Letztes Jahr hat die Gemeinde Breil/Brigels beim Kanton ein Gesuch
um Ausgleichsbeiträge eingereicht. Diese Beiträge sollen die Einbussen
abgelten, die sich durch das Unterschutzstellen des Val Frisal ergeben.
Dasselbe tat die Gemeinde Soglio betreffend das Val Madris. Der Kanton
reichte diese Gesuche zusammen mit einem eigenem Begehren an das
zuständige Bundesamt für Wasserwirtschaft (BWW) weiter. Dieses hat
kürzlich eine erste Stellungnahme zu diesen Anliegen abgegeben, welche
nicht durchwegs positiv ausfällt.
Gestützt auf die Verordnung des Bundes über die Abgeltung von
Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) ergaben die Berechnungen des
BWW, dass die geforderte wirtschaftliche Realisierungswahrscheinlichkeit
im Fall Val Madris nicht gegeben ist. Damit entfällt bereits eine der
wesentlichen Voraussetzungen für das Ausrichten von Ausgleichsbeträgen
an die Gemeinde Soglio und an den Kanton.
Im Fall Val Frisal hat sich andererseits ergeben, dass nach dem
Urteil des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) der
Umfang des Schutzperimeters der Gemeinde Breil/Brigels erweitert werden
muss, um eine Ausgleichsberechtigung zu bejahen. Abgesehen davon sind in
diesem Fall alle anderen Voraussetzungen erfüllt, um Ausgleichsbeiträge
ausrichten zu können. Die Gemeinde Breil/Brigels darf mit jährlich gut
100'000 Franken rechnen, sofern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den
geforderten Auflagen zustimmen. Die Dauer dieser Beitragsleistungen ist
noch offen. Da der Ausgleichsbetrag für den Kanton die massgebende
minimale Höhe gemäss VAEW nicht erreicht, geht letzterer hingegen auch
im Fall Val Frisal leer aus.
Nach dem Fall "Greina" wird also voraussichtlich das Val Frisal zum
zweiten Anwendungsfall von Ausgleichszahlungen in unserem Kanton. Im
Fall Greina war eine Sonderregelung getroffen worden, welche - mangels
Praktikabilität der VAEW - direkt auf das eidgenössische
Wasserrechtsgesetz abgestützt wurde. Bei der damaligen Sonderregelung
wurde die Höhe des Ausgleichsbeitrags zwar auch nach der obgenannten
VAEW berechnet, die Aufteilung auf die Gemeinden Vrin, Sumvitg und den
Kanton erfolgte aber im Verhältnis je zwei Fünftel für die Gemeinden und
einen Fünftel für den Kanton. Bei einer formstrengen aber korrekten
Auslegung der VAEW wäre damals die Gemeinde Vrin, welche den
massgeblichen Teil der Greinahochebene unter Schutz stellt, praktisch
leer ausgegangen. Die Ausgleichsleistungen an Vrin, Sumvitg und den
Kanton Graubünden bilden indessen einen Beitrag an die erlittenen
Einbussen aufgrund der Unterschutzstellung. Im Vergleich zu den
wirtschaftlichen Vorteilen, die ein Realisieren des Vorhabens gebracht
hätten, fällt dieser Betrag allerdings gering aus.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Amt für Energie