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In der Medienmitteilung zur Bündner Vernehmlassung zum Entwurf des Elektrizitätsmarkt-Gesetzes des Bundes hat sich ein Tippfehler eingeschlichen. Im Abschnitt "Wasserschloss Graubünden" sollte es hinsichtlich des Bündner Anteils an Strom aus Wasserkraft nicht 50, sondern richtig 20 Prozent heissen.

Ich bitte Sie, dies zu korrigieren und danke für Ihr Verständnis.
Hp. Hänni, Mediendienst Standeskanzlei

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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