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Aufgrund einer entsprechenden Volksabstimmung zahlt der Bund seit März 1996 keine Beiträge mehr für den Bau von Park-and-Ride Anlagen. In der Folge wurden das Treibstoffzoll-Gesetz entsprechend angepasst und die eidgenössische Bahnhofparkplatz-Verordnung aufgehoben. Nun muss auch das kantonale Recht entsprechend angepasst werden. Die Regierung ändert daher die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr. Der genaue Wortlaut der neuen Regelungen wird im Kantonalen Amtsblatt publiziert.

Vernehmlassungen an Bund und Kantonskonferenz
Die Regierung begrüsst den Entwurf für ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Bauprodukten. Damit wird das schweizerische Recht an die europäischen Vorschriften angepasst, womit technische Handelshemmnisse abgebaut werden können. Die bestehenden kantonalen Kompetenzen im Bereich des Baurechts werden nicht angetastet (raumplanerische, gestalterische und sicherheitspolizeiliche Anforderungen). Als völlig sachfremd abgelehnt wird indessen die vorgesehene Kostenregelung zulasten der kantonalen Gebäudeversicherungen.

Aus den Gemeinden
Genehmigt werden die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Churwalden, Lavin, Samnaun (mit Vorbehalten) und Tschlin.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von annähernd neun Millionen Franken freigegeben.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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