Verkauft ein Wasserkraftwerk Strom zu Sonderpreisen an seine
Aktionäre oder andere nahe stehende Personen, kann die Differenz zu den
Marktpreisen gemäss Steuergesetz durch die Veranlagungsbehörde
korrigiert werden. Für diese Gewinnkorrektur kommen grundsätzlich zwei
Methoden in Frage: das sog. Dividendenmodell und das sog. Bündner
Modell.
Dividendenmodell wäre bloss Provisorium
Ersteres basiert auf den konzessionsrechtlichen Pflichtdividenden
und sieht für die Steuerjahre 1997 bis 2000 Zuschläge zu diesen
Pflichtdividenden vor. Es wäre aber nur eine Übergangslösung, bis ab
2001 das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der
Kantone und Gemeinden in allen Kantonen angewendet werden muss. Auf
diesen Zeitpunkt müssten zusammen mit den anderen Kantonen neue Lösungen
entwickelt werden. Dieses Modell würde von der Elektrizitätswirtschaft
akzeptiert und könnte direkt umgesetzt werden.
Bündner Modell differenziert besser ...
Die Regierung hat sich demgegenüber für das Bündner Modell
entschieden, obwohl dieses von der Elektrizitätswirtschaft abgelehnt
wird und wohl nur auf dem Gerichtsweg durchgesetzt werden kann. Das
Bündner Modell geht vom durchschnittlichen Konsumentenpreis gemäss eidg.
Elektrizitätsstatistik aus. Von diesem Preis werden die Kosten für das
Übertragen und Verteilen des Stroms sowie die Kundenkosten abgezogen.
Durch Gewichtung der Wertigkeit der Energie (Sommer- oder Winterenergie;
Tag- oder Nachtlieferung) wird für jede einzelne Kraftwerk-Gesellschaft
der effektive Verkaufspreis des Stroms ermittelt. Dieser Wert wird den
jeweiligen Verrechnungspreisen gegenübergestellt, woraus sich die
Gewinnkorrektur ergibt. Mit dem Bündner Modell werden sehr
unterschiedliche Gewinnkorrekturen für die einzelnen Kraftwerke
veranlagt.
... und ergibt weniger Steuerausfälle
Mit dem Dividendenmodell können die früheren Steuereinnahmen nicht
gehalten werden. Kanton und Gemeinden müssten erhebliche Steuerausfälle
in Kauf nehmen. Auch mit dem Bündner Modell reduzieren sich die
Steuereinnahmen gegenüber der früheren Vermögensbesteuerung. Die
Ausfälle sind hier aber weit geringer als beim Dividendenmodell. Das
Risiko, dass das Bündner Modell nur auf dem Gerichtsweg durchgesetzt
werden kann, muss dabei in Kauf genommen werden. Die Regierung ist der
Auffassung, dass das Bündner Modell die sachgerechtere Lösung für die
Kraftwerk-Besteuerung darstellt. Insbesondere berücksichtigt es die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kraftwerk-Gesellschaften weit
besser und kann auch längerfristig Bestand haben.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden