Anlässlich ihrer Tagung vom 4. Juni 1998 haben
sich die Vorsteherinnen und Vorsteher der Gesundheits- und
Sanitätsdepartemente der Ostschweizer Kantone mit der vom
Eidgenössischen Departement des Innern angestrebten Teilrevision des KVG
befasst. Die Teilrevision erstreckt sich vornehmlich auf den Bereich der
Prämienverbilligung.
Die Ostschweizer Kantone lehnen die vorgesehene
neue Fassung der Bestimmungen über die Prämienverbilligung im KVG aus
folgenden Überlegungen ab:
Es ist wenig sinnvoll, bereits zwei Jahre
nach Einführung der Prämienverbilligung den Kantonen neue Leitplanken zu
setzen. Die Prämienverbilligungssysteme wurden in den Kantonen mit
grossem Aufwand aufgebaut.
Die definitiven Ergebnisse der vom
Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegebenen Wirkungsanalyse
des neuen Prämienverbilligungssystems liegen noch nicht vor.
Der
Vorwurf des ungenügenden Vollzuges der Prämienverbilligung ist
unbegründet.
Die Vorschläge lassen einmal mehr den Bezug zur Praxis
missen. Eine monatliche Ausrichtung der Prämienverbilligung an die
Berechtigten aufgrund aktuellster Einkommens- und Vermögensverhältnisse
ist nur mit einem unverhältnismässigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand
durchführbar. Bereits die Höhe des heutigen Verwaltungsaufwandes hat in
einzelnen Kantonen zu Kritik geführt.
Wie das Eidgenössische
Departement des Innern selbst einräumt, weist das KVG Mängel auf. Umso
erstaunter sind die Vorsteherinnen und Vorsteher der Gesundheits- und
Sanitätsdepartemente der Ostschweizer Kantone, dass die Mängel des KVG
in der Revisionsvorlage nur rudimentär abgehandelt werden. Hauptmängel
des KVG bilden die Regelung der Spitalfinanzierung und in diesem
Zusammenhang auch das Verhältnis der Zusatzversicherung zur
Grundversicherung. Verschiedene höchstrichterliche Entscheide haben
aufgrund der unklaren Formulierungen wie auch der Lücken des KVG zu
Ergebnissen geführt, die für die Kantone angesichts ihrer finanziellen
Tragweite nicht akzeptabel sind. Aus der Sicht der Kantone ist die
kurzfristige Neuregelung der Bestimmungen über die Spitalfinanzierung
zwingend. Sie haben dies denn auch in ihren Vernehmlassungen an das
Eidgenössische Departement des Innern klar zum Ausdruck
gebracht.
Gremium: SDK Ost
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden