Die Regierung hat die Höhe der individuellen Prämienverbilligung für das laufende
Jahr festgelegt. Dafür werden dieses Jahr insgesamt 50.1 Mio. Franken eingesetzt.
Prämienverbilligungs-Beiträge erhalten 68'267 Personen, das sind rund 40 Prozent der
Bündner Bevölkerung.
Das Instrument der Prämienverbilligung bezweckt, Personen in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen in der Krankenpflege-Grundversicherung einen
angemessenen Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen zu
gewährleisten.
Rücklauf von 97 Prozent
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden stellte Anfang dieses
Jahres allen ledigen Personen mit einem anrechenbaren Einkommen bis 30'000
Franken sowie allen verheirateten Personen mit einem anrechenbaren Einkommen bis
45'000 Franken und allen verheirateten Versicherten mit bis zu drei Kindern und einem
anrechenbaren Einkommen bis 65'000 Franken Anmeldeformulare für die
Prämienverbilligung zu. Darüber hinaus wurden Familien mit höheren anrechenbaren
Einkommen und höherer Kinderzahl ebenfalls mit Anmeldeformularen bedient.
Insgesamt wurden 36'926 Anmeldeformulare verschickt. Gesamthaft wurden 84'663
Versicherte, also ungefähr die Hälfte der Bevölkerung des Kantons, direkt
angesprochen. Die Rücklaufquote dieser direkt zugestellten Anträge betrug rund 97
Prozent. 1997 waren 93 Prozent der versandten Formulare zurückgekommen.
48.3 Mio. Franken werden ausgerichtet
Gemäss dem von der Regierung aufgrund der eingegangenen Anmeldeformulare
gefassten Beschluss erhalten 14'791 Alleinstehende insgesamt 13'934'902 Franken,
1'589 Alleinerziehende insgesamt 2'241'570 Franken, 4'075 Ehepaare insgesamt
6'649'427 Franken und 9'150 Familien insgesamt 18'310'414 Franken, Waisen
insgesamt 7'068 Franken und 3'456 EL-Bezüger/innen insgesamt etwa 7'200'000
Franken Prämienverbilligungs-Beiträge.
Ende September wird ausbezahlt
Die Regierung geht davon aus, dass mit den von ihr festgelegten
Prämienverbilligungen das vom Gesetzgeber gesetzte Ziel erfüllt wird,
beitragsberechtigten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch
eine Verbilligung der Prämien für die Krankenpflege-Grundversicherung einen
angemessenen Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen zu
gewährleisten.
Die Auszahlung der Prämienverbilligungs-Beiträge an die
Krankenkassen, respektive wo diese auf die direkte Verrechnung mit der
Prämie verzichten an die Berechtigten, erfolgt Ende September. Die
Personen, welche ein AHV-Ausgleichskassen-Anmeldeformular eingereicht
haben, erhalten eine Mitteilung über ihren Prämienverbilligungs-Anspruch.
Regierung unterstützt befristetes Arbeitsverbot für Asylsuchende
Um die Attraktivität des Asyllands und Arbeitsmarkts Schweiz zu
vermindern, will der Bund für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene
ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverbot einführen. Die Bündner
Regierung unterstützt dieses Vorhaben.
Der Zweck des schweizerischen Konzepts zur Aufnahme von Flüchtlingen
besteht darin, diesen Menschen Schutz zu gewähren und wird durch das
Arbeitsverbot nicht in Frage gestellt. Das befristete Arbeitsverbot ist
aber als Signal an jene Personen gedacht, die künftig in die Schweiz
kommen wollen, um hier zu arbeiten. In diesem Bereich liegt denn auch
das Hauptargument des Bundes für die vorgesehene Massnahme. Sie soll
nämlich verhindern, dass Personen wegen des attraktiven schweizerischen
Arbeitsmarkts zuwandern. Es ist vorgesehen, das Arbeitsverbot mit
Beschäftigungs- und Bildungsmassnahmen zu koppeln, um den möglichen
negativen Auswirkungen wie Zunahme von Schwarzarbeit, höhere Delinquenz,
psychische und familiäre Probleme bei längerer Beschäftigungslosigkeit
entgegenzuwirken.
Die Bündner Regierung unterstützt die geplanten Neuerungen. Sie ist
zudem der Ansicht, dass die Rückführungs-Programme mit einem erweiterten
Arbeitsverbot wesentlich verbessert würden, indem die Attraktivität der
Rückkehr grösser wäre als das Verbleiben in der Schweiz. Im Übrigen
weist die Regierung u.a. darauf hin, dass 1996 viele langjährige
Saisonniers und Kurzaufenthalter aus der Bundesrepublik Jugoslawien
unter den Zulassungsstopp gefallen sind. Ohne Arbeitsverbot wäre der
Anreiz für diese Leute gross, als Asylbewerber wieder in die Schweiz
reisen, wo viele Arbeitgeber wohl bereit wären, ihre ehemaligen
Arbeitnehmer erneut zu beschäftigen. Eine Öffnung des Arbeitsmarkts in
diese Richtung wäre heute sicher ein falsches Signal.
Aus den Gemeinden
Die Regierung ändert den kantonalen Richtplan in Bezug auf die
Umfahrung Ilanz. Neu wird an Stelle der bisher vorgesehenen Ostumfahrung
eine solche im Westen festgelegt.
Die neue Gemeindeverfassung von Tumegl/Tomils wird genehmigt.
Personelles
- Martin Andreoli, geb. 1962, von Cazis, wohnhaft in Igis,
- Christian Humm, geb. 1953, von Sevelen SG, wohnhaft in Chur,
- Urs Schmocker, geb. 1954, von Beatenberg BE, wohnhaft in Felsberg,
und
- Albert Thürler, geb. 1964, von Jaun FR, wohnhaft in Chur,
werden Steuerkommissäre bei der Steuerverwaltung. Sie treten ihre
Stellen Anfang August 1999 (Andreoli und Humm) resp. Anfang Januar 2000
(Schmocker und Thürler) an.
- Wendelin Meyer, geb. 1954, von Buchs LU, wohnhaft in Chur, und
- Jürg Zumbühl, geb. 1971, von Oberdorf/Büren NW, wohnhaft in Chur,
werden Revisoren bei der Steuerverwaltung. Sie treten ihre Stellen
Anfang November resp. Anfang Dezember 1999 an.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden