Die Jahresteuerung ist per Ende November 1998 um 0.1 Punkte
gesunken. Damit entfällt ein Teuerungsausgleich für das kantonale
Personal und die Lehrpersonen der Volksschule auf Anfang 1999. Die
Teuerung gilt bis zu einem Indexstand von 103.9 Punkten als
ausgeglichen.
Auf einen Teuerungsausgleich auf den Renten der kantonalen
Pensionskasse und auf den Ruhegehältern der Regierungsräte wird
ebenfalls verzichtet.
Änderungen beim Grundstück-Handel
Die Regierung hat das Departement des Innern und der Volkswirtschaft
beauftragt, die Vernehmlassung über gewisse Änderungen im Bereich des
Grundstück-Handels sowie betreffend Grundbuch zu eröffnen. Die
kantonalen Beschränkungen des Erwerbs von Ferienwohnungen durch
Ausländerinnen oder Ausländer sollen möglichst grosszügig gefasst
werden. Dadurch hätten die Gemeinden dann die Möglichkeit, diesen
Bereich ohne grossen gesetzgeberischen Aufwand nach ihren eigenen
Bedürfnissen zu regeln.
Die Schranken für das Errichten von Schuldbriefen sollen abgebaut
werden, indem Artikel 135 des kantonalen Einführungsgesetzes zum
Zivilgesetzbuch gestrichen wird. Durch diese Vorschrift sind
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Grundstück mit einem Schuldbrief
belasten wollen, nämlich in den meisten Fällen gezwungen, eine neue
amtliche Schätzung einzuholen. Dies ist aber mit Umtrieben, Zeitverlust
und Gebühren verbunden. Zudem verunmöglicht die erwähnte Bestimmung das
Finanzieren von Neubauten mit Schuldbriefen, weil der Verkehrswert als
Belastungsgrenze gilt. Dieser Wert kann aber erst ermittelt werden, wenn
der Bau fertig gestellt ist. Soll der Schuldbrief auch in Graubünden die
Rolle eines Verkehrs-Pfandrechts einnehmen können, müssen die kantonalen
Hürden eliminiert werden.
Im Übrigen wird die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen
insofern gestrafft, als die bisherige Vollziehungsverordnung durch eine
einzige Bestimmung in der kantonalen Grundbuch-Verordnung ersetzt wird.
All diese Neuerungen sind Bestandteil des Regierungsprojekts
"Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und
Rechtsanwendung" (VFRR).
Kulturbeiträge
Beiträge im Gesamtbetrag von 182'500 Franken werden gesprochen an
die folgenden kulturellen Werke, Veranstaltungen und Organisationen:
-
Herausgabe der CD "Goodbye Gary Cooper" mit Liedern in Romanisch,
Englisch und Französisch von Corina Curschellas,
-
Kultur-/Dokumentarfilm "Die 'von Salis' und Graubünden"
(Arbeitstitel) von Willy Walther,
-
musikalische und literarische Veranstaltungen des Kulturkreises
Arosa im Winter 1998/99,
-
Konzerte des Chors La Cantata vom 6. bis 13. März 1999 in Chur,
Lenzerheide und Thusis (Paukenmesse von Joseph Haydn),
-
Konzerte des Bündner Vokalensembles vom 13. und 14. März 1999 in
Chur (Matthäus-Passion von Johann Sebastian Bach),
-
Konzerte des Orchestervereins Chur vom 9. und 11. Februar 1999 in
Chur und Davos (Werke von Johann Christian Bach, Wolfgang Amadeus Mozart
und Joseph Haydn),
-
Herausgabe des "Nies Tschespet" Nr. 66 mit dem Titel "Schi lunsch
naven" durch die Romania,
-
drei Produktionen des Theaters Muntanellas im Frühjahr 1999,
-
Konzerte des Engadiner Kammerchors vom 20. und 21. März 1999 in
St. Moritz und Chur (Deutsches Requiem von Johannes Brahms),
-
Konzerte des Folk-Clubs Chur im ersten Halbjahr 1999,
-
Veranstaltungsprogramm der Klibühni im ersten Halbjahr 1999,
-
Herausgabe des Heimatbuchs "Das Prättigau" durch den Verlag Paul
Haupt,
-
Dokumentarfilm über den Maler Giovanni Segantini von Johannes
Barandun (Drehbuch) und Peter Beck (Regie),
-
Konzerte des Chors "Proget 99" unter Mitwirkung des Baritons Simon
Estes vom 26. und 27. Februar 1999 in Ramosch und
Pontresina/Puntraschigna,
-
Konzerte der Chorgemeinschaft der evang. Kirchenchöre
Igis-Landquart und Malans vom 20. und 21. November 1999 in Landquart und
Malans,
-
Churer Orgelkonzerte 1999,
-
Giovanni-Segantini-Stiftung für die baulichen Massnahmen für das
Provisorium des Segantini-Museums in der Parkhaus-Rondelle in St.
Moritz,
-
Stiftung Museum Regiunal Surselva (MRS) an die Schuldensanierung,
-
Singspiel "Hänsel und Gretel" in Romanisch des Chor d'affons
facultativ da Mustér, und
-
Ludothek Chur für das Betriebsjahr 1997/1998.
Umstrukturierung im Erziehungsdepartement
Das Amt für Höhere Bildungsfragen und das Amt für Berufsbildung
werden aufgetrennt und als selbstständige Dienststellen geführt. Die
Rechnungsstelle wird als eigenständige Dienststelle unter der
Bezeichnung "Amt für Stipendien und Finanzen" geführt. Diese Neuerungen
treten Anfang 1999 in Kraft.
Bündner Forstdienst wird reorganisiert
Der Bündner Forstdienst soll den vielfältigen Ansprüchen an den Wald
effizienter, kundennäher und flexibler gerecht zu werden. Zu seinen
Kernaufgaben gehören die forstpolizeiliche Walderhaltung, die Prävention
vor Naturgefahren und das Beschaffen von Grundlagen. Heute besteht der
kantonale Forstdienst aus einer Zentrale in Chur (Forstinspektorat)
sowie 29 dezentralen Kreis-Forstämtern, die über den ganzen Kanton
verteilt sind. Diese flächendeckende, dezentrale Verwaltungsstruktur hat
sich im Grundsatz bewährt. Sie trägt wesentlich zur
Walderhaltungs-Politik des Kantons und der Gemeinden bei. Durch das
Schaffen von fünf regionalen Kompetenzzentren mit je einem zuständigen
Regionalverantwortlichen können indessen noch verschiedene
Verbesserungen erreicht werden. Dabei sollen speziell die Kundennähe zu
den Gemeinden und eine mögliche Fachspezialisierung der einzelnen
Mitarbeitenden resp. der Kreisförster intensiviert werden. Die neuen
fünf Waldregionen werden definitiv wie folgt festgelegt: Bündner
Oberland, Churer Rheintal, Prättigau inklusive Davos, Region
Mittelbünden mit Mesolcina und Calanca sowie Engadin mit den Südtälern
Val Müstair, Poschiavo und Bregaglia. Bis Mitte Februar 1999 werden die
neuen Regionalchefs bezeichnet. Ausgehend von der heutigen Organisation
wird weiterhin eine "Allrounder-Lösung" mit eindeutiger
Territorialbetreuung angestrebt. Das Auslagern von Kompetenzen von der
Zentrale in die Regionen soll ebenfalls überprüft und nach Möglichkeit
realisiert werden.
Neuer Naturgefahren-Kataster
Die Regierung nimmt den Schlussbericht und das Konzept
"Gefahrenbeurteilung Graubünden" des Forstinspektorats zur Kenntnis. Die
im Konzept enthaltenen Grundsätze werden genehmigt:
-
Der Erfassungsbereich beschränkt sich auf die Siedlungsbereiche,
Entwicklungsräume und Verkehrsträger.
-
Es wird ein nachvollziehbarer Ereigniskataster Naturgefahren
geführt.
-
Die Gefahrenkarten werden getrennt nach Gefahrenarten erstellt und
nachgeführt.
-
Es werden Gefahrenzonen-Pläne mit zwei Gefahrenstufen erlassen.
Die Umsetzung erfolgt in den Jahren 1999 bis 2019, wobei mit einem
Gesamtaufwand von 22.5 Mio. Franken gerechnet wird. Das Erfassen und
Beurteilen von Gefahren ist durch das Waldgesetz und die Waldverordnung
des Bundes neu geregelt worden. Der Bund unterstützt die Kantone beim
Erarbeiten der erforderlichen Grundlagen, was es dem Kanton Graubünden
erlaubt, die bisher bewährte Gefahrenausscheidung zu vereinheitlichen
und zu verbessern.
Vernehmlassung an den Bund
Gegenüber dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement nimmt die
Regierung Stellung zur Revision des Aufsichtsrechts betreffend die
privaten Versicherungsunternehmen und zur Änderung des Bundesgesetzes
über den Versicherungsvertrag. Die Stossrichtung des Entwurfs wird
grundsätzlich unterstützt. Sie besteht im Kern darin, die finanziellen
Verhältnisse der Versicherungen besser kontrollieren zu können. Neu soll
überdies das allgemeine Recht eingeführt werden, einen
Versicherungsvertrag nach drei Jahren kündigen zu können, egal was für
eine Vertragsdauer vereinbart worden war.
Aus den Gemeinden
Den Trägergemeinden des in Alvaneu-Dorf geplanten Alters- und
Pflegeheims Albula mit maximal 28 Betten wird die Aufnahme des Heims auf
die Pflegeheim-Liste des Kantons Graubünden zugesichert, wenn das Heim
den Nachweis der dazu erforderlichen Voraussetzungen erbringt und die
Trägergemeinden zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ihre Beteiligung am
Alters- und Pflegeheim in Thusis aufgeben. Den Trägergemeinden des in
Andeer geplanten Alters- und Pflegeheims Hinterrhein mit 30 Betten
ebenso, wenn sie bei Aufnahme des Betriebs ihre Beteiligung am Alters-
und Pflegeheim in Thusis aufgeben. Dasselbe gilt für die beiden
Pflege-Wohngruppen mit 6 bis 7 Betten in Obersaxen und Vals, sofern
diese beiden Einrichtung bei Betriebsaufnahme ihre Beteiligung im
gleichen Umfang am Alters- und Pflegeheim in Ilanz aufgeben.
Die Regierung anerkennt definitiv die Abteilung Hotelkader-Lehrgang
der Hotel- und Touristik-Fachschule Chur als Höhere Gastgewerbliche
Fachschule (HF).
Dem Center turistic Breil/Brigels wird die Bewilligung für den Bau
und Betrieb einer Wasser-Driving-Range (Golf-Abschlag-Trainingsplatz)
auf dem Brigelsersee erteilt.
Gutgeheissen werden die Gemeindeverfassung von Medels i.Rh., die
Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen von Maladers und Schiers, die
Änderungen der Ortsplanungen von Conters i.P. und Rothenbrunnen sowie
die Revision des Steuergesetzes von Valendas.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von vier Millionen Franken freigegeben.
Personelles
Yves Mühlemann, geb. 1964, von Alchenstorf BE, wohnhaft in Lausanne,
wird wissenschaftlicher Assistent für Numismatik (Münzkunde) beim
Rätischen Museum. Er tritt seine Stelle spätestens Anfang September 1999
an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden