Die Regierung hat das Vernehmlassungsverfahren zu einer neuen
Fleischhygiene-Verordnung gestartet. Die Frist läuft bis am 27. November
1998. Mit dem neuen Erlass soll die Organisation der Fleischkontrolle
den Vorgaben des Lebensmittel-Gesetzes angepasst und analog zur
Lebensmittel-Kontrolle gegliedert werden in die drei Ebenen
Kantons-Tierarzt, Fleischinspektor und Fleischkontrolleure. Neu soll die
Fleischkontrolle grundsätzlich durch Tierärzte vorgenommen werden, die
vom Veterinäramt gewählt und entschädigt werden. Die Gebühren ihrer
Tätigkeit setzt die Regierung fest.
Aus den Gemeinden
Genehmigt werden eine Teilrevision der Ortsplanung von Zizers, die
Gemeindeverfassungen von Ftan, Jenins und Nufenen sowie die
Steuergesetze von Schlans und Tinizong-Rona.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden