischen Werks und in
Anerkennung seiner grossen Verdienste zur Förderung der bündnerischen
und insbesondere der rätoromanischen Kultur.
Peter Zumthor bekommt den Kulturpreis in Würdigung seines
architektonischen Schaffens, das sich durch seinen hohen,
kompromisslosen Qualitätsanspruch in formaler, gestalterischer und
ideeller Hinsicht auszeichnet, sowie seiner Lehrtätigkeit, die zum
internationalen Ruf der gegenwärtigen Bündner Architektur beigetragen
hat.
Anerkennungspreise
Anerkennungspreise im Betrag von je 10'000 Franken werden
zugesprochen an:
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Alfred Berger in Anerkennung seines Einsatzes für das
Laientheater, insbesondere seines langjährigen Wirkens als
künstlerischer Leiter der Theatergruppe Jenins,
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Elsy Caprez-Schäublin in Anerkennung ihres Wirkens als Pionierin
der Klöppelkunst und als Begründerin einer neuen Klöppeltradition in
Graubünden,
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Heinrich Figi in Anerkennung seines grossen Einsatzes für
funktionell und gestalterisch überzeugende Kunstbauten im kantonalen
Strassenbau,
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Colette Hasler-Mühlethaler in Anerkennung ihrer reichen
Konzerttätigkeit als Solistin und Begleiterin an der Orgel, am Klavier
und am Cembalo,
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Touty Hunziker-Druey in Anerkennung ihrer musikalischen Tätigkeit
als Instrumentalistin und Pädagogin sowie als Mitbegründerin und
Animatorin der Domleschger Sommerkonzerte,
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Robert Indermaur in Anerkennung seines malerischen und plastischen
Schaffens, insbesondere im öffentlichen Raum des Kantons Graubünden,
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Hans Lanicca in Anerkennung seiner Leistungen als Komponist,
Dirigent und Gesangspädagoge in der Region Heinzenberg/Domleschg
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Philipp Lenz in Anerkennung seines vielfältigen Einsatzes für das
Laientheater, insbesondere seiner kreativen künstlerischen Leistungen
als Regisseur des "Theater Muntanellas",
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Emil Anton Räber in Anerkennung seines langjährigen Wirkens für
das Film- und Kinowesen in Graubünden, und
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Hansheinrich Rütimann in Anerkennung seines schriftstellerischen
Werks und der kreativen Beiträge zur pädagogischen Grundausbildung,
insbesondere im sprachdidaktischen Bereich.
Förderungspreise
Förderungspreise im Betrag von je 7'000 Franken bekommen:
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Mathias Balzer-Brunold, Theaterschaffender,
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Evelina Cajacob, bildende Künstlerin,
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Martin Camenisch, Botaniker,
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Gion Andrea Casanova, Musiker,
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Menga Huonder-Jenny, Schauspielerin und Filmemacherin,
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Gian Rupf, Schauspieler, und
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Corsin Tuor, Musiker.
Übergabe der Preise
Die Preise werden im Rahmen einer schlichten Feier übergeben, die
vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement organisiert wird.
Der Anlass findet statt am Freitag, 6. November 1998, 17.15 Uhr, im Saal
des Grossrats-Gebäudes in Chur.
40 Gemeinden wechseln in eine neue Finanzkraft-Gruppe
Die Regierung hat die Bündner Gemeinden neu den fünf
Finanzkraft-Gruppen zugeteilt. Die Einteilung gilt für die Jahre 1999
und 2000, wobei das Ergebnis der laufenden Gesetzesrevision vorbehalten
bleibt. Nach den neuesten Berechnungen wechseln 40 Gemeinden oder rund
18 Prozent die Finanzkraft-Klasse. Bei 12 Gemeinden haben
Steuerfuss-Anpassungen einen Klassenwechsel bewirkt. Vergleicht man die
Anzahl der Gemeinden pro Finanzkraft-Klasse, ergeben sich die grössten
Veränderungen bei den finanzschwächeren Gemeinden: Die Gruppe 5 nimmt um
drei Gemeinden ab, während die Gruppe 4 um vier Gemeinden zunimmt. Bei
den finanzstarken Gruppen gibt es nur geringfügige Verschiebungen.
Insgesamt hat die Anzahl Gemeinden durch die Vereinigung von Rona und
Tinizong abgenommen auf 212. Die Einzelheiten werden im kantonalen
Amtsblatt publiziert.
Kulturbeiträge
Für kulturelle Zwecke werden zu Lasten des Landeslotterie-Fonds
Beiträge im Gesamtbetrag von annähernd 333'000 Franken an 63
Vereinigungen und Organisationen ausgerichtet.
Humanitäre Hilfe
Der Glückskette wird zu Gunsten der Opfer der Hungerkatastrophe im
Südsudan ein Betrag von 8'000 Franken ausgerichtet.
Vernehmlassungen an den Bund
Gegenüber dem Bund begrüsst die Regierung die Revision des
Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die
angestrebten Neuerungen im AHV-Bereich betreffen gewisse Einschränkungen
bei der freiwilligen Versicherung von Auslandschweizern und
Auslandschweizerinnen. Zu dieser Versicherung soll nur noch zugelassen
sein, wer in einem Land wohnt, das mit der Schweiz keine
Sozialversicherungs-Abkommen abgeschlossen hat. Diese Einschränkung
drängt sich auf, weil die freiwillige Versicherung seit ihrem Bestehen
(1948) defizitär ist und es den im Ausland lebenden Schweizerinnen und
Schweizern grösstenteils problemlos möglich ist, sich im Standortland
gleichwertig abzusichern.
Aus den Gemeinden
Das Vorprojekt für den Schulhaus-Neubau in der Compogna in Thusis
wird grundsätzlich genehmigt. An die anrechenbaren Anlagekosten von etwa
6.7 Mio. Franken wird ein Baubeitrag von 17.5 Prozent in Aussicht
gestellt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von 1.4 Mio. Franken freigegeben.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden