Die Regierung genehmigt das "Konzept für die Ausbildung zur
Englisch- oder Italienisch-Lehrkraft für die Oberstufe der bündnerischen
Volksschule". Es soll Lehrerinnen und Lehrer der Volksschuloberstufe
befähigen, ab Schuljahr 2002/03 auf der Sekundar- und Realschule
Englisch und Italienisch als Pflichtfächer zu unterrichten.
Da die Oberstufen-Lehrkräfte in der Regel dazu ausgebildet sind,
Französischunterricht zu erteilen, ist ein Ausbildungskonzept
entwickelt worden, das es möglich machen soll, innerhalb dreier
Schuljahre die nötige Fachkompetenz in den Fächern Englisch und
Italienisch zu erwerben. Der Kanton Graubünden erfüllt damit auch die
Erwartungen einer Expertengruppe der Schweizerischen
Erziehungsdirektoren-Konferenz, die neben zwei Landessprachen Englisch
als Pflichtfach für die Volksschule empfiehlt. Die meisten Kantone setzen
diese Empfehlungen in den kommenden Jahren um.
Das Ausbildungskonzept trägt den spezifischen Bündner Verhältnissen
Rechnung und sieht eine dreisemestrige Ausbildung mit zwei integrierten
Kompaktwochen und zwei Auslandsaufenthalten von je drei Wochen vor. Der
Hauptkurs der Ausbildung umfasst sieben Blöcke zu sechs Wochen. Das
Schwergewicht beim Sprachkurs liegt in den Bereichen Hörverständnis,
Sprechfertigkeit, Wortschatz und Grammatik. Der erste Ausbildungsgang
startet als Pilotkurs im Frühling 2000 mit einer Gruppe von
interessierten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern. Er findet in
Graubünden statt. Als Ausbildungstag bietet sich voraussichtlich der
Samstag an. Lehrkräften mit sehr guten Vorkenntnissen kann ein Teil der
Ausbildung erlassen werden. Solche mit wenig Sprachkompetenz können
einen einsemestrigen Vorkurs machen. Als Ausbildende werden Bündner und
Zürcher Anglistinnen und Anglisten resp. Italianisten und
Italianistinnen unterrichten. Für je eine Kompaktwoche Linguistik- und
Literaturvorlesungen sollen Professoren der Uni Zürich verpflichtet
werden. Ein Zertifikat wird den Ausbildungsgang abrunden und dafür
sorgen, dass die Ausbildung auch kantonsübergreifend anerkannt wird.
Italienisch, Romanisch und Deutsch werden auf der Oberstufe
weiterhin als Erstsprache in den entsprechenden Sprachregionen
unterrichtet. Französisch wird nach wie vor als Wahlfach angeboten.
Dasselbe gilt für Romanisch, das sowohl an der Sekundar- wie an der
Realschule als Wahlfach aufgeführt ist.
Lawinenwinter 1999: Kantonale Strukturen haben sich grundsätzlich
bewährt
Die Regierung nimmt Kenntnis vom Schlussbericht "Lawinen 1999" des
Chefs des kantonalen Führungsstabs. Er enthält die wichtigsten
Erkenntnisse und macht Verbesserungsvorschläge.
Als Folge der grossen Schneefälle im Februar 1999 entstanden in
weiten Teilen des Kantons heikle Gefahren- und Versorgungssituationen.
Im Zusammenhang damit waren vom 22. bis 27. Februar 1999 der
Polizei-Führungsstab und ein Teilstab des kantonalen Führungsstabs im
Einsatz. Diese Stäbe stellten rund um die Uhr sicher, dass die
Gemeindebehörden beraten und die Hilfeleistungen koordiniert wurden.
Der Bericht "Lawinen 1999" kommt zum Ergebnis, dass sich der
modulartige Aufbau des kantonalen Führungsstabs Graubünden grundsätzlich
bewährt hat. Die Führungsstruktur im Katastrophenfall lässt sich mit
andern Kantonen durchaus vergleichen, sie ist einfach und effizient. Die
Zusammenarbeit mit der Armee, mit den involvierten kantonalen
Amtsstellen und mit der Rhätischen Bahn spielte gut und war wertvoll.
Die Problembereiche Helikoptereinsätze (Konkurrenzsituation besser
berücksichtigen) und Lawinensprengungen (Koordination mit
lokalen/regionalen Stellen verbessern) sollen durch spezielle
Arbeitsgruppen vertieft bearbeitet werden. Überdies will das Amt für
Zivilschutz und Katastrophenhilfe folgende Bereiche gesondert
bearbeiten:
- der Informationsfluss an die Medien soll durch Integration
medienerfahrener Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Verwaltung in den
kantonalen Führungsstab optimieren werden,
- die Gemeinden sollen beauftragt werden, für bessere
Kommunikationsmöglichkeiten zum Kanton zu sorgen,
- der Betrieb einer 24-Stunden-Hotline soll verbessert, das
öffentliche Informationsangebot im Internet ausgebaut werden, und
- ein Vertreter der Schadenabteilung der Gebäudeversicherung
Graubünden soll im kantonalen Führungsstab Einsitz nehmen.
Hilfe an Erbeben-Opfer in der Türkei
Dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) wird zu Gunsten der
Hilfsaktionen für die Opfer des Erdbebens in der Türkei ein Beitrag von
10'000 Franken zugesichert.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Bündner Regierung äussert sich gegenüber dem Bund zu
verschiedenen Entwürfen für neue resp. geänderte Erlasse.
Gemeinsam mit den andern Ostschweizer Kantonen wird die
vorgeschlagene Änderung der Natur- und Heimatschutz-Verordnung als
sinnvoll taxiert. Die Revision betrifft im Wesentlichen den Arten- und
Biotopschutz sowie die Überwachung und Erfolgskontrolle. Begrüsst wird
insbesondere der Übergang von den ökologischen Kennkarten zu den
schutzwürdigen Lebensraum-Typen. Der neue Artikel zur Überwachung und
Erfolgskontrolle wird grundsätzlich als positiv gewertet, entspricht er
doch dem heutigen Verständnis eines sinnvollen Naturschutzes.
Auch die Revision der Lärmschutz-Verordnung und der Verordnung über
die Infrastruktur der Luftfahrt wird begrüsst. Mit den vorgesehenen
Änderungen können Widersprüche zwischen Umwelt-, Luftfahrt- und
Raumplanungs-Recht beseitigt und Gesetzeslücken geschlossen werden.
Materiell betrifft die vorgeschlagene Neuregelung die
Belastungs-Grenzwerte für den Lärm der Landes-Flughäfen sowie jener
Flugplätze, auf denen Gross-Flugzeuge verkehren. In Graubünden ist
dadurch nur der Flugplatz Samedan betroffen.
Nicht glücklich ist die Regierung mit der Teilrevision der
Verordnung 1 und der Totalrevision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz.
Beide Vorschläge für die neuen Erlasse weisen eine entschieden zu hohe
Regelungsdichte auf. Dadurch sind sie insbesondere für jene Menschen
kaum verständlich, die davon direkt betroffen sind: Arbeitgebende und
Arbeitnehmende. Verordnung 1 enthält allgemeine Bestimmungen, Verordnung
2 Sonderbestimmungen für bestimmte Branchen wie etwa Spitäler, die
Gastronomie oder die Freizeit-Branche.
In Übereinstimmung mit den Ostschweizer Kantonen wird die Verordnung
über den Entsorgungs-Fonds für Kern-Kraftwerke unterstützt. Mit einem
durch die Kern-Kraftwerke zu speisenden Fonds sollen die Kosten gedeckt
werden, die nach dem Abschalten von Kern-Kraftwerken für die Entsorgung
der radioaktiven Abfälle entstehen. Mit Nachdruck weist die Regierung
darauf hin, dass diese finanzielle Mehrbelastung der
Trägergesellschaften der Kern-Kraftwerke nicht dazu führen darf, dass
die Wasser-Kraftwerke durch Quersubventionierung mitbelastet werden.
Aus den Gemeinden
Die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Falera wird ebenso
genehmigt wie die Änderungen der Ortsplanungen von Andeer, Castasegna,
Mutten, Obersaxen und Peist.
Das Lawinen-Verbauungsprojekt "Monbiel" von Klosters-Serneus wird
gutgeheissen. An die Kosten von rund zwei Mio. Franken wird ein
Kantonsbeitrag von 17 Prozent zugesichert.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden