Die Bündner Gemeinden sind für die Jahre 2000 und 2001 nach einem
neuen Schlüssel in fünf Finanzkraft-Gruppen eingeteilt worden. Die
Neuberechnung basiert auf dem revidierten Finanzausgleichs-Gesetz.
Die Zuteilung zu den einzelnen Gruppen zeigt folgendes Bild:
Gruppe 1: sehr finanzstark, 26 Gemeinden mit 61'731 Einwohnenden,
Gruppe 2: finanzstark, 31 Gemeinden mit 40'452 Einwohnenden,
Gruppe 3: mittelstark/mittelschwach, 52 Gemeinden mit 57'622
Einwohnenden,
Gruppe 4: finanzschwach, 50 Gemeinden mit 16'024 Einwohnenden, und
Gruppe 5: sehr finanzschwach, 53 Gemeinden mit 9'703 Einwohnenden.
Für 154 Gemeinden gibt es keine Änderung. Die übrigen 58 Gemeinden
wechselten ihre Gruppe, wovon 48 ab- und nur deren 10 aufgestiegen sind.
Dafür verantwortlich ist in erster Linie die gewünschte Rücknahme der
Gewichtung des Steuerfusses. Gemeinden mit hohen und niedrigen
Steuerfüssen liegen nun indexmässig nicht mehr so weit auseinander. Bei
gut einem Dutzend grossflächiger Gemeinden bewirkte der Einbezug der
Fläche eine niedrigere Indexzahl.
Weil zudem mehrere Gemeinden ihren Steuerfuss zwischen 1997 und 1999
stark angehoben haben, hat die Zahl der finanzstarken Gemeinden (Gruppen
1 und 2) per Saldo um 16 abgenommen. Obwohl diese beiden Gruppen nur 57
Gemeinden aufweisen, wohnen in diesen Gemeinden mehr als die Hälfte der
Bündner Bevölkerung. Die detaillierte Übersicht wird in der heutigen
Ausgabe des kantonalen Amtsblatts (Nr. 34 vom 26. August 1999)
publiziert.
Neuerungen beim Wein-, Obst- und Gartenbau
Die Regierung erlässt Ausführungsbestimmungen zur Eidg.
Weinverordnung und unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft zur
Änderung des Konkordats über die Hochschule (bisher Technikum) für
Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil.
Die Ausführungsbestimmungen zur Eidg. Weinverordnung (Verordnung
über den Rebbau und die Einfuhr von Wein) basieren auf dem neuen
Bundeserlass, der im Dezember 1998 in Kraft getreten ist. Die Eidg.
Weinverordnung regelt wesentliche Teile des schweizerischen Weinmarkts.
Eine markante Änderung ist dadurch eingetreten, dass für den
Weinbau-Kataster nicht mehr der Bund, sondern die Kantone zuständig
sind. Im Wesentlichen sieht der Entwurf für die kantonalen
Ausführungsbestimmungen u.a. vor, die Kommission Mengenbegrenzung
aufzuheben. An deren Stelle würde das Departement des Innern und der
Volkswirtschaft nach Anhören der Berufsorganisationen von Nordbünden und
der Mesolcina die maximal zulässigen Erträge pro Quadratmeter und Sorte
festlegen. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte der Reb- und
Weinbau-Verein Domleschg beantragt, auch das Domleschg als
Produktionsgebiet aufzunehmen. Diesem Anliegen kann heute indessen nicht
entsprochen werden, weil im Domleschg keine eingezonten Reblagen
bestehen. Artikel 17 des Entwurfs sieht aber vor, dass die Regierung
neben den bestehenden Gebieten weitere Gemeinden zu einheitlichen
Produktionsgebieten zusammenfassen kann. Dies hätte im Rahmen
entsprechender Bewilligungsverfahren zu geschehen, wobei vor allem auch
die weinbauliche Eignung der Standorte beurteilt werden müsste.
Das Konkordat über das Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in
Wädenswil soll geändert werden. Diese Lehranstalt wird neu Hochschule
Wädenswil heissen und als Teilschule in den Verbund der Fachhochschule
Zürich eingegliedert. Das Konkordat bleibt bestehen. Der Kanton
Graubünden ist dem Konkordat 1976 beigetreten, es gehören ihm weitere 15
Kantone und das Fürstentum Liechtenstein an. Die Änderungen des
Konkordats umfassen u.a. die Aufnahme einer Reihe von neuen
Studienrichtungen sowie ein teilweise neues Finanzierungsmodell.
Leistungsvereinbarung 2000 im Arbeitslosenbereich wird befürwortet
Gegenüber Bundesrat Pascal Couchepin nimmt die Bündner Regierung
Stellung zum Entwurf der Leistungsvereinbarung 2000 für den Vollzug des
Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes. Die Vereinbarung betrifft die
Bereiche Beratung und Vermittlung der regionalen
Arbeitsvermittlung-Zentren (RAV) sowie arbeitsmarktliche Massnahmen.
Hier sollen raschmöglichst Verbesserungen und Kosteneinsparungen
erreicht werden. Die Absicht geht dahin, einen bestimmten Anteil der
anrechenbaren Verwaltungskosten der kantonalen Amtsstellen, der RAV und
der arbeitsmarktlichen Massnahmen einmal pro Jahr wirkungsabhängig über
ein Bonus/Malus-System zu verrechnen. Die Regierung begrüsst den neuen
wirkungsorientierten Leistungsauftrag als ersten Schritt in die richtige
Richtung, er müsse aber unbedingt durch ein System der
Globalbudgetierung und -abrechnung ergänzt werden. Den Kantonen sei ein
Gesamtbetrag für die Bereiche regionale Arbeitsvermittlung, Logistik
arbeitsmarktliche Massnahmen, Kurse und Programme sowie
Missbrauchsbekämpfung zur Verfügung zu stellen.
Aus den Gemeinden
Unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat die nötigen Kredite
spricht, wird der Genossenschaft der Markt-, Fest- und Ausstellungshalle
Chur an die Kosten für das Sanieren und Modernisieren der Markthalle ein
Beitrag von 500'000 Franken gewährt.
An die Mehrkosten für die Holzschnitzel-Feuerung des Gemeindehauses
Filisur wird ein Beitrag von maximal 21'000 Franken ausgerichtet.
Die Teilrevision der Ortsplanung von Poschiavo wird genehmigt, jene
von Tiefencastel mit Vorbehalten. Gutgeheissen wird zudem die Revision
des Gemeinde-Steuergesetzes von Falera.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund 1.5 Mio. Franken freigegeben (Bau- und
Belagsarbeiten Albulabrücke A3a, Umfahrung Tiefencastel und
Korrektion/Sanierung Kantonsstrasse samt Trottoir-Neubau in Maienfeld
innerorts).
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden