Ab 1. August 1998 können auch im Kanton Graubünden Gefängnisstrafen
von sechs bis zwölf Monaten in Halbgefangenschaft vollzogen werden.
Voraussetzung ist eine geregelte Arbeit, welcher der Häftling tagsüber
nachgeht. Während der Dauer des Vollzuges muss sich der Insasse einer
auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Betreuung und Begleitung durch
Fachpersonen aus dem Bereich Sozialhilfe, Psychotherapie oder Suchthilfe
unterziehen. Die Verurteilten können zusätzlich zur Bewältigung von
Problemen familiärer, finanzieller oder anderer Art die Hilfe der
Sozialdienste in Anspruch nehmen.
Mit der Bewilligung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes ist die
Halbgefangenschaft bis zu einem Jahr in Graubünden in den entsprechenden
Einrichtungen in Chur, Realta/Cazis und Silvaplana möglich. Bisher war diese
Vollzugsform nur auf Gefängnis- oder Haftstrafen bis zu sechs Monaten beschränkt. Die
Möglichkeit, auch Gefängnis- und Einschliessungstrafen von mehr als sechs Monaten
aber weniger als einem Jahr in Halbgefangenschaft zu vollziehen, hat der
Bundesgesetzgeber mit der Änderung der Verordnung 3 zum Strafgesetzbuch
im Jahre 1996 geschaffen.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Departementssekretär Mathias Fässler