Gemäss Krankenversicherungs-Gesetz müssen die Spitäler und
die Versicherer gemeinsam einen Tarif für die Behandlung von allgemein
versicherten Patienten vereinbaren. Dies gelang den Parteien trotz
langwieriger Verhandlungen und diverser Vermittlungsversuche des
Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements bis Ende 1997 indessen nicht.
Aus diesem Grund musste die Regierung die Tagespauschalen der
allgemeinen Abteilungen der Bündner Spitäler gestützt auf eigene
Berechnungen festlegen. Die Tarife sind sowohl für die Spitäler wie für
die Versicherer verbindlich. Bevor sie festgesetzt wurden, sind der
Kantonalverband Bündnerischer Krankenversicherer, der Verband
Bündnerischer Krankenhäuser und der eidgenössische Preisüberwacher
angehört worden. Deren Stellungnahmen wurden in die Überlegungen
einbezogen. Rückwirkend ab Anfang Januar 1998 werden die folgenden
Tarife festgelegt:
Kantons- und Regionalspital Chur: bisher 325
Franken / neu 335 Franken
Spital Oberengadin, Samedan: 205.- /
212.-
Kreuzspital Chur: 297.- / 318.-
Regionalspital Surselva,
Ilanz: 231.- / 280.-
Spital Davos: 271.- / 334.-
Regionalspital
Schiers: 225.- / 246.-
Krankenhaus Thusis: 206.- / 247.-
Ospidal
Engiadina Bassa, Scuol: 213.- / 250.-
Ospedale della Bregaglia,
Promotogno: 226.- / 227.-
Kreisspital Surses, Savognin: 189.- /
184.-
Ospidal Val Müstair, Santa Maria: 172.- / 172.-
Kantonales
Frauenspital Fontana, Chur: 229.- / 354.-
Die neuen Taxen umfassen
auch die Pflegekosten der gesunden Neugeborenen; für welche keine
separate Säuglingstaxe mehr erhoben wird. Dies wirkt sich insbesondere
bei der Tagespauschale des Frauenspitals deutlich aus.
Die Erhöhung
gegenüber den 1996 festgelegten Tarifen ergibt insgesamt eine
Mehrbelastung der Versicherer von lediglich etwa 1.2 Prozent. Auf die
Prämien dürfte sich dies kaum auswirken, wird doch ein Teil der höheren
Tagespauschalen durch die sinkende Anzahl Pflegetage in den Spitälern
wettgemacht. In den letzten Jahren hat die durchschnittliche
Aufenthaltsdauer laufend abgenommen.
Die Tagespauschalen, welche die
Versicherer den Spitälern zu vergüten haben, decken nur einen Teil der
effektiven Kosten, im Durchschnitt rund 39 Prozent. Die Differenz wird
von der öffentlichen Hand über das jeweilige Spitaldefizit getragen.
Dabei sind die Investitionen noch nicht mitberücksichtigt. Diese werden
durch die jeweilige Spitalträgerschaft und den Kanton separat
finanziert.
Von den effektiven Kosten der Spitäler werden beim
Berechnen der Krankenkassen-Tarife gewisse Abzüge gemacht. So u.a. für
die Ausbildung von Medizinalpersonen, für die Forschung, für bestehende
Überkapazitäten (eine solche ist gegeben, wenn die Auslastung der
Spitäler unter 85 Prozent liegt) oder für ungenügende Transparenz in der
Kostendarstellung (insbesondere wenn die Kosten der privaten und der
allgemeinen Abteilungen nicht separat erfasst und ausgewiesen werden).
Diese Kostenanteile sind nach Gesetz nicht durch die Versicherungen und
damit nicht über die Prämien zu bezahlen. Weiter schreibt das Gesetz
vor, dass von den ermittelten anrechenbaren Kosten die Versicherer
maximal 50 Prozent zu tragen haben. Der Rest sowie alle Investitionen
sind über die öffentliche Hand zu finanzieren. Damit soll verhindert
werden, dass die Krankenkassenprämie für die Bevölkerung zu einer
übermässigen Belastung wird. Dies erklärt denn auch die hohen Defizite,
welche die Spitäler jährlich ausweisen: Es sind dies Teile der vom
Gesetzgeber gewollten Hauptfinanzierung der stationären medizinischen
Grundversorgung durch die öffentliche Hand.
Wenn Bündner Patienten
auf der allgemeinen Abteilung in einem öffentlichen Spital unseres
Kantons stationär behandelt werden müssen, entstehen ihnen dadurch keine
zusätzlichen medizinischen Kosten. Sie müssen lediglich der Versicherung
die Franchise gemäss individueller Wahl (230 bis 1500 Franken pro Jahr)
und den Selbstbehalt von zehn Prozent der Spitalrechnung bezahlen. Das
Spital rechnet mit der Krankenversicherung direkt ab (mindestens gemäss
bisherigem Vertrag), auch wenn das Gesetz den Patienten als primären
Schuldner bestimmt. Es bleibt zu hoffen, dass auch mit dem
regierungsrätlichen Erlass die direkte Abrechnung zwischen
Leistungserbringenden und Versicherern gewahrt
bleibt.
Auskunftspersonen:
Claudio Candinas, Sekretär
Sanitätsdepartement, Tel. 081-257 25 12 (nur vormittags)
Tino Morell,
Leiter Gesundheitsamt, Tel. 081-257 26 41
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden