Professionelle Kulturschaffende können sich ab sofort bei der neuen
kantonalen "Wettbewerbs-Kommission für professionelles Kulturschaffen"
um Stipendien und Werkbeiträge bewerben. Die Frist läuft bis Mitte
November 1998.
Dank des neuen Kulturförderungs-Gesetzes werden die
Rahmenbedingungen für das professionelle Kulturschaffen in unserem
Kanton verbessert. Erstmals werden freie Stipendien und Werkbeiträge
ausgeschrieben, um Künstlerinnen und Künstler gezielt zu fördern. Die
Unterstützung soll es ihnen ermöglichen, sich vermehrt ihrer Arbeit, der
Kunst, widmen zu können.
Wer kann sich um Unterstützung bewerben?
Um ein Stipendium oder einen Werkbeitrag können sich professionelle
Kulturschaffende bewerben, die:
-
Bürgerinnen oder Bürger des Kantons Graubünden sind, oder
-
seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Graubünden haben,
oder
-
durch Thematik und Arbeitsort eng mit der Bündner Kultur verbunden
sind.
Im Weiteren werden Beiträge nur an Künstlerinnen und Künstler
ausgerichtet, die sich bereits über ein gewisses Können und über
künstlerische Leistungen ausgewiesen haben und einer finanziellen
Förderung zur weiteren künstlerischen Entfaltung bedürfen.
Worin bestehen die Studienstipendien und Werkbeiträge?
Die Höhe eines einzelnen freien Stipendiums beträgt höchstens 20'000
Franken pro Jahr. Für Ausbildungen an schweizerischen Kunstschulen ist
weiterhin die Kantonale Stipendienstelle zuständig. Freie
Studienstipendium sollen professionellen Künstlerinnen und Künstlern die
Möglichkeit geben, sich ausschliesslich der künstlerischen Arbeit widmen
zu können, ohne den Druck, dass zum Schluss ein fertiges Produkt
abzuliefern sei, ohne die Verpflichtung, sich nur innerhalb der
Landesgrenzen weiterbilden zu dürfen. Mit den Studienstipendien können
auch Aufenthalte in Ateliers in der ganzen Welt unterstützt werden. Für
Werkbeiträge muss der Wettbewerbs-Kommission ein genauer Beschrieb des
Projekts eingereicht werden Die Gesuchstellenden müssen sich über das
professionelle Niveau ihres Werkes ausweisen können.
Weitere Massnahmen im Bereich der Künste
Als spezielle Form von Werkbeiträgen können auch Gelder für
"gezielte Massnahmen im Bereich der Künste" gesprochen werden. Damit
können konzeptionelle Arbeiten, Untersuchungen oder Projekte unterstützt
werden, welche die Kulturlandschaft Graubünden verbessern.
Bei der diesjährigen erstmaligen Ausschreibung können für
Werkbeiträge, für freie Studienstipendien und für Massnahmen im Bereich
der Künste Gesuche eingereicht werden, die das Jahr 1998 betreffen.
Wer sitzt in der Wettbewerbs-Kommission?
Die Wettbewerbs-Kommission besteht aus den folgenden fünf Personen:
- Flurin Caviezel, Beauftragter für Kultur- und Medienfragen
- Carlo Portner, Präsident der Kantonalen
Kulturförderungs-Kommission
- Miguela Tamò, visuelle Künstlerin
- Peter Masüger, Kulturjournalist
- Valentin Bearth, Architekt.
Dieses Gremium wird die eingereichten Gesuche prüfen, kompetente
Fachleute für die Jurierung beiziehen und noch in diesem Jahr mit ihren
Anträgen an die Regierung gelangen.
Flexibel und in ständigem Kontakt zur Kulturförderungs-Kommission
Die neue Wettbewerbs-Kommission wird mit dieser erstmaligen
Ausschreibung Erfahrungen sammeln und im Austausch mit Kulturschaffenden
die Förderung optimieren und den jeweiligen jährlichen Verhältnissen
anpassen. Dank dem Umstand, dass der Präsident der
Kulturförderungs-Kommission ebenfalls Mitglied ist, ist ein ständiger
Kontakt zu der bereits bestehenden Kommission gewährleistet. Die
Kulturförderungs-Kommission wird weiterhin den grössten Teil der
Kulturförderung in unserem Kanton betreuen. Der Wettbewerbs-Kommission
steht ein jährliches Gesamtbudget von 225'000 Franken zur Verfügung. Mit
diesem Betrag werden mit Sicherheit nicht alle Gesuche berücksichtigt
werden können, es sei denn, man würde das Giesskannen-Prinzip anwenden;
alle würden gleich "wenig" erhalten. Dies kann aber nicht das Ziel
dieser neuen Form von Kulturförderung sein.
Bewerben bis spätestens Mitte November 1998
Professionelle Künstlerinnen und Künstler, die in den
verschiedensten Bereichen tätig sind, von der bildenden Kunst über
Musik, Literatur bis hin zur Videokunst, um nur einige Disziplinen zu
nennen, können das Bewerbungsformular anfordern beim Sekretariat der
Dienststelle "Kultur&Medien", Quaderstrasse 17, 7000 Chur. (Tel.:
081-257 27 16, Fax: 081-257 21 51, E-Mail: therese.furter@kmf.gr.ch).
Abgabetermin ist der 15. November 1998.
Die nächste Ausschreibung wird im Februar 1999 stattfinden.
Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Quelle: dt Kultur&Medien