Aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrs-Abgabe (LSVA) erwartet
der Bund ab dem Jahr 2001 Gesamterträge von rund 750 Mio. Franken und ab
2005 solche von 1'500 Mio. Franken. Ein Drittel des Reinertrags wird an
die Kantone verteilt. Der Bundesrat hat den genauen Verteilschlüssel
noch nicht festgelegt. Graubünden geht aber davon aus, zwischen neun und
zehn Prozent des Kuchens zu erhalten, der auf die Kantone aufgeteilt
wird, und rechnet ab 2001 mit voraussichtlich 22 bis 25 Mio. und ab 2005
mit 45 bis 50 Mio. Franken an LSVA-Geldern. Pro Kopf der Bevölkerung
erreicht Graubünden im gesamtschweizerischen Vergleich den Spitzenwert
vor Wallis und Uri. An vierter Stelle folgt der Kanton Jura mit einem
Wert, der nurmehr halb so hoch ist wie jener von Graubünden. In
absoluten Zahlen bekommt der Kanton Bern am meisten, gefolgt von Zürich,
Graubünden und dem Wallis.
Die Kantone bezahlen mit ihrem Anteil in erster Linie die von ihnen
getragenen ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs. Beim Verteilen der
Kantonsanteile werden zudem die besonderen Auswirkungen der LSVA in
Berg- und Randgebieten berücksichtigt (sog. Vorabanteil). Zentral ist
dabei der Nachteil einer verringerten Erreichbarkeit der Regionen durch
40-Tonnen-Lastwagen. Die LSVA-Anteile können vom Kanton nicht durchwegs
zweckfrei verwendet werden. Wozu sie einzusetzen sind, regelt die
Bundes-Gesetzgebung und auch das kantonale Strassengesetz. Für
Graubünden ergeben sich die folgenden Beitragskomponenten und
Verwendungszwecke:
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Der Vorabanteil an Berg- und Randgebiete macht für Graubünden etwa
58 Prozent der zu erwartenden LSVA-Gelder aus und untersteht keiner
Zweckbindung. Er gilt als Ausgleich der vom Kanton getragenen
ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs und soll der ganzen
Kantonsbevölkerung zugute kommen. Mindestens ein Viertel dieses Anteils
will die Regierung für den öffentlichen Verkehr einsetzen, ein weiterer
Viertel je nach Bedarf für den Bau und Unterhalt von Strassen, während
der Rest vorerst dem allgemeinen Haushalt zufliesst, um damit die
externen Kosten des Schwerverkehrs zu decken oder zu vermindern. Als
solche gelten u.a. Gesundheits- und Unfallkosten oder Gebäudeschäden,
die nicht vom Verursacher bezahlt, sondern von der Allgemeinheit
getragen werden müssen.
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Der ordentliche Anteil macht etwa 42 Prozent aus und soll
vollumfänglich dem Bau und Unterhalt der Bündner Strassen zugute kommen.
Dazu gehören auch bauliche Lärmschutz-Massnahmen.
Anbau von Hanf soll besser kontrolliert werden
Die Kontrolle des Bündner Hanf-Anbaus wird verschärft. Die Regierung
erlässt eine Verordnung über die Meldepflicht für den Anbau und die
Verwendung von Hanf. Wer in Graubünden Hanf (Cannabis) anbaut, muss dies
neuerdings dem kantonalen Landwirtschaftsamt melden. Eine erste Meldung
hat vor der Aussaat, eine weitere vor der Ernte zu erfolgen. Mit diesen
Neuerungen wird bezweckt, einen Überblick über Menge und Art des
angebauten Hanfs zu gewinnen. Hanf gilt als wertvoller nachwachsender
Rohstoff und kann für unzählige industrielle und energetische Zwecke
eingesetzt werden. Hanfsorten mit hohem THC-Gehalt können auch als sog.
weiche Drogen verwendet werden. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der
Wirkstoff, auf den es beim Marihuana und Haschisch ankommt.
Das Landwirtschaftsamt kontrolliert zusammen mit dem Chemischen
Labor das Saatgut, die Kulturen und den Verwendungszweck des Hanfs.
Dabei ist primär von Bedeutung, welchen THC-Wert die Pflanzen bei der
Ernte aufweisen. Das Landwirtschaftsamt prüft zudem, ob jene Personen,
die Hanf produzieren, am Versuch für nachwachsende Rohstoffe teilnehmen
und Industriehanf (gemäss Sortenkatalog) anbauen. Anhaltspunkte für ein
zweckwidriges Verwenden des Hanfs liegen bei höherem THC-Gehalt dann
vor, wenn keine zulässige industrielle Verwertung nachgewiesen wird und
Produkte hergestellt werden, die auch für den Konsum als
Betäubungsmittel geeignet sein könnten (sog. "dual-use-Güter"). Wenn der
Verdacht besteht, dass die zu erwartende Ernte auch dazu dienen könnte,
Betäubungsmittel zu gewinnen oder wenn Produkte zum entsprechenden
Konsum angeboten werden, ist der Staatsanwaltschaft Anzeige zu
erstatten.
Mit der neuen Verordnung wird versucht, gegen Missbräuche beim
Hanfanbau vorzugehen. Wer weniger als zehn Pflanzen anbaut, untersteht
der Meldepflicht nicht.
Als einziger Staat in Zentraleuropa lässt die Schweiz im
Betäubungsmittel-Gesetz das Anbauen von Hanf zu, sofern damit nicht
Betäubungsmittel gewonnen werden. Dies hat auch im Kanton Graubünden
dazu geführt, dass der Hanfanbau in den letzten Jahren stark zugenommen
hat.
Der Wortlaut der neuen Hanf-Verordnung wird im kantonalen Amtsblatt
und in den einschlägigen Gesetzessammlungen publiziert.
Sprach- und Kulturförder-Programm 1999
Die Regierung unterbreitet dem Eidg. Departement des Innern Programm
und Voranschlag 1999 zur Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und
italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden. Der Gesamtaufwand
wird auf 6.909 Mio. Franken veranschlagt (Vorjahr 7.315 Mio.), wobei der
Bund 68.5 Prozent und der Kanton 31.5 Prozent tragen. Die Gelder sollen
eingesetzt werden für:
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Kantonseigene Massnahmen, u.a. Übersetzungsdienst, Herausgabe des
Bündner Rechtsbuchs in den drei Kantonssprachen, Sprachunterricht.
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Unterstützung von Massnahmen Dritter, u.a. Schulprojekte,
regionale Massnahmen zu Gunsten des Rätoromanischen.
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Beiträge an wissenschaftliche Projekte.
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Beiträge an Institutionen und Organisationen.
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Förderung der Verlagstätigkeit und der romanischen Presse.
Informatik der kantonalen Verwaltung vom Jahrtausend-Wechsel nicht
verschont
Damit Computer- und andere Systeme, die Prozessoren enthalten, in
der Nacht des Jahrtausend-Wechsels nicht Amok laufen, sind entsprechende
Vorkehrungen zu treffen. Der Kanton wendet zusätzlich zum ordentlichen
Budget 3.38 Mio. Franken dafür auf.
Der Datumswechsel vom Jahr 1999 auf das Jahr 2000 verursacht in der
Informatikwelt das sog. Jahr-2000-Problem. Um Speicherplatz zu sparen,
wurden in vielen Computersystemen Jahreszahlen nur mit den letzten
beiden Ziffern bezeichnet (z.B. 1998 statt 1998). Die Ziffern 00 sind
dadurch nicht eindeutig definiert und könnten vom Computer auch als Zahl
1900 interpretiert werden. Dies kann in der Datenverarbeitung zu
falschen Resultaten und Systemabstürzen führen. Nicht auszudenken, was
für ein Chaos beispielsweise im Bereich der AHV-Renten oder der Steuern
entstehen könnte. Aber nicht nur Computer im engeren Sinn sind von
diesem Problem betroffen, auch alle Vorrichtungen, die Prozessoren
enthalten, sind anfällig auf Fehlfunktionen (z.B. numerisch gesteuerte
Werkzeug-Maschinen, Liftsysteme, Telefon- und Stromverteilungs-Zentralen
etc).
Der Kanton ist seit einiger Zeit daran, entsprechende Analysen und
Massnahmen im Bereich der Informatikmittel der kantonalen Verwaltung zu
treffen, um für den Jahrtausend-Wechsel gerüstet zu sein. Das Amt für
Informatik hat ein "Konzept für das Verhindern von Jahr-2000-Problemen"
erarbeitet und einen umfassenden Massnahmenkatalog erstellt, der auch
die Kosten umfasst. Das Konzept ist zugleich ein grosser Schritt in
Richtung einheitliche Beschaffungs-Strategie und Arbeits-Plattform
innerhalb der kantonalen Verwaltung. Die eigentlichen Zusatzkosten fürs
Bereinigen des Jahr-2000-Problems belaufen sich auf 3.38 Mio. Franken.
Bereits beim Umsetzen des ordentlichen Budgets 1999 wird jedoch ganz
gezielt Hard- und Software für den Computerbereich angeschafft, weshalb
die Zusatzkosten einen vertretbaren Umfang annehmen. Die Regierung hat
unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Grossen Rat resp. durch
die Geschäftsprüfungs-Kommission einen entsprechenden Nachtrags-Kredit
freigegeben.
19.4 Mio. Franken für finanzschwache Gemeinden
Die Regierung gibt für den interkommunalen Finanzausgleich für das
Jahr 1998 Beiträge in der Gesamthöhe von rund 19.4 Millionen Franken
frei. Dieser Betrag wird für Ausgleichsbeiträge an finanzschwache
Gemeinden verwendet und wie folgt aufgeteilt:
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9.3 Mio. Franken für den Steuerkraftausgleich,
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7.6 Mio. Franken für Beiträge an öffentliche Werke, und
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2.5 Mio. Franken für den Sonderbadarfsausgleich (ordentliche
Zuteilung 1.94 Mio., aussordentlicher Beitrag an Tschiertschen 200'000
Franken und Fusionsbeitrag Rona-Tinizong 400'000 Franken).
Oleodotto: Von der Öl-Pipeline zur Erdgas-Leitung
Die Regierung stimmt dem Konzessionsgesuch der Oleodotto del Reno
SA, Chur, grundsätzlich zu, die bestehende, heute stillgelegte Ölleitung
zwischen dem Splügenpass und St. Margrethen umzunutzen und als
Erdgas-Hochdruckleitung zu verwenden. Sie anerkennt das öffentliche
Interesse des Projekts und erachtet es vom Aufwand her wie auch energie-
und volkswirtschaftlich als sinnvoll. Die Initiative der Konzessionärin
wird ebenso begrüsst wie die Tatsache, dass die Energieversorgung des
Kantons durch einen interessanten Energieträger ergänzt wird. Gegenüber
dem Bund betont die Regierung, dass die geltenden
Sicherheitsbestimmungen vollumfänglich eingehalten werden müssen, bevor
er die Konzession erteilt. Die Leitung führt in einzelnen Gemeinden
durch Wohngebiete oder Bauzonen. Um die bezüglichen
Entwicklungsmöglichkeiten nicht unverhältnismässig einzuschränken, ist
die Leitung in gewissen Bereichen eventuell zu verlegen. Solche Fälle
sind beim Erarbeiten der Planunterlagen zusammen mit den betroffenen
Gemeinden gründlich zu prüfen und gegebenenfalls zu Lasten der
Konzessionärin zu realisieren. Vor dem Erteilen der Baubewilligung
müssen mit den Grundeigentümern und -eigentümerinnen zudem die
erforderlichen Durchleitungsverträge abgeschlossen werden. Überdies sind
gewisse Rahmenbedingungen des Kantons zu erfüllen, u.a. das Errichten
einer Anzapfstelle zu Lasten der Konzessionärin.
Neue Psychotherapie-Station in Chur
In unserem Kanton gibt es noch keine Psychotherapie-Station. Eine
solche soll in der Klinik Waldhaus in Chur geschaffen werden und ab etwa
Mitte 1999 zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck wird eine der
bestehenden Akutstationen entsprechend umgewandelt, der Bettenbedarf
liegt bei 10 bis 15. Die baulichen Anpassungen sind über den normalen
Unterhalt realisierbar, das benötigte Fachpersonal erfordert gewisse
Stellenumwandlungen und -verschiebungen, die noch von der
Geschäftsprüfungs-Kommission genehmigt werden müssen. Es wird damit
gerechnet, dass das neue Angebot Mehreinnahmen von stationären
Privatpatienten bringen wird.
Vernehmlassungen an den Bund
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung zu verschiedenen Vorlagen
Stellung. So unterstützt sie grundsätzlich die erste Revision des
Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG). Mit dieser Revision muss unbedingt versucht
werden, Gesetz und Verordnung zu vereinfachen und zu straffen. Weiterhin
ist klar zu unterscheiden zwischen Aufgaben der AHV und des BVG. Die
zweite Säule darf nicht herangezogen werden, um die AHV zu sanieren. Das
verfassungsmässige Ziel der Existenzsicherung ist im Rahmen der AHV und
der Ergänzungsleistungen zu erreichen.
Der Bund will die 10- bzw. 15-jährige Verjährungsfrist für
strafbare sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren ruhen lassen,
bis das Opfer das 18. Lebensjahr erreicht hat. Die Regierung lehnt
dieses Ansinnen einerseits aus beweisrechtlichen Gründen ab.
Andererseits führt sie aus, dass eine solche Regelung gegen die
Systematik und die Grundprinzipien der strafrechtlichen Verjährung
verstösst. Im weiteren will der Bund neu den Erwerb, den Besitz und die
Beschaffung von harter Pornografie und von Gewaltdarstellungen als
strafbar erklären. Die Regierung unterstützt diesen Revionsvorschlag,
wenn er in der Praxis auch nur beschränkt durchsetzbar sein wird.
Begrüsst wird, dass das Interreg-Programm (Förderung der
schweizerischen Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für
grenzüberschreitende Zusammenarbeit) fortgesetzt werden soll. Für die
Periode 2000 bis 2006 ist dafür ein Rahmenkredit von 39 Mio. Franken
vorgesehen. Graubünden wird sich im bisherigen Rahmen auch in Zukunft an
der Finanzierung von grenzüberschreitenden Projekten beteiligen.
Aus den Gemeinden
Das Projekt für den Neubau der Berufswahlschule in Chur wird mit
Auflagen und Empfehlungen definitiv genehmigt. An die anrechenbaren
Anlagekosten von rund 1.5 Mio. Franken wird ein kantonaler Baubeitrag
von 50 Prozent zugesichert.
Die Verlängerung des Pilzsammelverbots im Bonaduzer Wald wird
gutgeheissen.
Genehmigt werden zudem das Gesetz über Kurtaxen und
Tourismusförderungsabgaben von Flerden und mit Vorbehalten die
Teilrevision der Gemeindeverfassung von Waltensburg/Vuorz.
Personelles
Marco Belleri, Summaprada, Schätzerobmann beim Amt für
Schätzungswesen, tritt Ende November 1998 in den Ruhestand. Die
Regierung dankt ihm für die dem Kanton geleisteten Dienste.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden