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Ab 1. August 1998 können auch im Kanton Graubünden Gefängnisstrafen von sechs bis zwölf Monaten in Halbgefangenschaft vollzogen werden. Voraussetzung ist eine geregelte Arbeit, welcher der Häftling tagsüber nachgeht. Während der Dauer des Vollzuges muss sich der Insasse einer auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Betreuung und Begleitung durch Fachpersonen aus dem Bereich Sozialhilfe, Psychotherapie oder Suchthilfe unterziehen. Die Verurteilten können zusätzlich zur Bewältigung von Problemen familiärer, finanzieller oder anderer Art die Hilfe der Sozialdienste in Anspruch nehmen.
Mit der Bewilligung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes ist die Halbgefangenschaft bis zu einem Jahr in Graubünden in den entsprechenden Einrichtungen in Chur, Realta/Cazis und Silvaplana möglich. Bisher war diese Vollzugsform nur auf Gefängnis- oder Haftstrafen bis zu sechs Monaten beschränkt. Die Möglichkeit, auch Gefängnis- und Einschliessungstrafen von mehr als sechs Monaten aber weniger als einem Jahr in Halbgefangenschaft zu vollziehen, hat der Bundesgesetzgeber mit der Änderung der Verordnung 3 zum Strafgesetzbuch im Jahre 1996 geschaffen.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Departementssekretär Mathias Fässler
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