Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur touristischen Erschliessung
des Gebiets Parsenn/Fondei/Fideriser Heuberge liegen vor. Sie verlangen
ergänzende und vertiefte Abklärungen, welche Anfang 1999 vorliegen
sollten.
Anfang Juli 1998 war die Studie zur touristischen
Erschliessungsplanung des Gebiets Parsenn/Fondei/Fideriser Heuberge in
die Vernehmlassung gegeben worden. Die Ergebnisse liegen nun vor. Sie
erfordern ergänzende und vertiefende Abklärungen. Gestützt darauf soll
Anfang 1999 ein Nutzungs- und Erschliessungskonzept ausgearbeitet und
unter den betroffenen Gemeinden, Regionen und Bergbahnunternehmungen
bereinigt werden. Das bereinigte Konzept wird alsdann die Grundlage für
die Richt- und Nutzungsplanungen sowie für die Konzessions- und
Baubewilligungsverfahren für touristische Transportanlagen in diesem
Raum bilden.
Kontroverse Stellungnahmen
Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Studie über die touristische
Erschliessungsplanung Parsenngebiet/Fondei/Fideriser Heuberge sind in
einem Auswertungsbericht zusammengefasst. Verschiedene
Vernehmlassungsinstanzen wünschen mit Blick auf die weitere Planung,
dass die vorliegenden Entscheidungsgrundlagen in bestimmten Bereichen
vertieft werden. Dies betrifft einerseits die Bedarfslage, die
Wirtschaftlichkeit, die Finanzierbarkeit sowie die möglichen
Auswirkungen auf benachbarte Skigebiete. Andererseits werden Ergänzungen
angeregt hinsichtlich der Schatzalp- und Strelabahnen, der Skiabfahrten
und Schlittelbahnen ins Tal, der räumlichen Auswirkungen, Umweltqualität
und Verkehr sowie betreffend allfälligen Ausgleichsmassnahmen
(Wildeinstandsgebiete bzw. Sperrgebiete für Variantenskifahrer).
Während die Zubringeranlagen aus der Landschaft Davos ins
Parsenngebiet weitgehend unbestritten bleiben, werden bei den
Zubringervarianten aus dem Prättigau (Variante Fideris/Fideriser
Heuberge und Variante Serneus-Büel/Kreuzweg) unterschiedliche und zum
Teil konträre Feststellungen gemacht. Die Prättigauer Gemeinden (ohne
Klosters-Serneus) und Davos äussern sich beispielsweise positiv zum
vorliegenden Studienkonzept und befürworten allgemein eine neue
Zubringeranlage ab Fideris. Für die Gemeinde Klosters-Serneus erscheint
das Festlegen und Realisieren eines Zubringers aus dem Prättigau als
verfrüht. Dies u.a. unter Berücksichtigung der skitouristischen Lage,
der Investitionsprioritäten, der finanzpolitischen Situation der
Gemeinde und der Interessen des Tourismus. Die Umweltverbände wiederum
wehren sich prinzipiell dagegen, dass das Skigebiet erweitert werden
soll.
Die Zubringervarianten im Prättigau können abschliessend erst
beurteilt werden, wenn weitere Entscheidungsgrundlagen vorliegen. Aus
diesem Grund will der Koordinationsausschuss für den touristischen
Erschliessungsplan weitere Abklärungen machen (Ergänzungsstudie;
Vertiefungsstudie durch die Bergbahnen), einen Entwurf für ein Nutzungs-
und Erschliessungskonzept ausarbeiten und diesen in der Folge mit den
regionalen Entscheidungsträgern bereinigen.
Zubringer-Varianten überregional abstimmen
Die angestrebte touristische Entwicklung sieht regionsübergreifende
Erschliessungsanlagen vor. Auch die Nutzungs- und Schutzmassnahmen
müssen regionsübergreifend aufeinander abgestimmt werden. Deshalb soll
der Variantenentscheid über die Zubringeranlagen aus dem Prättigau im
Rahmen des Nutzungs- und Erschliessungskonzepts erfolgen. Dieses bildet
zudem die Grundlage, um die Raum- und Umweltverträglichkeit zu
beurteilen und die Interessen durch die zuständigen Behörden im Rahmen
einer Gesamtbeurteilung abzuwägen. Das vereinbarte Konzept soll
schliesslich in die Richtpläne der Regionen Prättigau, Schanfigg und
Davos überführt und in die laufenden Ortsplanungs-Revisionen der
betroffenen Gemeinden einfliessen. Die Zeit drängt, weil in einzelnen
Gemeinden (z.B. Davos) bereits konkrete Planungen und Projekte zur
Prüfung und Genehmigung beziehungsweise zur Konzessionierung anstehen.
Die Gemeinden Langwies und Fideris haben sich via
Gemeindeversammlungs-Beschluss positiv zur Erweiterung des Skigebiets im
hinteren Fondei beziehungsweise im Gebiet Fideriser Heuberge geäussert.
Damit wird der politische Wille dieser Gemeinden dokumentiert, das
Erschliessungskonzept zu realisieren.
Der Koordinationsausschuss und die in der Koordinationsgruppe
zusammengeschlossenen Planungsträger auf allen Stufen sind bestrebt,
eine offene, zielgerichtete und allseits abgestimmte Planung
durchzuführen. Die im Raumplanungsgesetz verankerte Planungs- und
Abstimmungspflicht setzt weiterhin voraus, dass die betroffenen Behörden
und Interessengruppen intensiv zusammenarbeiten.
Gremium: Koordinationsausschuss Touristische Erschliessungsplanung
Parsenn/Fondei/
Fideris, c/o Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
Quelle: dt Koordinationsausschuss Touristische Erschliessungsplanung