Die Regierung setzt eine Verfassungskommission ein. Sie hat den Auftrag, einen Entwurf für eine
neue Verfassung auszuarbeiten.
Eine rund 30-köpfige Verfassungskommission soll in Graubünden einen Entwurf für ein neues
Grundgesetz erarbeiten. Die Zusammensetzung der Kommission ist breit abgestützt und trägt der
Vielgestaltigkeit des Kantons Rechnung. Neben den grossen kantonalen Parteien sind auch
ausserparlamentarische Kreise vertreten. Ferner nehmen die beiden Gutachter Prof. Dr. Tobias
Jaag und PD Dr. Tomas Poledna sowie Vertreter der Verwaltung und der kantonalen Gerichte
in die Kommission Einsitz. Die Verfassungskommission steht unter dem Vorsitz von
Regierungsrat Dr. Peter Aliesch, Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements.
Der Auftrag an die Verfassungskommission lautet, zuhanden der Regierung einen
Verfassungsentwurf auszuarbeiten und einen erläuternden Bericht dazu zu verfassen.
Insbesondere geht es darum, wünschbare oder notwendige Möglichkeiten für Änderungen
aufzuzeigen. In umstrittenen Fragen kann die Kommission der Regierung Lösungen empfehlen
oder verschiedene Varianten vorschlagen. Die abschliessende politische Wertung bleibt der
Regierung vorbehalten. Grundlage für die Kommissionsarbeiten bilden die Vorarbeiten der
Verwaltung und der beiden Gutachter.
Die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger ist sichergestellt. In einem breiten
Vernehmlassungsverfahren werden sie sich zum Verfassungsentwurf äussern können. Weiter wird
die Öffentlichkeit über die Medien regelmässig über den Stand der Arbeiten orientiert. Ein
"Verfassungsbriefkasten" - auch elektronischer Art - nimmt die Anregungen der Bevölkerung über
die ganze Dauer der Arbeiten entgegen.
Das Ziel der Totalrevision ist ein bürgernahes und zukunftsgerichtetes Grundgesetz, das
Bewährtes stärkt und nötige Neuerungen einführt. Die Handlungsfähigkeit des Staates muss für die
Zukunft sichergestellt werden. Die neue Kantonsverfassung muss vor allem den folgenden
Anforderungen genügen:
- Die Staatsorganisation ist bürgernah und bürgerfreundlich gestaltet.
- Die Verwaltungsgliederung ermöglicht allen staatlichen Ebenen, ihre Zuständigkeiten effizient und
wirtschaftlich zu erfüllen.
- Die Volksrechte auf kantonaler Ebene gewährleisten ein demokratisches und gleichzeitig ein
sach- und zeitgerechtes Entscheidungsverfahren.
- Der Aufbau der Verfassung ist allgemein verständlich und logisch.
Im September 1997 haben die Stimmberechtigten mit grossem Mehr beschlossen, dass die
Bündner Kantonsverfassung einer Totalrevision zu unterziehen sei. Sie folgten dabei dem Antrag
der Regierung und des Grossen Rates. Das Verfahren entspricht dem üblichen
Gesetzgebungsverfahren. Dieses Vorgehen wurde vom Grossen Rat auf Antrag der Regierung
beschlossen.
Zusammensetzung der Verfassungskommission:
Regierungsrat Dr. Peter Aliesch (Vorsitz)
Beatrice Baselgia
Andrea Bianchi
Benno Burtscher
Dr. Martin Bundi
Remo Cavegn
Dr. Werner Caviezel
Anna-Alice Dazzi Gross
Walter Decurtins
Dr. Marco Ettisberger
Sandra Felix
Thomas Hensel
Dr. Hans Joos
Gieri Luzi
Margrith Raschein-Patt
Christian Rathgeb
Luca Tenchio
Hansjörg Trachsel
Christian Walther
Prof. Dr. Tobias Jaag (Experte)
PD Dr. Tomas Poledna (Experte)
Dr. Alex Schmid (Kantonsgerichtspräsident)
Dr. Johann Martin Schmid (Verwaltungsgerichtspräsident)
Dr. Claudio Riesen (Kanzleidirektor)
Willi Berger (Departementssekretär FMD)
Christian Boner (Departementssekretär DIV)
Alberto Crameri (Departementssekretär BVFD)
Mathias Fässler (Departementssekretär JPSD)
Dr. Silvio Jörg (Departementssekretär EKUD)