Auf das Jahr 2001 hin müssen sämtliche Kantone ihre Steuergesetze
dem Bundesrecht anpassen. Die Kantonale Steuerverwaltung hat deshalb
einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Dieser wurde Mitte
Januar dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt. Die 66
eingegangenen Vernehmlassungen sprechen sich grundsätzlich positiv zum
Gesetzesentwurf aus. Es wird begrüsst, dass die Teilrevision des
Steuergesetzes frühzeitig an die Hand genommen worden sei. Dadurch könne
der gesetzgeberische Spielraum, welcher den Kantonen und Gemeinden zur
Verfügung stehe, den bündnerischen Verhältnissen gemäss genutzt werden.
Gegenwartsbemessung
Nahezu einhellige Unterstützung findet der Wechsel zur einjährigen
Gegenwartsbemessung. Der Grundsatz der Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit spreche klar für diesen Wechsel. Der
Systemwechsel sei aber auch wegen dem Wegfall der
Zwischenveranlagungsgründe und der Entwicklung in anderen Kantonen
sinnvoll. Schliesslich sei die Gegenwartsbemessung das gerechtere
System. Der grössere administrative Aufwand müsse in Kauf genommen
werden.
Von den Gemeinden wird unterstrichen, dass mit dem Wechsel zur
einjährigen Gegenwartsbemessung ein erheblicher Mehraufwand verbunden
sei. Die Entschädigung an die Gemeinden müsse deshalb entsprechend
angepasst werden. Abgelehnt wird die einjährige Gegenwartsbemessung in
lediglich drei Vernehmlassungen.
Abzüge
Für die Prämien der Lebensversicherungen, der Kranken- und
Unfallversicherungen sowie für die Sparzinsen ist ein Abzug von maximal
Fr. 7'800.- für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten und von Fr. 3'900.-
für die übrigen Steuerpflichtigen vorgesehen. Verschiedene
Vernehmlassungen verlangen höhere Abzüge.
Der Abzug für Kinder muss wegen des Bundesrechts als
stichtagsbezogener fester Betrag ausgestaltet werden: Für Kinder, die
eine Ausbildung ausserhalb ihres Wohnsitzes geniessen und jeden Abend an
den Wohnort zurückkehren, wird ein Abzug von Fr. 1'600.- gewährt. Für
Kinder mit auswärtiger Ausbildung, die während der Woche ausserhalb
ihres Steuerdomizils wohnen, beträgt der Abzug Fr. 6'500.-. In
zahlreichen Vernehmlassungen wird geltend gemacht, dass der Abzug für
Kinder, die für ihre auswärtige Ausbildung während der Woche ausserhalb
ihres Steuerdomizils wohnen, zu gering sei.
Nachlass-Steuer
Von diverser Seite wird die Abschaffung der Nachlasssteuer für den
überlebenden Ehegatten und die direkten Nachkommen verlangt. Graubünden
werde dazu aufgrund des interkantonalen Steuerwettbewerbs gezwungen.
Diese Massnahme könne gerade ältere Steuerpflichtige, die in Graubünden
schon eine Liegenschaft haben, zu einem Wohnsitzwechsel bewegen.
In verschiedenen Vernehmlassungen wird die Abschaffung der
Minimalsteuer sowie eine Entlastung der juristischen Personen verlangt.
Es gelte zu beachten, dass sich der Standortwettbewerb unter den
Kantonen verstärkt habe und sich in Zukunft noch verstärken werde.
Verbessere der Kanton Graubünden seine Attraktivität für juristische
Personen nicht, sei mit negativen Konsequenzen zu rechnen.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Steuerverwaltung