Hält der Zustrom unvermindert an, sollen die zahlreichen Flüchtlinge
aus der Provinz Kosovo, die dem Kanton Graubünden zugewiesen werden, in
verschiedenen Zivilschutz-Anlagen untergebracht und betreut werden.
Seit September 1998 ist der Zustrom von Asylsuchenden auch im Kanton
Graubünden sprunghaft angestiegen und die bestehenden
Unterbringungsstrukturen sind voll ausgelastet. Damit ist Graubünden mit
einer ausserordentlichen Lage konfrontiert, für die entsprechende
Massnahmen ins Auge gefasst werden. Sollten auf dem traditionellen Weg
nicht rechtzeitig genügend Unterbringungsplätze zur Verfügung gestellt
werden können, sind Zivilschutz-Anlagen bereitzustellen. Nach heutigen
Schätzungen liegt der Bedarf bei 200 bis 400 Plätzen. In einer ersten
Phase sollen diese in Chur, Domat/Ems, Igis, Tamins und Thusis
geschaffen werden. Bei weiter gehendem Bedarf könnten auch die Anlagen
von Klosters-Serneus, Ilanz, Maienfeld, Malans, Breil/Brigels,
Celerina/Schlarigna, Silvaplana und Sils i.E./Segl belegt werden.
Rechtsgrundlage dafür bildet das Gesetz über die Katastrophenhilfe.
Die Asylsuchenden werden primär durch das Personal des Sozialamts
betreut. Bei Bedarf können Zivilschutz-Angehörige beigezogen werden. Für
den technischen Betrieb der Anlagen werden Angehörige des Zivilschutzes
aufgeboten. Für allfällige Bewachungsaufgaben können neben der
Kantonspolizei auch private Bewachungsgesellschaften eingesetzt werden.
Der Vorsteher des Justiz-, Polizei und Sanitätsdepartements,
Regierungsrat Peter Aliesch, bestimmt Zeitpunkt und Ort der
Notunterbringung in Zivilschutz-Unterkünften, während der Chef des
kantonalen Führungsstabs, Hans Gasser, im Bedarfsfall die nötige Anzahl
von Schutzdienst-Pflichtigen aufbieten wird.
Um die massive Zunahme von Asylbefragungen bewältigen und die
Verfahren ordnungsgemäss abwickeln zu können, sind überdies personelle
und Infrastruktur-Massnahmen beim Sozialamt, beim Amt für Polizeiwesen
und bei der Fremdenpolizei zu ergreifen.
Die Finanzierung der Unterkünfte und des Personals erfolgen nach den
Richtlinien des Bundesamts für Flüchtlinge. Der Kostenanteil der
Gemeinden für den Einsatz von Zivilschutz-Angehörigen geht zu Lasten des
Sozialamts beziehungsweise des Bundesamts für Flüchtlinge.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden