Eine grossrätliche Vorberatungskommission unter dem Vorsitz von Grossrat Christoph
Suenderhauf hat am 22. 12.1997 im Beisein von Regierungsrat Luzi Bärtsch, Vorsteher des Bau-,
Verkehrs- und Forstdepartements, den Entwurf für ein kantonales Submissionsgesetz eingehend
beraten. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die für die Januarsession 1998 geplante
Vorlage einzutreten. Sie beurteilt den Gesetzesentwurf, welcher vor allem aufgrund der
zwingenden Vorgaben des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt nötig wurde, als gute und
zeitgemässe Vorlage, um das öffentliche Beschaffungswesen im kantonalen und kommunalen
Bereich zu regeln. Nach Meinung der Vorberatungskommission muss der Vollzug aber
besonders beachtet werden, damit der Formalismus nicht überhand nimmt. Die Kommission ist
sich dabei bewusst, dass dieses Anliegen hohe Anforderungen an die auftraggebenden Stellen,
aber auch an die Rechtsmittelinstanzen stellt.
Mit dem neuen Submissionsgesetz wird die geforderte Liberalisierung und der
diskriminierungsfreie Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge unterhalb der
GATT-Schwellenwerte gewährleistet. Die Kommission ist wie die Regierung davon überzeugt,
dass die vorgesehene Auffangregelung für die Gemeinden eine vernünftige und praktikable
Regelung darstellt. Dadurch wird es den Gemeinden ermöglicht, integral auf das Gesetz
zurückzugreifen, ohne eigene Submissionsbestimmungen erlassen zu müssen, welche in jedem
Fall den Anforderungen des Binnenmarkt-Gesetzes entsprechen müssten.
Rege diskutiert wurden auch die verschiedenen Schwellenwerte für die freihändige Vergabe, das
Einladungsverfahren und das offene oder selektive Verfahren. Die Kommission ist einstimmig
zum Schluss gelangt, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Auftragswerte als
ausgewogene Lösung akzeptiert werden können. Um dem Problem im ausserkantonalen Verhältnis
entgegentreten zu können, wo teilweise höhere Schwellenwerte zum Zuge kommen und damit
bündnerische Anbieter benachteiligt sein könnten, hat die Kommission ausdrücklich eine neue
Bestimmung vorgesehen, wonach die Regierung bei Bedarf die Auftragswerte anpassen kann, um
die interkantonale Gleichstellung zu gewährleisten.
Einstimmig wurden schliesslich auch die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die
Arbeitsbedingungen befürwortet. Damit wird die bisherige bewährte Praxis in einem sowohl für die
Arbeitnehmenden als auch für die Arbeitgebenden bedeutenden Bereich ins neue Recht
übernommen und teilweise sogar verstärkt. Schliesslich erachtet es die Vorberatungskommission
als sachlich richtig, dass die Regierung - analog zu den GATT-Vorschriften - als zuständig für den
Erlass der erforderlichen Ausführungsbestimmungen erklärt wird.
In diesem Sinn hat die Kommission beschlossen, dem Grossen Rat Eintreten auf die Vorlage zu
empfehlen sowie von der Erledigung verschiedener hängiger Postulate Kenntnis nehmen zu
wollen.